IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Januar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 19.12.2003, AZ 6 U 91/03
    §§ 15, 16, 17, 60, 72, 97 UrhG

    Das OLG Köln hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass Passbilder, die ein Fotograf von Angestellten eines Unternehmens anfertigt, nicht ohne weiteres online gestellt werden dürfen. Das Urheberrechtsgesetz erlaube in § 60 UrhG lediglich die Vervielfältigung und unentgeltliche Weitergabe von Fotografien im nicht-gewerblichen Bereich. Werden Passbilder aber auf einer Firmenseite eingestellt, ist dies nicht mehr vom Schutzbereich von § 60 UrhG erfasst. Die Nutzungsrechte des Urhebers (Fotografen) gelten hier als vorrangig, wenn nicht vertraglich zwischen Urheber und Besteller/Abgebildetem eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
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  • veröffentlicht am 30. Dezember 2008

    Eine ansprechende Gegenüberstellung der im Internet verwendeten Abkürzungen („Netzjargon“) bietet die Zusammenstellung bei wikipedia.de (JavaScript-Link: Wikipedia). Neben bekannteren Abkürzungen wie „4U“ („for you“ / „für Dich“), „FYI“ („for your interest“ / „zur Information“) oder „IMHO“ („in my humble opinion“ / „meiner bescheidenen Auffassung nach“) finden sich auch für die breite Nutzermasse eher unbekannte Abkürzungen wie „1337“ („Leed“ / „Leetspeak“ = User Elite) oder „IANAL“ („I am not a lawyer“ / „Ich bin kein Anwalt“).

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2008

    OLG Brandenburg, Urteil vom 13.06.2006, Az. 6 U 114/05
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 und 3 UWG, 12, 1004, 823 BGB

    Das OLG Brandenburg hat in diesem Urteil deutlich gemacht, dass der Betreiber einer Internethandelsplattform nicht für Verstöße seiner Mitglieder gegen das Jugendschutzgesetz verantwortlich ist. Nach dem Willen der Verfügungsklägerin soll es der Verfügungsbeklagten sinngemäß untersagt werden, ihre Internet-Plattform in der Art eines Auktionshauses mit der Möglichkeit des Bezuges von Bildmaterial zu betreiben, ohne in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass indiziertes, insbesondere Altersbeschränkungen unterworfenes Bildmateri­al ausschließlich von berechtigten, nicht gesetzlichen Altersbeschränkungen (z. B. nach dem Jugendschutzgesetz) unterworfenen Personen erworben und bezogen werden kann. Dem erteilte das Oberlandesgericht eine Absage. Solange der Betreiber der Plattform keine keine Kenntnis von rechtswidrigen Angeboten habe, verstoße er nicht gegen geltendes Recht. Eine Pflicht zur Vorabprüfung bestehe nicht. Einem Diensteanbieter sei es nicht zuzumuten, je­des in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot dar­auf zu prüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt seien. Erlange der Diensteanbieter allerdings Kenntnis von Verletzungs­handlungen, so sei er verpflichtet, die entsprechenden Angebote unverzüglich zu sper­ren. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber der Plattform nach Kenntnis von den Angeboten jugendgefährdenden Inhaltes diese Angebote aus dem Netz entfernen lassen. Dies reiche, so das OLG Brandenburg, auch aus.
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  • veröffentlicht am 5. Dezember 2008

    Trotz der anhaltenden Finanzkrise und vorausgesagter Konsumflaute erfreut sich der Onlinehandel wachsender Beliebtheit. Einer Stude des IT-Branchenverbands Bitkom und des Forsa-Instituts zufolge planen mehr als 10 Millionen Deutsche, ihren Geschenke-Kauf im Internet vorzunehmen. Weitere acht Millionen seien an Weihnachts-Shopping im Internet zumindest interessiert. Vor allem junge Erwachsene ordern laut Studie ihre Weihnachtsgeschenke im Netz. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Onlinehandel).

  • veröffentlicht am 22. November 2008

    OLG Oldenburg, Urteil vom 18.09.2008, Az. 1 W 66/08
    §§ 5 Abs 3, 6 Abs 1 GlüStV, §§ 2 Abs 1 Nr 3, 4 Nr 11, UWG

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass Lotto-Werbung im Internet generell verboten sei, und zwar sowohl als Bannerwerbung als auch als textliche Werbung auf einer Website. Für eine Beschränkung des strikten Werbeverbots auf bestimmte Werbeformen im Internet gäben weder der Text des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) noch sonstige Quellen etwas her. Es wendet sich damit gegen den Beschluss des LG Koblenz vom 30.07.2008 (Az. 14 O 51/08), welches die Ansicht vertreten hatte, es fehle bei der Anzeige auf ihrer eigenen Homepage an einem „direkten Herantreten an den Endverbraucher“.
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  • veröffentlicht am 19. November 2008

