Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Eine falsche Online-Berichterstattung kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 31. August 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2014, Az. 3 W 64/14
§ 824 BGB, § 1004 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Online-Berichterstattung einer Anwaltskanzlei über Abmahnungen einer anderen Kanzlei wettbewerbswidrig ist, wenn in dem Bericht ein falscher Rechtsinhaber benannt wird. Es handele sich dabei um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Unternehmen der Antragstellerin zu schädigen. Daher bestehe ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Berichterstattung. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Auch zufällig im Hintergrund abgebildete Urlauber haben Unterlassungsanspruch gegen Zeitung, die auf dem Foto eigentlich nur einen Prominenten zeigen willveröffentlicht am 24. Juni 2015
BGH, Urteil vom 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass identifizierbare, nicht-prominente Personen, die sich zufällig in der Nähe eines Prominenten bei dessen Ablichtung durch einen Paparazzo befinden, grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung der Bildveröffentlichung haben. Die Abgebildete hätte durch Verpixelung oder Augenbalken unkenntlich gemacht werden müssen. Eine dadurch entstehende „Störung der Atmosphäre“ mochte der Senat nicht erkennen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Essen: Über das Opfer eines Überfalls darf identifizierend bei YouTube berichtet werdenveröffentlicht am 18. Dezember 2014
LG Essen, Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 O 107/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 f. KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
Das LG Essen hat entschieden, dass eine Filmberichterstattung bei YouTube bezüglich eines Überfalls zulässig ist, auch wenn das Opfer des Überfalls erkennbar dargestellt wird. Der Kläger, der in dem Filmmaterial seitlich und von hinten so abgebildet werde, dass er für einen weiteren Personenkreis identifizierbar sei, habe keinen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung des Filmmaterials. Durch das nicht alltägliche Geschehen des Überfalls sei der Kläger zu einer relativen Person der Zeitgeschichte geworden, welche die – auch identifizierende – Berichterstattung dulden müsse. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit gehe im vorliegenden Fall nach Abwägung aller Umstände vor. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Karlsruhe: Ungewollte Veröffentlichung eines Fotos in der Zeitung – Unterlassung ja, Entschädigung neinveröffentlicht am 22. Mai 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 U 55/13
§ 22 KUG; § 823 Abs. 1 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildes einer Frau im Bikini, die zufällig auf die Ablichtung eines Prominenten am Strand gelangt war, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, wenn zuvor keine Einwilligung eingeholt wurde. Die Veröffentlichung sei daher zu unterlassen. Eine Geldentschädigung sei der Betroffenen jedoch nicht zuzusprechen, da die Verletzung nicht schwer genug wiege. Dabei gab das Gericht zu, dass eine identifizierbare Ablichtung im Bikini eine intensive Zurschaustellung sei und darüber hinaus durch die Formulierung des Artikels die Leser zu Spekulationen verführt würden, ob es sich bei der Abgebildeten um eine erwähnte „pikante Frauenbegleitung“ handele. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 20.05.2014: