IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. März 2015

    OLG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2013, Az. 2 U 28/13
    § UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 6a EnVKV, Art. 4 c EU-VO 1062/2010

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Informationspflicht nach der Energiekennzeichnungsverordnung  ausreichend erteilt ist, wenn ein Artikel erst in den virtuellen Warenkorb gelegt werden kann, nachdem der Kunde die Seite mit den Produktdetails aufgerufen hat, auf der er auch korrekte Angaben zur Energieeffizienzklasse des angebotenen Geräts erhält, die den Vorgaben der einschlägigen Verordnung entsprechen. Pikant: Die Abmahnung stellte auf einen Hinweis ab, der erst erfolgte, nachdem der Kunde die Ware in seinen virtuellen Warenkorb gelegt hatte. Dies, so der Senat, schließe aber nicht aus, dass die erforderliche Information bereits zuvor gegeben worden sei, wie von der Verfügungsbeklagten substantiiert vorgetragen worden sei. Den dahin gehenden Vortrag hat der Verfügungskläger nicht einmal bestritten. Bei Abmahnung von Wettbewerbsverstößen ist eine umfassende Prüfung der angegriffenen Website erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Januar 2014

    OLG Celle, Urteil vom 05.12.2013, Az. 13 U 154/13
    § 3 UWG, § 4 UWG, § 5a UWG, § 8 UWG, § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, Anl. 4 Abschn. 2 Pkw-EnVKV

    Das OLG Celle hat entschieden, dass auch ein bereits mehrere Jahre alter Pkw als Neuwagen im Sinne der Pkw-EnVKV gilt, wenn er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurde. Es komme nicht darauf an, wie lange sich der Wagen bereits bei dem Händler, der ihn zum Weiterverkauf anbiete, befinde. Die Definition von „Neuwagen“ aus anderen Bereichen finde keine Anwendung. Werde ein solches Fahrzeug angeboten, müssten die Informationspflichten für Neuwagen gemäß der Pkw-EnVKV (Angabe des Kraftstoffverbrauchs, CO2-Effizienzklasse etc) erfüllt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. September 2013

    AG Mönchengladbach, Urteil vom 16.07.2013, Az. 4 C 476/12
    § 312g BGB

    Das AG Mönchengladbach hat, ebenso wie vor kurzem das LG Leipzig (hier), entschieden, dass ein Internetangebot, welches sich ausschließlich an Geschäftskunden richten soll, die Vorschriften über Verbraucherpflichtinformationen einhalten muss, wenn die Beschränkung des Angebots auf Unternehmer nicht eindeutig zu erkennen ist. Nehme ein Verbraucher die Beschränkung nicht zur Kenntnis, weil er vor Vertragsabschluss die AGB üblicherweise nicht durchlese, gehe dies zu Lasten des Anbieters. Es liege auch keine Täuschung des Verbrauchers über eine Unternehmereigenschaft vor, da vorliegend das Anmeldefeld „Firma“, welches nicht als Pflichtfeld ausgestaltet war, frei gelassen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Urteil vom 26.07.2013, Az. 08 O 3495/12
    § 312g BGB; Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 EGBGB

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Internetangebot, welches sich ausschließlich an Geschäftskunden richtet, die Vorschriften über Verbraucherpflichtinformationen einhalten muss, wenn die Beschränkung des Angebots auf Unternehmer nicht eindeutig zu erkennen ist. Nehme ein Verbraucher die Beschränkung nicht zur Kenntnis, weil er vor Vertragsabschluss die AGB üblicherweise nicht durchlese, gehe dies zu Lasten des Anbieters. Ebenso sei dies zu bewerten, wenn der Anbieter keinen aussagekräftigen Nachweis über das Betreiben eines Gewerbes fordere. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 145/12
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 1 TMG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber einer Handelsplattform, auf welcher gewerbliche Händler Angebote einstellen können, selbst für fehlende Impressumsangaben haftet, wenn er der durch die Bereitstellung einer Plattform für gewerbliche Angebote geschaffenen Gefahr von Verstößen gegen die Impressumspflicht nicht entgegenwirke. Dies könne z.B. in der Weise geschehen, dass für die Erstellung eines Angebots Felder zur Verfügung gestellt würden, die die genaue Bezeichnung der gesetzmäßigen Firmierung sowie die streitgegenständlichen Angaben zum Handelsregister im Einzelnen abfragten und im Falle des Freibleibens eine mit einer Belehrung über die Impressumspflicht versehene Aufforderung zur Überprüfung erscheine. Auch denkbar wäre die Überprüfung jedes Angebots durch den Betreiber. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Juni 2012

    LG Arnsberg, Urteil vom 22.12.2011, Az. 9 O 12/11
    § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 Abs. 1 UWG

    Das LG Arnsberg weist in dieser Entscheidung darauf hin, dass es für die Verletzung von Informationspflichten nicht darauf ankommt, ob der Verletzer etwa „nur“ als Kleinunternehmer handelt. Auch Kleingewerbetreibende seien Gewerbetreibende bzw. Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, welche im Fernabsatzgeschäft denselben Informationspflichten unterliegen. Auf eine Gewinnerzielung mit dem Gewerbe komme es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 21. Juni 2012

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nach eigenen Angaben (hier) den Spielehersteller Blizzard abgemahnt, da dessen Neuerscheinung „Diablo III“  sowohl Informations- als auch technische Mängel aufweist. Auf der Spieleverpackung sei kein ausreichend deutlicher Hinweis erfolgt, dass für die Nutzung des Spiels eine dauerhafte Internetverbindung aktiv sein müsse. Diese werde nicht nur einmalig zur Registrierung benötigt, sondern müsse immer aktiv sein, wenn das Spiel aktiviert werde, ebenso wie der Spieler sich jedes Mal in seinen Battlenet-Account einloggen müsse, auch wenn er keine Multiplayer-Funktion nutzen wolle. Darüber hinaus seien die technischen Gegebenheiten alles andere als zumutbar. Viele Spieler könnten sich über einen längeren Zeitraum gar nicht in ihren Spieleraccount einloggen, so dass das Spielen unmöglich sei. Blizzard hat bis Mitte Juli Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

  • veröffentlicht am 30. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Essen, Urteil vom 23.11.2011, Az. 41 O 69/11
    § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Essen hat entschieden, dass ein Unternehmer, der via Anzeige Aktionsprodukte bewirbt, zur Angabe seiner Identität verpflichtet ist. Anderenfalls würden wesentliche Informationspflichten verletzt. Der reine Verweis auf eine Internetadresse genüge diesen Informationspflichten nicht. Der Einwand der Beklagten, die Umgestaltung der Werbung sei mit hohen Kosten verbunden und organisatorisch nur schwer beherrschbar, greife nicht, da die Vorgaben des § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG eindeutig und zu erfüllen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. April 2012

    OLG Hamburg, Beschluss vom 17.01.2012, Az. 3 W 54/10
    § 5 TMG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Admin-C grundsätzlich nicht für rechtswidrige (wettbewerbswidrige) Inhalte einer von ihm betriebenen Domain haftet, sofern er nicht Täter oder Teilnehmer einer unerlaubten Handlung ist. Dies gelte auch dann, wenn die Pflichtinformationen gemäß § 5 TMG auf der angegriffenen Internetseite nicht leicht erkennbar gewesen seien. Hinsichtlich dieser Erkennbarkeit genüge nach Auffassung des Gerichts jedoch auch schon ein in der Farbe grau gehaltener Link „Impressum“ in dem in der Farbe schwarz gehaltenen unteren Rand des ohne Scrollen sichtbaren Fensters. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 31.03.2011, Az. 6 U 3517/10
    § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG München hat nach Mitteilung der Wettbewerbszentrale entschieden, dass in Werbeprospekten die Identität des Unternehmens offen zu legen ist. Dies gelte auch für Prospekte eines Lebensmitteldiscounters. Ein Hinweis auf der Internetseite des Unternehmens „Sie suchen den nächsten xxx-Markt in Ihrer Nähe“ sei nach Auffassung des Gerichts nicht dazu geeignet, den Informationspflichten zu genügen. Gegen die Entscheidung wurde die Revision nicht zugelassen und die Nichtzulassungsbeschwerde des beklagten Unternehmens wurde zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Der BGH ging auf die Argumente der Beklagten, dass den Verbrauchern die Identität ihrer Märkte bekannt wären, weiterhin der Verbraucher alle relevanten Angaben über das Unternehmen ohne weiteres über Telefon und Internet erfahren könne und der Verbraucher im Eingangsbereich der Verkaufstellen deutlich sichtbar auf die vollständige Firmierung sowie die Kontaktadresse hingewiesen werde, nicht ein und wies die Beschwerde u.a. mangels grundsätzlicher Bedeutung zurück.

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