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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. November 2013

    OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.10.2013, Az. 1 U 225/12
    § 5 UWG, § 7 UWG

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass ein Versicherungsmakler, der gegenüber potentiellen Kunden telefonisch wahrheitswidrig angibt, dass er von der Industrie- und Handelskammer mit einer Versicherungsprüfung bei Existenzgründern beauftragt sei, irreführend handelt. Darüber hinaus liege eine unzulässige belästigende Telefonwerbung vor, da die Angerufenen eine solche Beratung nicht gewünscht hätten. Aufgeflogen war der Versicherungsmakler durch einen Angerufenen, der bei der IHK wegen der angeblichen Beauftragung nachfragte.

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2010

    OVG Koblenz, Urteil vom 20.09.2010, Az. 6 A 10282/10.OVG, 6 A10283/10.OVG,
    6 A 10284/10.OVG

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft von Gewerbetreibenden in Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Mitgliedsbeiträge der IHK Trier weder gegen deutsches Verfassungsrecht noch gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen. Die Industrie- und Handelskammern hätten das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen, die gewerbliche Wirtschaft zu fördern und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend zu berücksichtigen. Bei der Beitragsbemessung könne an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kammermitglieder angeknüpft werden, weil größere Unternehmen im Allgemeinen aus der Kammertätigkeit einen höheren Nutzen ziehen könnten. Auch fand der Senat es nicht beanstandenswert, dass die IHK Trier einen höheren Beitragssatz als andere rheinland-pfälzische Kammern festgesetzt hatte, da sie über eine geringere Mitgliederzahl verfüge und ihre Mitglieder gegenüber denen anderer Industrie- und Handelskammern nicht vergleichbar finanz- und damit beitragsstark seien.

  • veröffentlicht am 29. November 2009

    Die IHK Hannover warnt derzeit vor dubiosen Nachnahmesendungen. Gewerbetreibende erhalten einen „Gründerbrief“ zugeschickt bei einem Nachnahmewert von 56,00 EUR. Zitat: „Auf dem Briefumschlag befindet sich oben links ein Aufkleber mit den jeweils individualisierten Handelsregisterdaten, wodurch sich der Eindruck eines amtlichen Schreibens ergibt. Vor der Annahme von Nachnahmesendungen sollte daher immer genau geprüft werden, woher die Sendung stammt und ob tatsächlich eine Bestellung zugrunde liegt.“ (Pressemitteilung). Anzufügen wäre hierbei nur, dass alle in Betracht kommenden Mitarbeiter eines Unternehmens entsprechend instruiert sein sollten.

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