IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. April 2015

    Wir weisen darauf hin, dass seit dem 01.04.2015 gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. i) Lebensmittelinformationsverordnung (EU-VO Nr. 1169/2011, auch LMIV, hier) unter bestimmten Umständen eine gesetzliche Pflicht zur Herkunftsangabe von Schweine-, Geflügel-, Ziegen- und Schaf-Fleisch besteht. Die genauen Umstände sind Art. 26 LMIV zu entnehmen. Zur LMIV ist eine Durchführungsverordnung erlassen worden (EU-VO Nr. 1337/2013 vom 13. Dezember 2013, hier): (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. März 2015

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2013, Az. I-2 W 33/12
    § 888 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es hinsichtlich der Auskunftserteilung für den Schuldner nicht ausreicht, sich auf die im eigenen Bestand fehlenden Informationen zurückzuziehen, um den Einwand der Unmöglichkeit erheben zu können; vielmehr habe der Schuldner sich die benötigten Informationen notfalls von Dritten zu verschaffen. Zum Volltext der Entscheidung:

    /* Style Definitions */
    table.MsoNormalTable
    {mso-style-name:“Normale Tabelle“;
    mso-tstyle-rowband-size:0;
    mso-tstyle-colband-size:0;
    mso-style-noshow:yes;
    mso-style-priority:99;
    mso-style-parent:““;
    mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
    mso-para-margin:0cm;
    mso-para-margin-bottom:.0001pt;
    mso-pagination:widow-orphan;
    font-size:10.0pt;
    font-family:“MS Serif“,“serif“;}
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. September 2014

    OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 312g Abs. 2 BGB; Art. 248 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass in dem Angebot eines Onlineshops die wesentlichen Merkmale der dort vertriebenen Waren angegeben werden müssen. Dies habe unmittelbar vor Aufgabe der Bestellung in der Bestellungsübersicht (noch einmal) zu erfolgen. Welche Merkmale als „wesentlich“ einzustufen seien, hänge vom Einzelfall ab. Vorliegend seien bei Sonnenschirmen zum Beispiel das Material des Gestells, der Stoff und das Gewicht als wesentlich zu beurteilen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2013

    BGH, Urteil vom 18.04.2013, Az. I ZR 180/12
    § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Angabe der Rechtsform eines werbenden Unternehmens zwingend erforderlich ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn kein Zweifel über die Identität des Unternehmens bestehe. Etwaige Zweifel dürften nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen; zudem könnten anhand der Rechtsform auch Rückschlüsse auf Haftungsverhältnisse und Leistungsfähigkeit gezogen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, Az. 6 U 38/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 4 BDSG, § 28 BDSG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Energieversorger nicht berechtigt ist, die Information, zu welchem neuen Versorger ein ehemaliger Kunde nach Kündigung gewechselt ist, für ein individuelles Werbeanschreiben unter Vergleich der Stromtarife zu nutzen. Darin liege ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da eine Einwilligung des Kunden zu einer solchen Datennutzung in der Regel und im vorliegenden Fall konkret nicht gegeben sei. Da durch die Vorschrift zumindest auch der Schutz von Marktteilnehmern bezweckt werde, sei der Verstoß auch wettbewerbsrechtlich relevant. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 18.11.2010, Az. C-159/09
    Art. 3a der Richtlinie 84/450

    Der EuGH hat entschieden, dass bei einer vergleichenden Werbung durch Gegenüberstellung zweier Kassenbons eine Irreführung vorliegt, wenn keine weitere Erläuterung erfolgt, inwiefern sich die aufgeführten Waren, abgesehen vom Preis, noch unterscheiden. Insbesondere liege eine Irreführung vor, wenn die Kaufentscheidung einer erheblichen Zahl von Verbrauchern in dem irrigen Glauben getroffen werden könne, dass die vom Werbenden getroffene Warenauswahl repräsentativ für das allgemeine Niveau seiner Preise im Verhältnis zum Niveau der Preise seines Mitbewerbers sei und diese Verbraucher daher eine Ersparnis in der von dieser Werbung angepriesenen Größenordnung erzielten, wenn sie ihre Waren des täglichen Bedarfs regelmäßig beim Werbenden und nicht bei diesem Mitbewerber einkauften. Darüber hinaus seien für den nur auf den Preis abstellenden Vergleich Nahrungsmittel ausgewählt worden, die Unterschiede (qualitativ oder geschmacklich) aufwiesen, die geeignet seien, die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers spürbar zu beeinflussen, ohne dass diese Unterschiede aus der betreffenden Werbung hervorgehen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDem Vernehmen nach kam es beim Internetauktionshaus eBay am Wochenende erneut zu einem technischen Fehler bei der Anzeige der Verkäuferinformationen. In der Vergangenheit hatte ein ähnlicher Fehler zu einer Abmahnwelle geführt. Dieses Mal fehlten in am Wochenende neu eingestellten Angeboten nicht nur die Widerrufsbelehrungen, sondern auch die Anbieterkennzeichnung sowie die Scrollboxen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es bleibt abzuwarten, ob ein findiger Wettbewerber oder Rechtsanwalt die Gunst der Stunde nutzt und Abmahnungen ausspricht wegen des Nichtvorhaltens von Pflichtinformationen. Jedenfalls vor dem OLG Hamm hätte der Abmahner eher schlechte Karten: Das Gericht vertrat in einem Urteil die Auffassung, dass technische Pannen eines Plattformbetreibers dem Onlinehändler nicht zugerechnet werden können.

