Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Karlsruhe: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Verdachtsberichterstattungveröffentlicht am 28. April 2015
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2015, Az. 6 U 130/14
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRKDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, welche auf Grund mitgeteilter Einzelheiten den Beschuldigten identifizierbar macht, zulässig ist. Bei gravierenden Straftaten überwiege das Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten. Eine namentliche Nennung, welche deutlich schwerer wiege als die Identifizierbarkeit über Einzelheiten, wäre hingegen nicht zulässig gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Identifizierender Unfallbericht auf YouTube kann Persönlichkeitsrechte verletzenveröffentlicht am 18. September 2014
LG Essen, Urteil vom 10.07.2014, Az. 4 O 157/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 S. 1 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Essen hat entschieden, dass ein Unfallvideo auf YouTube, welches die Identifikation eines Unfallopfers zulässt, die Persönlichkeitsrechte dieses Opfers verletzt. Die Veröffentlichung wurde daher untersagt. Der bewusstlose Verletzte sowie sein Fahrzeug wurden deutlich dargestellt, so dass einem Bekannten des Opfers eine Identifikation problemlos möglich gewesen wäre. In diesem Fall überwiege der Ehrschutz des Verletzten, der in die Berichterstattung nicht einwilligen konnte. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Heidelberg: Unzutreffende Berichterstattung über ein Gebäude kann das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers verletzenveröffentlicht am 16. Oktober 2013
LG Heidelberg, Urteil vom 28.08.2013, Az. 1 S 12/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB analog
Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung über ein Gebäude bzw. dessen Zustand das Persönlichkeitsrecht des Eigentümers verletzen kann. Dazu genüge es, wenn zwar keine namentliche Nennung stattfinde, jedoch einem weiten Personenkreis bekannt sei, um wen es sich handele. Daher sei die Äußerung über ein ehemaliges Hotel mit dem Wortlaut „Seit Jahren wird hier erfolglos herumsaniert und die Fassade durch ein Baugerüst verdeckt, dessen Mietkosten und städtische Gestattungsgebühren in die Tausende gehen müssen, vermutete kürzlich ein kritischer W.-Leser„ zu unterlassen, da hierdurch suggeriert werde, dass der Eigentümer unzureichende und überteuerte Maßnahmen getroffen habe, was nicht den Tatsachen entspreche. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Karlsruhe: „Enthüllungsroman“ über intime Details verletzt – unabhängig vom Wahrheitsgehalt – das Persönlichkeitsrecht des Betroffenenveröffentlicht am 7. Juni 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2011, Az. 14 U 56/11
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 u. Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein so genannter Enthüllungsroman, der in identifizierender Weise intime Details aus dem Sexualleben des Betroffenen verbreitet, dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Auf die Frage, ob die Schilderungen wahr oder unwahr seien, komme es dabei nicht an, da sie wegen der Berührung des Kernbereichs der Persönlichkeit überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehörten. Die Rechte des Betroffenen überwögen dabei bei weitem die Kunstfreiheit, wobei der Senat in Zweifel zog, ob das streitgegenständliche „Werk“ überhaupt der Kunstfreiheit unterfiele. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Identifizierende Berichterstattung über Strafverfahren kann im Voraus untersagt werdenveröffentlicht am 1. Februar 2012
OLG München, Beschluss vom 11.01.2012, Az. 18 W 1752/11
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas OLG München hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung bezüglich einer identifizierenden Berichterstattung in einem Strafverfahren auch ergehen kann, bevor die Hauptverhandlung stattfindet, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine dann erfolgende identifizierende Berichterstattung vorliegt. Im entschiedenen Fall ergab sich die Erstbegehungsgefahr aus einem parallelen Fall, der einige Wochen zuvor stattfand und in dem die Beklagte auch identifizierend berichtet hatte. Im vorliegenden Fall war von einem identischen Vorgehen auszugehen, weshalb die Untersagung erfolgte. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Identifizierende Berichterstattung über Politiker und prominente Lebensgefährtin ist zulässigveröffentlicht am 12. Januar 2012
BGH, Urteil vom 22.11.2011, VI ZR 26/11
§ 823 Ah BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass bei der Berichterstattung über eine prominente Moderatorin, Sängerin und Schauspielerin auch die identifizierende Berichterstattung über deren neuen Lebensgefährten, einen Landtagsabgeordneten, zulässig ist. Ein Unterlassungsanspruch stehe dem Politiker nicht zu. Zwar sei er durch die Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, jedoch überwiege das Äußerungsinteresse der Beklagten, zumal der Kläger selbst auch in der Öffentlichkeit stehe, wenn auch nicht in dem Maße wie seine Lebensgefährtin. Der Persönlichkeitsschutz greife erst dann, wenn die beanstandeten Äußerungen einen eigenständigen Verletzungseffekt aufwiesen, der ihr Verbot rechtfertigen könne, z.B. wenn sie in den besonders geschützten Kernbereich der Privatsphäre des Betroffenen eingriffen oder Themen beträfen, die von vornherein überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehörten. Diese Grenze werde mit der vom Kläger angegriffenen Berichterstattung jedoch nicht überschritten. Zum Volltext der Entscheidung: