Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Je länger ein (Werbe-) Text ist, desto eher ist anzunehmen, dass er die urheberrechtlich erforderliche Schöpfungshöhe erreichtveröffentlicht am 17. Oktober 2011
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 82/11
§ 2 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat erneut darauf hingewiesen, dass es an den urheberrechtlichen Schutz von Texten, genauer: die Schöpfungshöhe, umso weniger Anforderungen stellt, je länger der übernommene Text ist. In diesem Falle wüchsen die Möglichkeiten einer abweichenden, individuellen Gestaltung. Im Ergebnis dürfte dies bedeuten, dass aus Sicht des Senats mit zunehmender (übernommener) Länge des Textes eine hinreichende eigenschöpferische Prägung des kopierten Werks zu erkennen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)