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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. September 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2015, Az. I-16 U 41/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, § 28 a BDSG, § 35 Abs.2 S.2 BDSG analog, § 43 Abs. 1 BDSG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass auch ein Inkassounternehmen die Schufa über eine nicht beglichene Forderung informieren darf, also nicht nur der direkte Gläubiger der betreffenden Forderung. Eine solche Meldung ist jedenfalls ab Erteilung eines Vollstreckungsbescheides nebst anschließender Zwangsvollstreckung zulässig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.03.2013, Az. 6 U 184/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Aufforderung an eine Bank durch einen Verbraucherschutzverband, das Konto eines für Abofallen-Betreiber tätigen Inkassounternehmens zu kündigen, einen unzulässigen Eingriff in den Gewerbebetrieb des Unternehmens darstellt. Zwar war das Gericht der Auffassung, dass die Beitreibung von Forderungen, die aus sog. Abofallen resultierten, auch durch entsprechend über den Sachverhalt aufgeklärte Inkassounternehmen unlauter sei – insbesondere, wenn der Schuldner den angeblichen Vertrag angefochten habe -, jedoch stünden einem Verbraucherverband andere Mittel zur Bekämpfung solcher Machenschaften zur Verfügung. Insbesondere habe der Verband zunächst versuchen müssen, ein gerichtliches Verbot des Geschäftsgebahrens zu erwirken. Etwas anders hat das OLG München entschieden (hier), dort ging es allerdings um einen Aufruf an die Verbraucher, Banken zur Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber selbst aufzufordern. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 14. Januar 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2012, Az. 38 O 37/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat nach Mitteilung des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW, hier) entschieden, dass die GWE Wirtschaftsinformationsges. mbH nach der Versendung von Angebotsformularen die Adressaten, die die Formulare unterzeichnet haben, nicht mit Folgeschreiben wie „Rechnung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ zur Zahlung auffordern darf. Es sei rechtlich unlauter, so das Landgericht, die getäuschten Kunden („Vertragsfalle“) durch die vorgenannten Schreiben zur Zahlung aufzufordern. Der Umstand, dass die Adressaten für den Fall der abgelehnten Zahlung mit Inaussichtstellung rechtlicher Schritte unter Druck gesetzt würden, würde diese im Übrigen davon abhalten, gegen das Bestehen des Vertrages (etwa durch Anfechtung) rechtlich vorzugehen. Vgl. auch die Entscheidung des OLG Düsseldorf (hier).

  • veröffentlicht am 1. Februar 2012

    Die Kanzlei Urmann + Collegen hatte Rechtsanwaltsgebühren aus Filesharing-Abmahnungen im Wert von ca. 90 Mio. EUR versteigert (hier). Die Auktion scheint erfolgreich verlaufen zu sein. In den letzten Tagen erreichten unsere Mandanten erste Schreiben der Debcon GmbH (Debitorenmanagement und Consulting) aus Witten, in welchen diese zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren auffordert. Was wir davon halten? Es sind dreierlei Dinge anzumerken: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2011

    AG Meldorf, Urteil vom 21.07.2011, Az. 81 C 241/11
    § 88 TKG, § 134 BGB

    Das AG Meldorf hat entschieden, dass Zahlungsforderungen aus Telefondienstleistungen nicht an Inkassounternehmen abgetreten werden können. Im vorliegenden Fall habe der Betreiber mit der Abtretung an die Klägerin, ein Inkassounternehmen, gegen § 88 Abs. 3 S. 2 TKG verstoßen, denn sie habe ihre dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Kenntnisse über das Telekommunikationsverhältnis mit dem Anschlussinhaber  für einen anderen Zweck als die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme verwendet. Eine gesetzliche Vorschrift, die eine Abtretung vorsehe und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge beziehe (vgl. § 88 Abs. 3 S. 3 TKG), bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. September 2011

    VG Berlin, Urteil vom 25.08.2011, Az. VG 1 K 5.10 – nicht rechtskräftig

    Das VG Berlin hat laut Pressemitteilung vom 25.08.2011 (Nr. 38/2011) entschieden, dass der durch die Präsidentin des Kammergerichts erfolgte Widerruf der Zulassung / Registrierung einer Inkassogesellschaft mit Sitz in Berlin rechtswidrig erfolgte. Die Entziehung der Zulassung erfolgte, da der Bestand der eingezogenen Forderungen nicht geprüft worden sei, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte. Das Verwaltungsgericht sah dies anders, wobei darauf hinzuweisen ist, dass das (nicht rechtskräftige) Urteil des VG Berlin keinesfalls zugleich bedeutet, dass das Wirken der Abofallen rechtmäßig ist: „Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOVG NRW, Urteil vom 25.05.2011, Az. 13 B 339/11
    § 7 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 2 UWG; §§ 67 Abs. 1 S.1; 102 Abs. 2 TKG

    Das OVG NRW hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur rechtmäßigerweise einer sog. Verbindungsnetzbetreiberin – in deren Netz Diensteanbieter (hier: die Antragstellerin), die zumindest zum Teil im Ausland ansässig sind, ihre Rufnummern schalten lassen – die Rechnungslegung und Inkassierung von abgerechneten Telekommunikationsentgelten untersagen kann. Die Antragstellerin hatte die Rufnummern rechtswidrig benutzt, indem sie – bei unterdrückter Telefonnummer – unzulässig Werbung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 UWG betrieben hatte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Juni 2010

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.06.2010, Az. 10 ME 77/10
    § 4 Abs. 1 Satz 1 NSpG

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine niedersächsische Sparkasse dem für ein massenhaftes und zugleich zweifelhaftes Inkassoverhalten bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank die Eröffnung eines Bankkontos verweigern durfte. Der Rechtsanwalt sei nicht ungerechtfertigt ungleich gegenüber anderen Personen behandelt worden. Ein sachlicher Grund für die Verweigerung der Kontoeröffnung sei der  (vorliegend gegebene) begründete ernste Verdacht, dass das Konto für rechtswidrige Handlungen verwendet werden solle, so z.B. um unberechtigte Forderungen einzuziehen. Zu den Entscheidungsgründen im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. November 2008

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.10.2008, Az.: 380 C 1732/08 (14)
    §§ 823 Abs. 1 BGB, 263 Abs. 2 StGB

    Das AG Frankfurt a.M. vertritt die Rechtsansicht, dass gegen ein Inkassounternehmen, das Mahnschreiben nicht-existenter Kunden über nicht-existente Forderungen versendet, Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Nach Ansicht des Amtsgerichts dienten die fraglichen Mahnschreiben dem Inkassounternehmen allein dazu, „den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen“.
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