Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: Ein Pressearchiv muss Artikel, die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, nach einer bestimmten Zeit entfernenveröffentlicht am 19. August 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2015, Az. 7 U 29/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Betreiber eines Pressearchivs ab Inkenntnissetzung geeignete Vorkehrungen zu treffen hat, dass über sein Archiv öffentlich zugängliche Beiträge zu einer Person nicht „zu einer stetig fließenden Quelle von Beeinträchtigungen persönlichkeitsrechtlicher Belange des Betroffenen“ werden. Im vorliegenden Fall war ein Archivbeitrag, in welchem über „ein mehrere Jahre zurückliegendes“ strafrechtliches Ermittlungsverfahren berichtet wurde, verfahrensgegenständlich. Auch auf Nachrichtenarchive wären die für die Verantwortlichkeit der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)