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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2015

    LG Bochum, Urteil vom 31.08.2015, Az. I-12 O 190/14
    § 5 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass bei zwei Unternehmen, die unter demselben Familiennamen firmieren und im selben Ort ansässig und derselben Branche tätig sind, die Hinzufügung eines kaum gebräuchlichen Vornamens bei der prioritätsjüngeren Firma einen ausreichenden Abstand der Unternehmen erzeugt. Ein lediglich mit einem Buchstaben abgekürzter Vorname als Zusatz genüge jedoch nicht, da die Gefahr von Verwechslungen und Irreführungen im telefonischen und schriftlichen Geschäftsverkehr dann zu groß sei. Bei fehlgelaufenen E-Mails liege kein wettbewerbswidriges Abfangen vor, wenn diese auf Grund einer Verwechslung der Domain den falschen Empfänger erreicht hätten. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 26. Mai 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015, Az. I-15 U 100/14
    § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Möbelhaus in einer Werbeanzeige eine 0,0 %-Finanzierung auf 48 Monate zur Finanzierung des Möbelkaufpreises anbietet, ohne den Darlehensgeber zu nennen. Es handele sich um eine Finanzdienstleistung, auch wenn sie unentgeltlich erfolge. Der Verbraucher müsse in einem solchen Fall die Möglichkeit haben, von der Identität und Anschrift seines Vertragspartners für den Finanzierungsvertrag Kenntnis zu nehmen, sonst liege das Unterlassen einer wesentlichen Information vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. April 2015

    OLG Köln, Urteil vom 26.09.2014, Az. 6 U 56/14
    § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass für die Zeitungsanzeige einer Online-Verkaufsplattform (hier: meinpaket.de) lediglich eingeschränkte Informationspflichten gelten. Laut der Anzeige wurde durch die Verkaufsplattform bei Bestellung bis zu einem bestimmten Termin ein Rabatt gewährt. Für eine solche Art der Werbung sei die Angabe der Identität und Anschrift des Unternehmers eine wesentliche Information. Es genüge allerdings, dass diese Informationen auf der Internetseite „meinpaket.de“ leicht abrufbar zur Verfügung gestellt würden, denn der interessierte Verbraucher müsse die in der Werbung angegebene Webseite ohnehin und zwangsläufig aufrufen, soweit er das beworbene Angebot wahrnehmen wolle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. März 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2014, Az. 34 O 26/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs.1 UWG, § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Zeitungsanzeige für eine Busreise mit u.a. den Angaben „Shopping Trip nach London 1.-3.3./18.-20.4./2.-4.5 Fahrt über Nacht im mod. Reisebus NordRhein ab €39,-“ die Angabe der vollständigen Identität des Reiseanbieters erfordert. Die Angaben in der Anzeige seien ausreichend, dass der Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung treffen könne, so dass es sich nicht um eine bloße Aufmerksamkeitswerbung handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Juli 2014

    BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13
    § 12 Abs. 2 TMG; § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass gegen den Betreiber eines Meinungsportals im Internet kein Anspruch auf Auskunft über Nutzerdaten besteht. Der Betreiber sei in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln. Zur Pressemitteilung Nr. 102/2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juni 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014, Az. 4 U 144/13
    § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 3 UWG

    Nunmehr hat auch das OLG Hamm entschieden, dass in einer Zeitungswerbung die Identität des werbenden Unternehmens vollständig angegeben werden muss. Der Hinweis auf eine Webseite genüge nicht, auch nicht im Fall einer landesweit bekannten Tankstellenkette. Ähnlich entschieden haben bereits eine Reihe anderer Oberlandesgerichte, z.B. OLG München (hier), OLG Schleswig (hier) oder OLG Celle (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Juni 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammGoogle hat auf ein aktuelles Urteil des EuGH (hier) als „erste Maßnahme“ mit einem Online-Formular für Löschungsanträge (s. unten) reagiert, nach dem betroffenen Nutzern das Recht eingeräumt wird, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, „die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen.“ (Zitat Google). (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. April 2014

    BGH, Urteil vom 09.10.2013, Az. I ZR 24/12
    § 5a Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Anbieter von Gutscheinen für Ballonfahrten nicht verpflichtet ist, im Angebot der Vermittlungsdienstleistung auf die Identität und Anschrift des Ballonfahrt-Unternehmens hinzuweisen. Zitat: „Da die Beklagte eine solche Information aufgrund der besonderen Umstände ihres durch eine zeitliche und personelle Flexibilität gekennzeichneten Dienstleistungsangebots nicht leisten kann, zielt der Antrag im Ergebnis auf ein vollständiges Verbot des Geschäftsmodells der Beklagten ab. Er geht damit an den Umständen des Streitfalls vorbei, die das gemäß § 5a Abs. 3 UWG schützenswerte Informationsinteresse der Verbraucher charakterisieren.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. April 2014

    OLG Köln, Urteil vom 25.10.2013, Az. 6 U 226/12
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass in der Zeitungswerbung eines Unternehmens auch die Rechtsform mit angegeben werden muss. Anderenfalls seien die Angaben zur Identität unvollständig und die Werbung daher wettbewerbswidrig. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Verbraucher aufgrund der Werbung bereits eine geschäftliche Entscheidung treffen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. März 2014

    OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2013, Az. 2 U 12/13
    § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass in einer Werbeanzeige, auf deren Grundlage der Verbraucher bereits eine Kaufentscheidung treffen kann, die vollständige Identität des Werbenden anzugeben ist. Identität und Anschrift des Unternehmers seien wesentliche Informationen, die nicht vorenthalten werden dürften. Seien eine Vielzahl von Angaben zu tätigen (hier: Werbung eines Einkaufsverbandes für eine große Anzahl teilnehmender Händler), könne dies über einen Verweis erfolgen. Das OLG Stuttgart schließt sich mit seiner Auffassung einer Reihe von Entscheidungen an (vgl. OLG München, LG Mönchengladbach, LG Essen, OLG Frankfurt a.M. u.a.). Zitat:

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