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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Mai 2015

    BGH, Urteil vom 15.07.1999, Az. I ZR 44/97
    § 3 UWG;
    Art. 28 EG

    Der BGH hat in dieser älteren Entscheidung entschieden, dass ein Händler, der in Printanzeigen für fabrikneue EU-Import-Fahrzeuge wirbt, und bei denen die Herstellergarantie wegen einer im Ausland erfolgten Erstzulassung („Tageszulassung“) bereits zu laufen begonnen hat, auf diesen Umstand nur dann hinweisen muss, wenn die Garantiezeit zum Zeitpunkt der Werbung bereits um mehr als zwei Wochen angelaufen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2012

    BGH, Urteil vom 11.10.2012, Az. 1 StR 213/10
    § 17 UrhG, § 106 Abs. 1 UrhG, § 108a UrhG, Art. 34, 36 AEUV, § 17 StGB, § 27 StGB

    Der BGH hat entschieden, dass sich ein Spediteur, der grenzüberschreitend aus Italien Designer-Möbel (hier: Bauhaus-Möbel) importiert, deren Herstellung nicht in Italien, wohl aber in Deutschland urheberrechtlich geschützt ist, wegen Beihilfe zur unrechtmäßigen, gewerbsmäßigen Verbreitung von in Deutschland geschützten Werken der angewandten Kunst strafbar macht. Dem stehe nicht die unionsrechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit entgegen (vgl. hierzu die Vorabentscheidung EuGH, Urteil vom 21.06.2012, Az. C-5/11).

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 25.04.2012, Az. I ZR 235/10
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 BGB, Art. 40 Abs. 1 S.1 EGBGB, § 14 Abs. 2 MarkenG, Art. 5 Marken-RL, Art. 9 GMV

    Der BGH hat entschieden, dass ein Spediteur, der im Rahmen eines sog. „durchgehenden Zollschlussverfahrens“ Ware aus dem Ausland annimmt, um es in das (russische) Ausland weiterzutransportieren, nicht gegen das Markenrecht, aber auch nicht gegen das Wettbewerbs- oder Deliktsrecht verstößt. Im vorliegenden Verfahren erreichte am 2007 eine aus Dubai kommende Lieferung von Parfümprodukten den Flughafen Tegel. Auf den Kartons der Lieferung war die Bezeichnung „Clinique Labs“ angebracht. Die Kartons enthielten gefälschte Parfümprodukte, die mit „Clinique happy“ oder „Clinique happy heart“ gekennzeichnet waren. Die in Deutschland ansässige Beklagte sollte diese Ware im Rahmen eines durchgehenden Zollverschlussverfahrens nach Russland transportieren. Der Senat urteilte insbesondere, dass keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche bestünden, weil die Parteien im Hinblick auf die insoweit allein in Betracht kommenden Speditionsleistungen nicht in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stünden. Ein Deliktsanspruch scheitere daran, dass mit dem Bestehen eines russischen Markenrechts kein deutsches Schutzrecht verletzt werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 17/11
    Art. 9 Abs. 1 Buchst. a Gemeinschaftsmarkenverordnung; § 242 Cc BGB

    Der BGH hat entschieden, dass bei gleichartigen Markenverletzungen, die mit zeitlichen Unterbrechungen auftreten (hier: Importe von Marken-Motorrädern in die EU ohne Zustimmung des Rechtsinhabers), immer wieder ein erneuter Unterlassungsanspruch ausgelöst wird. Eine Verwirkung der Ansprüche des Rechtsinhabers trete daher auch nach 25 Jahren wiederholter Importe nicht ein, da die für eine Verwirkung erforderliche Zeitspanne bei jedem Verstoß erneut beginne. Auch längere Untätigkeit des Markeninhabers gegenüber bestimmten gleichartigen Verletzungshandlungen könne kein berechtigtes Vertrauen eines Händlers begründen, dass der Markeninhaber auch künftig sein Verhalten dulden und weiterhin nicht gegen solche – jeweils neuen – Rechtsverletzungen vorgehen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 25. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 21.06.2012, Az. C-5/11
    Art. 34 AEUV, Art. 36 AEUV, Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29,
    106 UrhG, § 108a UrhG, § 27 StGB

    Der EuGH hat entschieden, dass sich ein Spediteur beim Import von italienischen Plagiats-Möbeln wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werks strafbar machen kann. Er behandelte damit eine beliebte Masche beim preisgünstigen Erwerb von hochpreisigen Möbelklassikern, wie etwa Sesseln oder Stühlen: In Italien urheberrechtlich nicht geschützte oder nach der italienischen Rechtsprechung vom Urheberrechtsschutz nicht erfasste Möbel-Klassiker (etwa von de Corbusier, Charles und Ray Eames oder
    Eileen Gray) werden in Italien an der italienischen Grenze zur Abholung bereitgestellt. Interessenten wird sodann ein Spediteur vermittelt, welcher die Ware auf eigenes Betreiben des Interessenten in die Bundesrepublik Deutschland importiert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2011, Az. 4 O 137/97
    § 14 Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 5 MarkenG, § 19 Abs. 1 und 2 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der Räumlichkeiten anmietet und Dritten zur Verfügung stellt, in welchen Markenware rechtswidrig – wenn auch nur zeitweilig und als Durchgangsstation – eingelagert wird, auf Unterlassung und Auskunftserteilung haftet, und zwar als sog. Mitstörer. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 16. März 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerwG, Urteil vom 03.03.2011, Az. 3 C 8.10
    § 21 AMG

    Das BVerwG hat entschieden, dass der Import von Granulaten der Traditionellen Chinesischen Medizin erlaubnispflichtig nach dem Arzneimittelgesetz ist. Auch die Kräuter- und Gewürzextrakte unterfielen, ebenso wie Medikamente, deren pharmakologische Wirkung tatsächlich belegt sei, dem Arzneimittelrecht. Diese Stoffe würden als Mittel zur Heilung oder Linderung von menschlichen Krankheiten in den Verkehr gebracht und erweckten den Eindruck eines Arzneimittels. Zum Schutz des Verbrauchers vor Einnahme wirkungsloser oder gar gefährlicher Mittel sei diese Einordnung und die daraus folgende Erlaubnispflicht erforderlich. Daran ändere sich auch nichts, wenn die Klägerin die Granulate ausschließlich an Apotheken und nicht an Endverbraucher vertreibe.

    HerbaSinica Hilsdorf GmbH – RA Dr. Schwab, München – ./. Freistaat Bayern

    Die Klägerin importiert Granulate der traditionellen chinesischen Medizin nach Deutschland zum Verkauf an Apotheken. Es handelt sich im Wesentlichen um Extrakte aus Kräutern und Gewürzen. Sie dienen nach den Angaben der Klägerin als Rohstoffe für die Herstellung von Rezepturen auf ärztliche Verordnung. Die beklagte Behörde hat angenommen, dass es sich um Arzneimittel handele, für deren Einfuhr nach dem Arzneimittelgesetz eine Erlaubnis erforderlich sei. Sie hat der Klägerin untersagt, ohne eine solche Erlaubnis eingeführte Granulate in den Verkehr zu bringen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Rechtsauffassung der Behörde bestätigt und die Klage abgewiesen. Mit der Sprungrevision macht die Klägerin geltend, dass die pauschale Einordnung der Granulate als Arzneimittel fehlerhaft sei. Von den von ihr importierten rund 230 Granulaten seien kaum 10 % als stark wirksame Drogen einzustufen. Die überwiegende Zahl werde eher wie ein Lebensmittel verwendet. Gegenüber den Endverbrauchern werde auch nicht der Eindruck einer Arzneimitteleigenschaft geweckt; denn sie wende sich ausschließlich an Apotheker.

    HerbaSinica Hilsdorf GmbH – RA Dr. Schwab, München – ./. Freistaat Bayern

    Die Klägerin importiert Granulate der traditionellen chinesischen Medizin nach Deutschland zum Verkauf an Apotheken. Es handelt sich im Wesentlichen um Extrakte aus Kräutern und Gewürzen. Sie dienen nach den Angaben der Klägerin als Rohstoffe für die Herstellung von Rezepturen auf ärztliche Verordnung. Die beklagte Behörde hat angenommen, dass es sich um Arzneimittel handele, für deren Einfuhr nach dem Arzneimittelgesetz eine Erlaubnis erforderlich sei. Sie hat der Klägerin untersagt, ohne eine solche Erlaubnis eingeführte Granulate in den Verkehr zu bringen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Rechtsauffassung der Behörde bestätigt und die Klage abgewiesen. Mit der Sprungrevision macht die Klägerin geltend, dass die pauschale Einordnung der Granulate als Arzneimittel fehlerhaft sei. Von den von ihr importierten rund 230 Granulaten seien kaum 10 % als stark wirksame Drogen einzustufen. Die überwiegende Zahl werde eher wie ein Lebensmittel verwendet. Gegenüber den Endverbrauchern werde auch nicht der Eindruck einer Arzneimitteleigenschaft geweckt; denn sie wende sich ausschließlich an Apotheker.

  • veröffentlicht am 8. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 98/08 (Bonuspunkte)
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 HWG

    Der BGH hat entschieden, dass zwar eine Bonuswerbung von Apotheken grundsätzlich gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt (siehe auch diese Entscheidung), jedoch bei lediglich geringwertigen Kleinigkeiten keine unangemessene unsachliche Beeinflussung stattfindet. Als lediglich geringwertig sah der Senat eine Publikumswerbung einer Apotheke an, bei der dem Kunden für jedes gekaufte Medikament ein Bonuspunkt auf einer Bonuskarte gutgeschrieben wird. Nach Erwerb von 10 Bonuspunkten erhielt der Kunde  10 EUR „Praxisgebühr“ erstattet oder eine Anrechnung in Höhe von 10 EUR auf den Kaufpreis eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments.

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  • veröffentlicht am 16. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBSG, Urteil vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 14/08 R
    § 129 Abs 5a SGB V

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass für nach Deutschland importierte Fertigarzneimittel Apothekenabgabepreise nicht gelten, weder aufgrund der Preisvorschriften nach dem AMG noch aufgrund des § 129 Abs 5a SGB V. Die inländischen Arzneimittel-Preisvorschriften sind folglich als klassisches hoheitliches Eingriffsrecht nicht auf Arzneimittel anwendbar, die sich außerhalb des Inlands befinden (BSG, Urteil vom 28.7.2008, Az. B 1 KR 4/08 R, RdNr 23 ff. = BSGE 101, 161). Der BGH hat jüngst eine entgegengesetzte Rechtsansicht verkündet und den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen.

  • veröffentlicht am 16. September 2010

    BGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 193/07
    §§
    3; 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG; § 78 Abs. 2 S. 2, S. 3, Abs. 3 S. 1 AMG; § 1 Abs. 1, Abs. 4; § 3 AMPreisVO

    Der BGH hat in einer Reihe von zusammengefassten Verfahren entschieden, dass Bonussysteme von Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, etwa durch Preisnachlässe, die Rückerstattung der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheine und/oder Prämien nicht per se, aber nach den jeweiligen konkreten Umständen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen können. Die Kläger sahen in den Bonussystemen Verstöße gegen die im Arzneimittelrecht enthaltenen Preisbindungsvorschriften sowie gegen das im Heilmittelwerberecht geregelte Verbot von Werbegaben. Der Senat wies darauf hin, dass § 7 Abs. 1 S. 1 HWG Werbegaben erlaube. Der BGH ahbe eine Werbegabe im Wert von 1,00 EUR noch als zulässig angesehen, bei einer Werbegabe im Wert von 5,00 EUR dagegen eine spürbare Beeinträchtigung bejaht. (mehr …)

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