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Artikel-Schlagworte: „Impressum“

OLG Bremen: Der Hinweis “Zulassung OLG, LG, AG (Ort)” stellt eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar

Mittwoch, 22. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 20.02.2013, Az. 2 U 5/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

Das OLG Bremen hat entschieden, dass der im Impressum des Internetauftritts einer Kanzlei zu findende Zusatz „Zulassung OLG, LG, AG Bremen” eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt und hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses dem Verfügungsbeklagten zur Rücknahme der Berufung geraten. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Dortmund: Der Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei muss keinen Hinweis auf die Berufshaftpflichtversicherung enthalten / Die Informations-Varianten nach der DL-InfoV

Dienstag, 14. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Dortmund, Urteil vom 26.03.2013, Az. 3 O 102/13 - nicht rechtskräftig
§ 8 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV,
§ 2 Abs. 2 DL-InfoV

Das LG Dortmund hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei die gemäß DL-InfoV erforderlichen Informationen nicht notwendigerweise auf der kanzleieigenen Internetseite vorhalten muss. Streitig war, dass sich auf der Internetseite der Verfügungsbeklagten im Impressum keinerlei Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung der Verfügungsbeklagten sowie deren Geltungsbereich befanden. § 2 Abs. 2 DL-InfoV räume dem Dienstleistungserbringer indes vier alternative und gleichwertige Möglichkeiten zur Erfüllung der Pflicht aus § 2 Abs. 1 DL-InfoV ein. So erlaube es der § 2 Abs. 2 Nr. 2 DL-InfoV dem Dienstleistungserbringer, seine Pflicht zur Bereitstellung der Informationen dadurch zu erfüllen, dass am Ort der Leistungserbringung oder aber des Vertragsschlusses die erforderlichen Informationen so vorgehalten würden, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich seien. Dazu zähle beispielsweise auch ein Aushang im Geschäftslokal, der leicht zu sehen sein müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Berlin: Auch bei Google+ ist ein Impressum vorzuhalten

Freitag, 3. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG

Das LG Berlin hat im Rahmen eines Verfügungsverfahrens entschieden, dass auch im sozialen Netzwerk Google+ ein Impressum gemäß § 5 Abs. 1 TMG vorzuhalten ist. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist wettbewerbswidrig und kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Gleiches gilt übrigens für Facebook und andere soziale Netzwerke (hier).

LG Regensburg: Fehlendes Impressum bei Facebook kann abgemahnt werden / Im richtigen Hof findet auch die Revolutive Systems GmbH (früher: Binary Services GmbH) mal ein Korn…

Mittwoch, 6. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Regensburg, End-Urteil vom 31.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 5 TMG

Das LG Regensburg hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Facebook ein Impressum vorhalten muss, insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - der Facebookauftritt ais Eingangskanal zur gewerblichen Website verwendet wird, auf der die Darstellung entgeltlicher Leistungen erfolgt. Die Pflicht nach § 5 TMG greife auch auf derartigen Facebookseiten ein, die einen gewissen Grad von Selbständigkeit in Bezug auf die präsentierte Firma haben. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Bamberg: In das Impressum (des gewerblichen eBay-Verkäufers) gehört mehr als nur die Post- und E-Mail-Adresse

Freitag, 7. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bamberg, Urteil vom 23.11.2012, Az. 1 HK O 29/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Bamberg hat entschieden, dass die nach dem Telemediengesetz notwendigen “Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit [Diensteanbieter] ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post” noch nicht erbracht sind, wenn “nur” eine postalische und eine E-Mail-Adresse im Impressum aufgeführt werden. Es müsse vielmehr eine Kommunikationsmöglichkeit angegeben werden, welche es ermögliche, Anfragen des Verbrauchers binnen 60 Minuten zu beantworten. Was wir davon halten? (more…)

KG Berlin: Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten im Impressum ist nicht wettbewerbswidrig

Mittwoch, 14. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 21.09.2012, Az. 5 W 204/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; § 312 c Abs. 1 BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB

Das KG Berlin hat entschieden, dass die fehlende Angabe eines Vertretungsberechtigten im Impressum einer Kapitalgesellschaft keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Zwar werde dadurch gegen ein Informationsgebot verstoßen, dies sei jedoch nicht wettbewerbswidrig, da es sich nicht um eine Marktverhaltensregelung handele. Auch eine Irreführung liege nicht vor, da es sich nicht um eine wesentliche Information handele, durch die der Verbraucher von der Abgabe geschäftlicher Erklärungen abgehalten werde. Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

LG Aschaffenburg: Impressum auf Baustellen-Webseite doch erforderlich?

Mittwoch, 7. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Aschaffenburg, Urteil vom 03.04.2012, Az. 2 HK O 14/12
§ 3 UWG,  § 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMG

Das LG Aschaffenburg hat entschieden - anders als das LG Düsseldorf (hier) -, dass auch eine so genannte “Baustellenseite” im Internet ein Impressum benötigt. Dies sei jedoch nur unter besonderen Umständen der Fall: Vorliegend sei die Seite nicht vollständig leer gewesen, sondern enthielt einen Hinweis “Hier entsteht in Kürze unsere Internetpräsenz” sowie das Logo der beklagten Firma und eine Printausgabe zum Download. Dies sei nach Auffassung des Gerichts bereits eine geschäftliche Tätigkeit, da durch die Bereitstellung des Magazins bereits geworben werde.

LG Essen: Verein muss vollständige Anbieterkennzeichnung auf Webseite vorhalten - Zur geschäftlichen Handlung

Mittwoch, 16. Mai 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Essen, Urteil vom 26.04.2012, Az. 4 O 256/11
§ 8 Abs.1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMG; § 55 RStV

Das LG Essen hat entschieden, dass ein eingetragener Verein auf seiner Webseite eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhalten muss. Die Vorhaltung der Anschrift in der ebenfalls abrufbaren Satzung genüge nicht, da diese nicht leicht erkennbar sei. Im Impressum müssten insbesondere die vollständige Anschrift, der Vertretungsberechtigte und die Rechtsform angegeben sein. Bei der Rechtsform genüge jedoch die Abkürzung “e.V.”. Geschäftlich handele ein Verein bereits dann, wenn er auf seiner Website das Erscheinen eines vom Verein herausgegebenen Buchs ankündige, jedoch nicht durch einen Spendenaufruf. Die geschäftliche Tätigkeit habe zur Folge, dass andere, im Wettbewerb stehende Vereine, die o.g. Verstöße abmahnen können. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamburg: Keine Haftung des Admin-C für wettbewerbswidrige Inhalte, auch wenn Impressum schwer auffindbar ist

Freitag, 13. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2012, Az. 3 W 54/10
§ 5 TMG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Admin-C grundsätzlich nicht für rechtswidrige (wettbewerbswidrige) Inhalte einer von ihm betriebenen Domain haftet, sofern er nicht Täter oder Teilnehmer einer unerlaubten Handlung ist. Dies gelte auch dann, wenn die Pflichtinformationen gemäß § 5 TMG auf der angegriffenen Internetseite nicht leicht erkennbar gewesen seien. Hinsichtlich dieser Erkennbarkeit genüge nach Auffassung des Gerichts jedoch auch schon ein in der Farbe grau gehaltener Link „Impressum” in dem in der Farbe schwarz gehaltenen unteren Rand des ohne Scrollen sichtbaren Fensters. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Ingolstadt: Fehlender Registereintrag im Impressum ist wettbewerbswidrig

Freitag, 9. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Ingolstadt, Beschluss vom 06.02.2012, Az. 1 HK O 105/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG

Das LG Ingolstadt hat entschieden, dass ein fehlender Registereintrag im Impressum (Registernummer, Eintragungsbehörde und deren Sitz) wettbewerbswidrig ist und dieses Verhalten per einstweiliger Verfügung untersagt werden kann. Ähnlich entschied bereits vor einiger Zeit z.B. das OLG Hamm (hier). Zum Volltext der Beschlusses:

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LG Frankfurt a.M.: Facebook-Präsenz eines Unternehmens hat ein Impressum zu enthalten

Freitag, 13. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.10.2011, Az. 3-08 O 136/11
§ 55 Abs. 1 RStV, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a UWG, §
5 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 312 c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Nr. 9 EGBGB

Das LG Frankfurt a.M. hat - wie bereits das LG Aschaffenburg (hier) - entschieden, dass auch eine einzelne “Facebook-Page” bei unternehmerischer Nutzung mit einem Impressum versehen sein muss. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Nürnberg-Fürth: Umsatzsteueridentifikationsnummer muss nur angeben werden, wenn diese vorhanden ist

Montag, 7. November 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 HK O 9663/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG

Das LG Nürnberg-Fürth hat in dieser Entscheidung eigentlich Offensichtliches klargestellt. Das Gericht wies darauf hin, dass nur derjenige (hier: ein Rechtsanwalt) zur Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer verpflichtet ist, der über eine solche auch verfügt. Zum Zitat der Begründung:

(more…)

LG Aschaffenburg: Das Fehlen eines Impressums im Facebook-Auftritt ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

Montag, 31. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 UWG, § 5 TMG

Das LG Aschaffenburg hat entschieden, dass auch Nutzer von „Social Media” wie Facebook-Accounts eine eigene Anbieterkennung vorhalten müssen, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Az. 28 O 402/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Az. I-20 U 17/07), anderenfalls ein Verstoß gegen § 5 TMG vorliegt. Dabei vertrat die Kammer die Auffassung, dass keine Notwendigkeit bestehe, dass sich das Impressum unter der gleichen Domäne befinde, wie das angebotene Telemedium. Es sei auch zulässig, auf das Impressum der eigenen Website zu verlinken. Dann müsse aber das verlinkte Impressum vollständig sein (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG) und erkennbar sein, auf welche Telemedien sich das Impressum beziehe. An letzterem fehlte es. Im Übrigen müssten die Pflichtangaben einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Auch an dieser Stelle krankte der Auftritt der Verfügungsbeklagten, da man nur über den Facebook-Punkt „Info” zur Webseite und damit zum Impressum der Beklagten kam. Die leichte Erkennbarkeit war damit nach Auffassung des Landgerichts  nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung, welche der Kollege Thomas Stadler zur Verfügung stellte (hier): (more…)

LG Berlin: Fehlende Angaben im Impressum mangels Relevanz nicht abmahnfähig

Dienstag, 18. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Berlin, Urteil vom 31.08.2010, Az. 103 O 34/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 6 TMG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG Berlin hat entschieden, dass das Fehlen einer USt-IdentNr. und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots nicht wegen Wettbewerbswidrigkeit abgemahnt werden können. Zwar liege ein Verstoß gegen das Telemediengesetz durch die fehlenden Angaben vor, jedoch würden dadurch die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern nicht spürbar beeinträchtigt. Die Geltendmachung von Rechten sei Verbrauchern auch trotz der fehlenden Angaben möglich. Deshalb sei die erfolgte Abmahnung unbefugt, weil sie entgegen der Bagatellklausel erfolgte. Zum Volltext der Entscheidung:

(more…)

LG München I: Ein falsches Impressum ist bisweilen wettbewerbsrechtlich unerheblich

Dienstag, 22. Februar 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG München I, Urteil vom 04.05.2010, Az. 33 O 14269/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG, § 4 Nr. 11 UWG

Das LG München I hat entschieden, dass die fehlende Angabe des Vor- und Zunamens und - entgegen dem OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009, Az. 4 U 213/08 - der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum keinen spürbaren Wettbewerbsverstoß darstellt. Der Beklagte hatte seinen Vornamen mit “Vangelis” angegeben, obwohl er “Evangelos” hieß. Dies, so die Münchener Richter, sei nur eine dem informierten und verständigen Verbraucher geläufige Abkürzung des griechischen Vornamens “Evangelos”. Die fehlende Steueridentifikationsnummer verstoße zwar gegen § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG, § 4 Nr. 11 UWG, sei aber nicht geeignet, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen (§ 3 Abs. 1 UWG). Gleiches gelte auch für den Fall, dass man in der Angabe des falschen Vornamens entgegen der Ansicht des Gerichts einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG ansehen würde. Aus Art. 7 Abs. 5 UWG der UGP-Richtlinie in Verbindung mit dem Anhang 2 ergebe sich nicht, dass jede Information als wesentlich zu qualifizieren und bei deren Fehlen eine spürbare Beeinträchtigung zu bejahen sei. Was wir davon halten? Die Entscheidung steht zumindest im diametralen Widerspruch zur Gesetzeslage, vgl. Art. 7 Abs. 5 der EU-RL 2005/29 in Verbindung mit § 5a Abs. 4 UWG.

LG Düsseldorf: Für die bloße Baustellenseite einer Website ist kein Impressum erforderlich / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Donnerstag, 6. Januar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010, Az. 12 O 312/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMG; § 55 RStV

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine sog. Baustellenseite, welche unter einer Domain geschaltet ist, unter der noch keine weiteren Inhalte hinterlegt sind, kein Impressum aufweisen muss. Folgendes war geschehen: Anfang Juli 2010 stellte der Kläger fest, dass unter der Internet-Adresse …. der Beklagten nur eine Baustellenseite (”Vorschalt-Seite”) abrufbar war. Diese enthielt ein Firmenlogo der Beklagten mit der Aussage “alles für die Marke …” und den Hinweis, die Internetseite werde zur Zeit überarbeitet. Darüber hinaus wurden Nutzer aufgefordert, die Seite in den kommenden Tagen noch einmal zu besuchen; währenddessen sei man unter der ebenfalls angegebenen E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu erreichen. Der Kläger mahnte dies ab, erhielt auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, indes keine Rechtsanwaltskosten. Die Gebührenklage wies das Gericht zurück. Zitat: (more…)

OLG München: Die Komplementärin einer Ltd. & Co. KG muss im Impressum nicht angegeben sein

Sonntag, 10. Oktober 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 30.09.2010, Az. 6 U 3422/10
§§
5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 BGB-InfoV

Das OLG München hat entschieden, dass ein Unternehmen in dem gesellschaftsrechtlichen Kunstgewand einer Ltd. & Co. KG nicht verpflichtet ist, bei Fernabsatzgeschäften neben der Identität der Kommanditistin (hier: Kommanditgesellschaft) auch die Identität der Komplementärin (hier: der Ltd.) anzugeben. Der Senat erklärte, dass die Verpflichtung zur Angabe des Vertretungsberechtigten nicht notwendigerweise bedeute, dass auch die Komplementärin als gesetzliche Vertreterin anzugeben sei. Es genüge vielmehr, dass eine natürliche Person (im Gegensatz hierzu: die juristische Person, wie etwa die GmbH) angegeben sei, welche die Gesellschaft rechtsgeschäftlich vertrete. Eine darüber hinausgehende Angabepflicht könne dem Gesetz nicht entnommen werden, auch nicht im Wege der Auslegung.


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