IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. April 2015

    LG Köln, Urteil vom 20.02.2015, Az. 12 O 186/13
    § 611 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Vertrag mit einer Internet- und Werbeagentur über eine sog. „Onlinemarketing- und Internetagentur-Flatrate“, die eine Vielzahl von Leistungen wie Suchmaschinenmarketing, Internet-Programmierung und Beratung einschließt, als Dienstvertrag zu qualifizieren ist. Der Vertrag sei als „Rahmenvertrag“ bezeichnet, gemäß welchem der Kunde aus einer Vielzahl werbebezogener Einzelleistungen ein jährliches Zeitkontingent für Leistungen abrufen könne, das die Klägerin bereithalte. Ein wesentlicher Teil dieser Leistungen bestehe aus Onlinemarketing-Leistungen, die dienstvertraglich einzuordnen seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

I