  • veröffentlicht am 29. September 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 13.08.2009, Az. I-4 U 71/09
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; 477 BGB

    Das OLG Hamm vertritt mit dieser Entscheidung weiterhin die Auffassung, dass die Angabe einer Garantie in einem Online-Angebot dann wettbewerbswidrig ist, wenn nicht alle weiteren Informationen und Garantiebedingungen im Rahmen der Bewerbung ebenfalls angegeben werden. Damit bestätigt das Gericht seine Rechtsprechung in früheren Fällen (Link: OLG Hamm). Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte mit einer dreijährigen Garantie für alle Produkte geworben. Da es sich um konkrete Verkaufsangebote im Internet handele, so das Gericht, müsse zugleich mit dem Hinweis auf die Garantie auf die Bedingungen und Wirkungen derselben hingewiesen werden, da die Übernahme der Garantie Teil des Kaufvertrags über die beworbenen Produkte werde. Da sie nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werde, müsse der Verbraucher bereits vor Vertragsschluss alle Einzelheiten der Garantie kennen. Eine nachträgliche Übermittlung in Textform genüge den gesetzlichen Vorgaben nicht. Anders urteilte das Hanseatische OLG (Link: OLG Hamburg).

  • veröffentlicht am 10. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 04.08.2009, Az. 4 U 11/09
    §§ 312 c BGB; 1 BGB-InfoV; 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass innerhalb von eBay-Artikelbeschreibungen in der Kategorie „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ vollständige und zutreffende Angaben gemäß der Impressumspflicht getätigt werden müssen. Geschehe dies nicht, reiche es nach Auffassung des Gerichts nicht aus, dass die erforderlichen Angaben von der Angebotsseite  entweder über die Mich-Seite durch die Betätigung von zwei Links oder von einem sprechenden Link „Impressum“ auf der Angebotsseite aus erreichbar sind. Das Gericht führte dazu aus, dass der Verbraucher die Angaben in der Artikelbeschreibung selbst besonders ernst nehme und wenn er dort fündig geworden sei, keine Veranlassung sehe, noch nach einem weiteren Impressum zu suchen. Daraus folge, dass – sofern auf der Angebotsseite überhaupt solche Angaben zur Verfügung gestellt würden – diese vollständig und richtig sein müssen. Von einem Bagatellfall könne bei fehlenden oder falschen Angaben jedenfalls nicht ausgegangen werden.

  • veröffentlicht am 13. Februar 2009

    LG Köln, Beschluss vom 03.12.2008, Az. 33 O 381/08
    § 312 ff. BGB, §§ 1 PAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11, 8, 12, 14 UWG

    Das LG Köln hat in Hinblick auf die Darstellung eines eBay-Angebotes im sog. WAP-Modus entschieden, dass der Antragsgegner der einstweiligen Verfügung es zu unterlassen habe, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren an Verbraucher im Fernabsatz auf der Internethandelsplattform eBay Waren anzubieten, ohne rechtzeitig vor Vertragsschluss klar und verständlich auf das Bestehen eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts, sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausführung und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe hinzuweisen und/oder ohne vor Einleiten des Bestellvorgangs anzugeben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Versandkosten für die angebotenen Preise anfallen und/oder ohne anzugeben, ob der gesamte Preis die Mehrwertsteuer enthält, wenn dies wie nachstehend wiedergegebenen geschieht [Verweis auf konkrete Ausdrucke des WAP-Portals von eBay].

I