Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Makler müssen im Impressum die Aufsichtsbehörde angeben – nicht allerdings die Behörde, die die Erlaubnis erteilt hatveröffentlicht am 14. April 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2013, Az. 14c O 92/13
§ 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 4 UWG; § 5 Abs. 1 TMGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass Makler der Impressumspflicht genüge tun, wenn sie die zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Die Behörde, die die Gewerbeerlaubnis erteilt hat – soweit diese sich von der Aufsichtsbehörde unterscheidet – sei nicht von der Pflicht des § 5 TMG erfasst. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Es reicht nicht aus, wenn das Impressum eines gewerblichen Facebook-Auftritts unter der Rubrik „Info“ zu finden istveröffentlicht am 18. Februar 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013, Az. I-20 U 75/13
§ 5 TMG, § 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei dem Auftritt eines Unternehmens bei Facebook nicht ausreicht, wenn das Impressum gemäß § 5 TMG nur unter dem Link „Info“ vorhanden ist. Vorliegend war die Anbieterkennzeichnung allein über eine unter dem Button „Info“ enthaltene Verlinkung zum Internetauftritt des beklagten Unternehmens enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die Nichtangabe der Rechtsform eines Unternehmens stellt einen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 9. Oktober 2013
BGH, Urteil vom 18.04.2013, Az. I ZR 180/12
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Angabe der Rechtsform eines werbenden Unternehmens zwingend erforderlich ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn kein Zweifel über die Identität des Unternehmens bestehe. Etwaige Zweifel dürften nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen; zudem könnten anhand der Rechtsform auch Rückschlüsse auf Haftungsverhältnisse und Leistungsfähigkeit gezogen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Fordert eine Werbung zum Vertragsschluss auf, muss die Identität des Unternehmers genannt werdenveröffentlicht am 26. September 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.05.2013, Az. 6 U 60/13
§ 5a Abs. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Frankfurt hat – ebenso wie wenig später das OLG Schleswig (hier, m.w.N.) – entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige für eine Kreuzfahrt, die bereits eine Aufforderung zum Vertragsschluss für Verbraucher enthalte, Identität und Anschrift des Werbenden angegeben werden müssen. Werde die Anzeige durch einen Vermittler aufgegeben, sei dieser für die Angabe der notwendigen Infomationen verantwortlich. Eine Aufforderung zum Vertragsschluss sei bereits dann gegeben, wenn die wesentlichen Merkmale der Reise und ein Mindestpreis angegeben würden, Details wie verschiedene Kabinenkategorien seien nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: Werbender muss Identität und Anschrift in Zeitungsanzeigen angebenveröffentlicht am 24. September 2013
OLG Schleswig, Urteil vom 03.07.2013, Az. 6 U 28/12
§ 3 UWG, § 5a UWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige für Kreuzfahrten Identität und Anschrift des Werbenden angegeben werden müssen. Dies sei zumindest dann der Fall, wenn die für einen Vertragsschluss wesentlichen Informationen wie Produkt und Preis benannt werden. Die Nennung aller Einzelheiten sei nicht erforderlich, um beim Verbraucher einen Vertragsentschluss hervorzurufen, so dass bereits in der Anzeige alle wesentlichen Informationen des Anbieters (Identität und Anschrift) angegeben werden müssten. Die Angabe einer Telefonnummer und Internetadresse genüge nicht. Ähnlich sahen dies bereits das OLG München (hier), das LG Mönchengladbach (hier) und das LG Essen (hier). Das OLG Jena (hier) hatte hingegen einen Fall zu beurteilen, in welchem keine konkrete Kaufaufforderung Teil des Angebots war. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Siegen: Ausländische Unternehmen müssen keine Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG vorhaltenveröffentlicht am 10. September 2013
LG Siegen, Urteil vom 09.07.2013, Az. 2 O 36/13
§ 2a TMG, § 3 TMG, § 5 TMG
Das LG Siegen hat entschieden, dass ausländische Diensteanbieter (hier: ägyptisches Unternehmen) aufgrund des in den §§ 2a, 3 TMG manifestierten Herkunftslandsprinzips nicht verpflichtet sind, die Anforderungen des § 5 TMG einzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - OLG Düsseldorf: Auch bei einer Werbung ohne Bestellmöglichkeit besteht Impressumspflichtveröffentlicht am 29. August 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.2012, Az. I-20 U 147/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Schaltung einer Werbung im Internet – auch wenn diese keine Bestellmöglichkeit oder sonstige Interaktionsmöglichkeiten hat – ein vollständiges Impressum des Anbieters vorgehalten werden muss. Auch eine solche Werbung sei als Telemediendienst anzusehen, für welchen die Pflichten der Anbieterkennzeichnung gelten. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Angabe der E-Mail-Adresse im Impressum kann nicht durch eine Telefon- oder Telefaxnummer oder ein Online-Kontaktformular ersetzt werdenveröffentlicht am 12. August 2013
KG Berlin, Urteil vom 07.05.2013, Az. 5 U 32/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG bestehende Pflicht zur Angabe der „Adresse der elektronischen Post“ nur durch Angabe einer E-Mail-Adresse erfüllt werden kann, nicht aber alternativ durch Angabe einer Telefon- oder Telefaxnummer. Auch das Vorhalten eines „Online-Kontaktformulars“ akzeptierte der Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Der Betreiber einer Handelsplattform muss auf Einhaltung der Impressumspflicht durch dort tätige Händler hinwirkenveröffentlicht am 16. Juli 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 145/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber einer Handelsplattform, auf welcher gewerbliche Händler Angebote einstellen können, selbst für fehlende Impressumsangaben haftet, wenn er der durch die Bereitstellung einer Plattform für gewerbliche Angebote geschaffenen Gefahr von Verstößen gegen die Impressumspflicht nicht entgegenwirke. Dies könne z.B. in der Weise geschehen, dass für die Erstellung eines Angebots Felder zur Verfügung gestellt würden, die die genaue Bezeichnung der gesetzmäßigen Firmierung sowie die streitgegenständlichen Angaben zum Handelsregister im Einzelnen abfragten und im Falle des Freibleibens eine mit einer Belehrung über die Impressumspflicht versehene Aufforderung zur Überprüfung erscheine. Auch denkbar wäre die Überprüfung jedes Angebots durch den Betreiber. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: (Geringer) Schadensersatzanspruch wegen Namensnennung im Impressum einer Zeitschrift als „Mitarbeiter“veröffentlicht am 29. Mai 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013, Az. 2a O 235/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 12 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Nennung einer Person im Impressum einer Zeitschrift als Mitarbeiter über mehrere Jahre einen Schadensersatzanspruch des Genannten auslöst, wenn dieser einer solchen Veröffentlichung nicht zugestimmt hat und faktisch auch kein Mitarbeiter ist. Es entstehe durch diese Nennung eine Zuordnungsverwirrung, die das Namensrecht des Genannten verletze. Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr stehe dem Genannten zu, allerdings lediglich in Höhe von 10,00 EUR pro Monat. Einen höheren Anspruch habe der Kläger nicht darlegen können, insbesondere nicht die von ihm geforderten 166,00 EUR pro Monat. Zum Volltext der Entscheidung: