Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Münster: Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter / Informationsfreiheitsgesetz NRWveröffentlicht am 4. Juni 2015
OVG Münster, Urteil vom 06.05.2015, Az. 8 A 1943/13
§ 6 S.1 lit. a IFG NRWDas OVG Münster hat die Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter zurückgewiesen. Es fehle an einer entsprechenden Anspruchsgrundlage. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sei insoweit nicht ausreichend. Das Antragsziel, die gerichtsintern vorgesehenen Arbeitsabläufe durch Anrufe direkt bei Richtern zu umgehen, könne zu einer nachhaltigen Störung der richterlichen Arbeit führen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 06.50.2015: (mehr …)
- VG Köln: Kein Anspruch auf Einsichtnahme in gesamte BPjM-Liste jugendgefährdender Medien / Lediglich Anspruch auf titelbezogene Einzeleinsichtveröffentlicht am 16. Juli 2013
VG Köln, Urteil vom 04.07.2013, Az 13 K 7107/11
§ 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JSchG, § 24 Abs. 5 JSchG, § 3 Nr. 2 IFGDas VG Köln hat entschieden, dass auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kein Anspruch gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf Übersendung der aktuellen Liste jugendgefährdender Medien (Teile C und D) besteht. Gemäß § 3 Nr. 2 IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Angesichts der Tatsache, dass die geltende Rechtsordnung in § 18 Abs. 2 Nm. 3 und 4 JSchG normiere, dass die Teile C und D der Liste jugendgefährdender Medien, in die der Kläger Einsichtnahme begehre, nichtöffentlich zu führen seien, würde diese verletzt, wenn die BPjM gegen die genannten Regelungen verstieße, indem sie dem Kläger die bewussten Listenteile zugänglich und damit öffentlich mache. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Jugendschutzrecht lag. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG NRW: Pressejournalist hat gegen den WDR Auskunftsanspruch über Aufträge, die der WDR vergeben hat / Zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzesveröffentlicht am 18. Februar 2012
OVG NRW, Urteil vom 09.02.2012, Az. 5 A 166/10
§§ 2, 4 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) NRW
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz auch Auskünfte an einen konkurrierenden Pressejournalisten über vergebene Aufträge geben muss. Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sei jedenfalls insoweit anwendbar, als dass es nicht um Informationen aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich gehe. Der 5. Senat führte aus, dass der WDR zwar nach dem Pressegesetz des Landes nicht gegenüber der Presse auskunftspflichtig sei, dies aber für Informationen, die keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zuließen, nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht gelte. Die Rundfunkfreiheit werde dadurch nicht beeinträchtigt.