Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Die Aktivierung des Facebook „Gefällt mir“-Buttons wird vom Verkehr nicht als Gütesiegel positiver persönlicher Erfahrung mit dem Seitenbetreiber interpretiertveröffentlicht am 27. Februar 2013
LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2013, Az. 327 O 438/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass es nicht wettbewerbswidrig ist, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel im sozialen Netzwerk Facebook von dem Klicken des „Gefällt mir“-Buttons abhängig gemacht wird. Ein Verbraucherschutz sah hierin eine Irreführung des Verbrauchers, da dieser bei Aufruf der Facebook-Seite der Beklagten auf Grund der gehäuften „Gefällt mir“-Meldungen von einer positiven Erfahrungen anderer Nutzer mit der Beklagten bzw. ihren Produkten ausgehe. Das sei wiederum nicht zutreffend, da sich die Beklagte die „Gefällt mir“-Erklärungen über das Gewinnspiel „erkauft“ habe. (mehr …)
- Das ULD (Schleswig-Holstein) weist auf eine Möglichkeit zur datenschutzkonformen Nutzung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons hinveröffentlicht am 24. August 2011
Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkonform eingebunden werden können, also so, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird (vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?“). Die Anleitung als Zitat: (mehr …)
- KG Berlin: Facebooks „Gefällt mir“-Button verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 8. Mai 2011
KG Berlin, Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11
§ 13 TMG; §§ 3, 4 Nr. 11 UWGDas KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin (hier) bestätigt, wonach der „Gefällt mir“- oder „Like“-Button ohne datenschutzrechtlichen Hinweis auf die weitere Verwendung der dadurch erzeugten Daten, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, da die betroffene Vorschrift § 13 TMG keine Marktverhaltensvorschrift sei (vgl. § 4 Nr. 11 UWG). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Facebooks „I like“-Button verstößt NICHT gegen das geltende Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 24. März 2011
LG Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11
§§ 8 Abs.1, Abs.3 Nr.1, 2 Abs.1 Nr.1, Nr.3, 4 Nr.11 UWG; § 13 TMGDas LG Berlin hat entschieden, dass die unterbliebene Unterrichtung des Besuchers einer Internetseite, welche den sog. Facebook „I like“- oder „Gefällt mir“-Button integriert hat, über Art, Umfang und Zweck der bei Benutzung des Buttons erhobenen personenbezogenen Daten keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die vom Antragsteller zitierte Vorschrift des § 13 TMG sei nicht als Marktverhaltensvorschrift zu qualifizieren. Es handelt sich dabei um die unserer Erkenntnis nach erste Entscheidung zum viel diskutierten Facebook-Button. Zum Volltext der Entscheidung:
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