Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Braunschweig: Wer mit der internen Suchmaschine auf seiner Webseite Suchanfragen auswertet und diese Inhalte externen Suchmaschinen (hier: Google) zur Verfügung stellt, haftet für dadurch begangene Markenverletzungenveröffentlicht am 17. Juni 2014
OLG Braunschweig, Urteil vom 02.04.2014, Az. 2 U 44/12
Art. 9 Abs. 1b EGV 40/94, Art. 9 Abs. 2 EGV 40/94, Art. 12b EGV 40/94; § 14 MarkenG, § 23 MarkenG; § 7 Abs. 1 TMG
Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite mit einer internen Suchmaschine, der die Anfragen und Ergebnisse seiner Suchmaschine auswertet und externen Suchmaschinen, z.B. Google, zur Verfügung stellt, für dadurch begangenene Markenverletzungen als Störer haftet. Die Treffer der externen Suchmaschine seien ihm dabei zuzurechnen. Die Verletzung von Prüfpflichten sei jedoch erst zu bejahen, wenn der Betreiber auf eine Markenverletzung hingewiesen werde. Zum Volltext der Entscheidung: - INTERN: 5 Monate nach dem Relaunch der Website schon über 3.200 Leser für einen Berichtveröffentlicht am 17. November 2008
Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER RECHTSANWÄLTE hatte Ende Juni 2008 ein neues Website-Konzept vorgestellt, das unter anderem Nachrichten und weitere Informationen zu den Themenbereichen Onlinehandel, Abmahnungen, Amazon, eBay & Co, IT-Recht, Urheberrecht, Markenrecht und mehr erfasst. Die für ihr Kanzleikonzept preisgekrönte Kanzlei DR. DAMM & PARTNER konzentriert sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung und -vertretung von gewerblichen Onlinehändlern. Die tägliche Arbeit im Blog und in den speziellen Themenbereichen hat trotz des erst kürzlich erfolgten Relaunches der Website erfreulicherweise starken Anklang. In den letzten Tagen fand ein Bericht das Interesse von gleich 3.200 Lesern.