IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. November 2014

    AG Bochum, (Hinweis-) Beschluss, Az. 70 C 27/14
    § 97 UrhG, § 97a UrhG

    Das AG Bochum hat entschieden, dass bei urheberrechtswidrigem „fragmentarischem“ Hochladen („Upload“) eines Musikstücks grundsätzlich ein Schadensersatzbetrag von nicht mehr als 100,00 EUR anzusetzen ist und der Gegenstandswert für die außergerichtlich erfolgte Abmahnung nach der doppelten Lizenzgebühr zu berechnen ist, im vorliegenden Fall 46,41 EUR.

  • veröffentlicht am 22. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 239/11
    § 97 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Ehepartner nicht „per se“ für illegale Filesharing-Handlungen des anderen Ehepartners als (Mit-) Störer haftet. Zwar spreche generell eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber bei illegalem Filesharing selbst der Täter ist. Lege der Inhaber jedoch die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes dar, müsse der Inhaber des Urheberrechts den Beweis für die Täterschaft des Anschlussinhabers führen, was vorliegend nicht gelang. Aus der Pressemitteilung des OLG Köln vom 21.05.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2011, Az. I-20 W 132/11
    § 114 ZPO, § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein angeblicher Filesharer nicht gehindert ist, die Aktivlegitimation der Klägerinnen, das Anbieten der streitgegenständlichen Musikdateien über die IP-Adresse … und die Zuordnung dieser IP-Adresse zu ihrem Anschluss mit Nichtwissen zu bestreiten. Die Beklagte habe keinen Einblick in den Geschäftsbetrieb der Klägerinnen, des „Onlineermittlers“ und des Internetproviders. Die weitere Substantiierung des Klägervortrags sei für die Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen irrelevant. Im Übrigen hat der Senat darauf hingewiesen, dass eine Erstattung von Abmahnkosten ausscheidet, wenn die Abmahnung für ihn auf Grund grober handwerklicher Fehler „völlig unbrauchbar“ ist. Die Abmahnung hatte den Verstoß nicht erkennen lassen, zumal sich die beigefügte Unterlassungserklärung nicht auf einzelne Titel, sondern auf das ganze Musikrepertoire des Rechteinhabers bezog, was unstreitig jedenfalls nicht in seiner Gänze genutzt worden war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammRichter am Amtsgericht, Mathias Winderlich hat in den laufenden Strafverfahren gegen Betreiber der illegalen Streaming-Plattform kino.to bekundet, dass beim Nutzen von Streaming-Plattformen eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde. Damit ist auch das bloße Betrachten von gestreamten Inhalten, z.B. Kinofilmen, rechtswidrig. Dies berichtet Golem (hier). Die Rechtsansicht des Richters ist umstritten. Winderlich erklärte, dass der Gesetzgeber mit dem Begriff „Vervielfältigen“ das „Herunterladen“ gemeint habe. Zum Tatbestand des Vervielfältigens gehöre auch das „zeitweilige Herunterladen“, worunter auch das sukzessive Herunterladen von Datenpaketen zu zählen sei, wie es beim Streaming-Prozess stattfinde. Es handele sich insoweit um eine „sukzessive Vervielfältigung“. Was wir davon halten? … haben wir bereits hier erklärt. Im Übrigen, ohne Herrn Winderlich zu nahe treten zu wollen, haben sich Herr Nolte, Herr Retzer oder Herr Bornkamm explizit zu diesem Thema noch nicht zitierfähig geäußert. Die aber wären für uns in dieser Rechtsfrage gewissermaßen, um im Duktus dieser Festtage zu bleiben, „die drei Weisen aus dem Morgenland Abendland“. Insbesondere der Letztere, denn der bringt am Ende funktionsbedingt immer den Weihrauch mit. Bis dahin dürfte gelten: Nix ist fix.

  • veröffentlicht am 20. September 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 23.05.2011, Az. 310 O 142/11
    § 97 Abs. 1 S.1 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler für den Vertrieb einer illegalen Bootleg-DVD, also einer DVD mit unerlaubten Mitschnitten von Konzerten, über Amazon haftet, wenn klar erkennbar ist, dass die DVD ohne erforderliche Nutzungslizenz hergestellt wurde. Entscheidend war in diesem Fall, dass nicht einzelne Passagen auf der DVD rechtswidrig waren, sondern die DVD bzw. deren Inhalt insgesamt. Insoweit sollen dann auch Unterschiede zu den sog. Buchhändler-Fällen (vgl. hier, hier und hier) bestehen, bei denen Buchhändler auf Unterlassung in Anspruch genommen wurden, weil von ihnen vertriebene Bücher passagenweise rechtswidrige Texte enthielten oder aber in ihnen unerlaubt bestimmte Fotografien abgebildet waren.

  • veröffentlicht am 19. August 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Bundesverband Musikindustrie hat in einer gestrigen Meldung bekannt gegeben, dass in Deutschland immer mehr Musik im Internet gekauft wird. Die Umsätze mit Musikdownloads stiegen im ersten Halbjahr 2010 um fast 40 Prozent; um den Kuchen streiten sich etwa 40 Anbieter digitaler Musikservices. Mit weiterem Wachstum wird gerechnet. Welchen Einfluss wir dieser Entwicklung auf die massenhaften Filesharing-Abmahnungen zuschreiben, lesen Sie hier.

  • veröffentlicht am 15. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 12.03.2010, Az. 308 O 640/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; 8 TMG; 88 TKG; Art. 10 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht dazu verpflichtet werden kann, den Zugang auf rechtsverletzende Webseiten zu unterbinden. Nicht zu verwechseln ist dieser Fall mit der Sachlage, dass ein Hosting-Dienst wie Rapidshare auch rechtswidrig handelnden Filesharern (ungewollt) die Möglichkeit bietet, Inhalte ins Netz zu stellen, die von Dritten heruntergeladen werden können (vgl. OLG Hamburg, OLG Düsseldorf). Die Beklagte vermittelte im vorliegenden Fall Ihren Kunden u.a. Zugang zu dem Internetdienst „d…am“, der nach Auffassung der Klägerin deren Rechts an Musikwerken verletze, indem dort eine Linksammlung auf zahllose rechtswidrige Kopien von Werken aus dem Repertoire der Klägerin angeboten werde. Die Beklagte solle nun für bestimmte Werke den Kunden des Internetdienstes den Zugriff auf die Links zu diesen Werken verwehren. Dies lehnte das Gericht ab. Das Begehren der Klägerin sei auf eine (teilweise) unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet. Die Kammer führte aus, dass unstreitig alle derzeit bekannten technischen Möglichkeiten einer Filterung oder einer Sperre so umgangen werden könnten, dass die Website „d…am“ mit den URLs zu den streitgegenständlichen Werken weiterhin über die von der Beklagten bereitgestellten Internetzugänge aufgerufen werden könne.

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  • veröffentlicht am 12. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Beschluss vom 28.09.2008, Az. 28 OH 8/08
    §§ 101 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die öffentliche Zugänglichmachung bereits eines einzigen Musikalbums über eine Internet-Tauschbörse ein Handeln im gewerblichen Ausmaß darstellt und somit ein Auskunftsanspruch des Rechteinhabers an den Provider gegeben ist. Über diesen kann dann über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ausfindig gemacht werden. Das gewerbliche Ausmaß ergebe sich daraus, dass ein stark nachgefragtes Musikalbum kurz nach der Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde („Death Magnetic“ von Metallica). Das Erfordernis des gewerblichen Ausmaßes wird von verschiedenen Gerichten immer wieder unterschiedlich beurteilt (Links: OLG Zweibrücken zu einem 3 Monate alten Computerspiel – kein Anspruch, LG Köln zu einem 1 Jahr alten Musikalbum – Anspruch gegeben, OLG Oldenburg zu Musikalbum – kein Anspruch, LG Darmstadt – allg. Kriterien zum gewerblichen Ausmaß).

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2009

    Unter dem unseres Erachtens inhaltlich nicht ganz zutreffenden Titel „Streaming Angebote als Mittel gegen Internet Piraterie“ berichtet der österreichische Standard über die zunehmende Popularität von Streaming-Angeboten (JavaScript-Link: Standard). Bei dieser Form der Datenübertragung werden Audio- und/oder Videodaten über das Internet empfangen und gleichzeitig wiedergegeben; der Empfänger benötigt eine spezielle Software, um derartige Angebote empfangen zu können und kann den gesendeten Inhalt ohne weiteres nicht auf seinem PC abspeichern (JavaScript-Link: Wikipedia). Eine Studie des britischen Marktforschungsinstituts Trendstream im Rahmen des Global Web Index (JavaScript-Link: GWI) habe ergeben, dass bereits 64 % der Internetnutzer Videostreams im Netz nutzten. Rund 31 % – also fast ein Drittel der Internetnutzer – sähen dabei online regelmäßig TV- und Filminhalte in voller Länge. Gleichzeitig würden 55 % der Nutzer angeben, aus Kostengründen auf illegale Downloadangebote zurück zu greifen. „Die restlichen 45 % können durch attraktive Streamingangebote zu einem legalen Konsum überredet werden“, sei Smith überzeugt (JavaScript-Link: Standard). Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München, Beschluss vom 07.10.2009, Az. 7 O 18649/09
    § 97 UrhG

    Das LG München hat einem Verbraucher mittels einstweiliger Verfügung verboten, das Musikstück „Evacuate The Dancefloor“ mittels einer Tauschbörse im Internet anzubieten. Diese Verfügung wurde trotz einer vorher beim Gericht eingereichten Schutzschrift erlassen, wobei das Gericht nur darauf hinwies, dass trotz Kenntnis der Schutzschrift keine andere Entscheidung getroffen werden konnte. Ähnlich, nur mit ausführlicher Begründung, entschied vor kurzem das LG Hamburg (Link: LG Hamburg). Den Streitwert setzte das Gericht auf 10.000 EUR fest, was für den Antragsgegner Kosten allein für das Gericht und den gegnerischen Anwalt in Höhe von über 1.000 EUR bedeutet. Hinzu treten noch Kosten für den eigenen Anwalt, was die Angelegenheit zu einem „teuren Spass“ für nur einen Song macht. Erwirkt wurde die einstweilige Verfügung von der im Bereicht Filesharing-Abmahnung sehr aktiven Kanzlei Nümann + Lang.

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