Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer Gemeinschaftsmarkenverletzungveröffentlicht am 13. Mai 2015
BGH, Urteil vom 27.11.2014, Az. I ZR 1/11
Art. 93 Abs. 5 EU-VO 40/94, Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VODer BGH hat entschieden, dass die für die Zuständigkeit eines Gerichts notwendige Verletzungshandlung im Sinne von Art. 93 Abs. 5 EU-VO 40/94 ein aktives Verhalten des Verletzers voraussetzt. Daher seien die Gerichte des Mitgliedsstaates international zuständig, in dem sich der Vorfall, der der behaupteten Verletzung zugrunde liege, ereignet habe oder zu ereignen drohe. Nicht zuständig seien dagegen, so der Senat, die Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten, in dem die behauptete Verletzung nur ihre Wirkungen entfalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)