    „Bezahlsysteme im Internet sind immer wieder ein Thema, denn es stellt sich oft die Frage, wie der Händler sicher das Geld von seinem Kunden bekommt und wie geschützt der Verbraucher selbst ist. Nicht jeder möchte seine vollständigen Bankdaten einem ihm unbekannten Händler zur Kenntnis geben. Hier kommen nun die Bezahlsystem-Anbieter als „Treuhänder“ auf den Plan, die im Auftrag des Kunden beim Verkäufer die Rechnung begleichen. Der Verbraucher muss allerdings dem Bezahldienst das Geld geben und sollte der Händler nicht liefern, bieten manche Bezahlsystem-Anbieter eine Versicherung, und der Kunde kann sein Geld zurückbekommen. Mittlerweile gibt es sehr viele verschiedene Bezahlsysteme auf dem Markt, und Bayern3 (br-online) hat einige unter die Lupe genommen. […]“ berichtet onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bezahlsysteme).

  • veröffentlicht am 15. November 2008

    „Das Institut Marketagent hat im Auftrag von eBay 500 Österreicher/innen zwischen 20 und 59 Jahren zu ihren diesjährigen Weihnachtseinkäufen befragt. Demnach wird das Internet eine immer bedeutsamere Quelle für Weihnachtsgeschenke. So werden auf den Online-Handel Weihnachten 2008 etwa 320 Millionen Euro entfallen.  … Während der stationäre Handel mit Umsatzeinbußen im Weihnachtsgeschäft rechnet, zeigt sich im Internet eine andere Entwicklung. Die Umfrage ergab, dass 23,6% der Internet-Käufer im Jahr 2008 mehr für Weihnachtsgeschenke im Internet ausgeben als noch im Jahr zuvor.“ berichtet onlinemarktplatz.de

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Koblenz, Urteil vom 19.08.2008, Az. 4 HK O 182/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG, § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV

    Das LG Koblenz hat entschieden, dass eine Internet-Werbung mit einem „Dankeschön-Geschenk“ oder einem „Treuebonus“ für eine Mitgliedschaft dann gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn mit einem zunächst kostenlosen Angebot (z.B. 3 Monate freie Mitgliedschaft) zwingend ein kostenpflichtiges Angebot verknüpft ist (z.B. Vertragsverlängerung um 12 Monate) und dies nicht innerhalb des blickfangmäßig aufgemachten Angebots sofort erkennbar, sondern nur durch einen Sternchenhinweis auffindbar ist.

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  • veröffentlicht am 29. Juli 2008

    BGH, Urteil vom 15.12.2005, Az. I ZR 24/03
    § 1 UWG a.F., §§ 3, 4 Nr. 11, § 8 Abs.1 UWG i.V. mit §§ 2, 21 AMG, § 3a HWG, § 4 TDG; Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ

    Der BGH ist der Ansicht, dass ein Onlinehändler das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken kann, in dem er anzeigt, dass er Adressaten in einem bestimmten Land nicht beliefert. Der Bundesgerichtshof wies allerdings darauf hin, dass ein solcher Ausschluss (Disclaimer) nur dann wirksam ist, wenn er (1) eindeutig eindeutig gestaltet, (2) aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen ist und vom (3) vom Oninehändler auch tatsächlich beachtet wird, also nicht Waren entgegen dem Lieferausschluss doch in das betreffende Land geliefert werden.

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  • veröffentlicht am 26. Juni 2008

    OLG Frankfurt, Urteil vom 29.04.2008, Az. 11 U 32/04 (Kart)
    §
    § 19 Abs. 2 Nr. 1, 20, 33 GWB

    In einer kartellrechtlichen Entscheidung hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass zukünftig auch zweistellige Domains registriert werden müssen, wenn gleichlautende Countrycode-Top- Level-Domains (ccTDL) nicht existieren. Das OLG ließ der nationalen Registrierungsinstitution für Domains, DENIC, aber die Möglichkeit einer Löschung solcher Domains offen, für den Fall, dass eine gleichlautende ccTDL durch politische Entwicklungen entstehe. Die DENIC weigerte sich, für die Volkswagen AG die Domain „vw.de“ einzutragen, verwies auf ihre Richtlinien und darauf, dass zweistellige Domains weltweit technische Probleme nach sich zögen. 80 % der privaten und staatlichen Registrierungsbehörden ließen solche Eintragungen daher nicht zu. Im Übrigen könne und würde die Volkswagen AG im Internet hinreichend unter anderen Domains gefunden werden können. Das Oberlandesgericht entschied hingegen, dass die DENIC ein marktbeherrschendes Unternehmen (§ 20 GWB) sei, über eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB verfüge, weil sie auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerbersei und – im Rahmen einer Ermessensentscheidung – der Volkswagen ein überwiegendes Interesse an der Eintragung der Domain „vw.de“ zuzubilligen sei. Zumindest ein gewisser Anteil der Internet-Nutzer werde die Suche nach der Web-Seite der Klägerin aufgeben, wenn sie nicht unter der zuerst angewählten Domain (hier: vw.de) erreichbar sei. Nach den Ausführungen des Sachverständigen gehe im Übrigen von einer Domain „vw.de“ derzeit kein technisches Risiko aus.

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