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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Januar 2010

    Grob geht es zuweilen in der Werbebranche zu und hart sind die Wettbewerbsbedingungen. Im vorliegenden Fall beklagt die Münchener Werbeagentur Xynias, dass der Wellness- und Fitness-Park Pfitzenmeier „seit einigen Tagen“ mit einem TV-Spot wirbt, welcher der – wie wollen sagen „knackigen“ – Xynias-Produktion für Leo’s Sports Club in München ähneln soll. „So etwas habe ich in meiner 20-jährigen Laufbahn noch nicht erlebt. Das ist zu 100 Prozent geklaut. Wie kann man einen so erfolgreichen Spot einfach kopieren? Das verstößt gegen jeden Berufsethos.“ war von Andreas Kaufmann zu hören, geschäftsführender Gesellschafter des Leo‘s Sports Club in München (JavaScript-Link: WuV). Dies wirft die Frage auf, inwieweit eine Idee geschützt werden kann. Urheberrechtlich sieht es bescheiden aus. Ideen, Lehren und Theorien, auch wenn sie in geschützten Werken enthalten sind, sind urheberrechtlich nicht geschützt. „Sie müssen frei sein und frei bleiben, wenn die geistige Auseinandersetzung nicht unmöglich gemacht werden soll. … nur die Form, in die sie ihr Schöpfer gegossen hat, ist für ihn urheberrechtlich geschützt“ (A. Nordemann: in Fromm/Nordemann, UrhR, 10. Aufl. [2008], §§ 23/24, Rn. 34). Unter bestimmten Umständen gibt das Wettbewerbsrecht etwas her und zwar über §§ 3, 4 Nr. 9 UWG – zumindest aus Sicht der beraubten Werbeagentur. Was wir davon halten? Die richtig harten Nüsse haben wir Rechtsanwälte in unserer Kanzlei noch nie mit dem Allerwertesten geknackt.

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