Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Ausschreibungsunterlagen genießen keinen urheberrechtlichen Schutzveröffentlicht am 19. Februar 2015
LG Köln, Urteil vom 18.12.2014, Az. 14 O 193/14
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 13 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass Unterlagen für eine Ausschreibung (hier: Leistungsbeschreibung und Dienstleistungsangebot als Ausschreibungsunterlagen für das Vergabeverfahren „Bewachung“) wegen mangelnder Schöpfungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Bei Gebrauchstexten wie im vorliegenden Fall könne zwar in Einzelfällen eine Schutzfähigkeit zu bejahen sein, wenn sie sich wegen ihres gedanklichen Konzepts von gebräuchlichen Standardformulierungen betreffend technische Produkte abheben. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen. Beschränke sich die schöpferische Kraft eines Schriftwerkes allein auf den innovativen Charakter seines Inhalts, komme urheberrechtlicher Schutz nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung: