IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Juni 2012

    BGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. I ZR 174/10
    § 8 Abs. 4 UWG

    Der BGH hat die Rechtsprechung des OLG Hamm zur Frage des Rechtsmissbrauchs einer bzw. mehrerer Abmahnungen und zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Vertragsstrafenforderung überprüft. Die Rechtsprechung des Hammer Senats hielt der Überprüfung weitgehend stand. Die interessante Frage, ob eine zweite Abmahnung, die auf der ersten Abmahnung aufbaut, deren missbräuchlichen Charakter teilt, ließ der BGH auf Grund der rechtsstatsächlichen Umstände offen. Die Beklagte hatte argumentiert, da die zweite Abmahnung missbräuchlich gewesen sei, sei auch das nachfolgende Verfahren der einstweiligen Verfügung missbräuchlich gewesen, so dass die Klägerin von der Beklagten auch nicht die Erstattung der Kosten des Abschlussschreibens habe verlangen können. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az. 5 W 65/10
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das KG Berlin hat darauf hingewiesen, dass eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung eine vorausgegangene rechtmäßige Abmahnung nachträglich in eine rechtswidrige Abmahnung verwandeln kann. Vorliegend sei die Missbräuchlichkeit nicht nur auf die der zweiten Abmahnung zu Grunde liegenden Beanstandungen bzw. Verstöße beschränkt. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs sei zwar für jeden mit der Klage oder dem Verfügungsantrag geltend gemachten Anspruch selbstständig zu prüfen (Köhler, a.a.O., § 8 Rn. 4.17). Das könne aber, insbesondere bei mehr oder weniger gleichzeitig erhobenen Klagen dazu führen, dass alle Klagen unzulässig seien (Köhler, a_a.0.). Liege dagegen zwischen der Erhebung der Klagen eine gewisse Zeitspanne, so sei aus der Erhebung der späteren Klage nicht unbedingt zu schließen, dass auch bereits die frühere Klage als unzulässig anzusehen sei (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1093 – Missbräuchliche mehrfache Verfolgung; Köhler, a.a.O.). (mehr …)

I