Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BVerfG: Auch nicht für das Internet genutzte internetfähige PCs unterliegen der Rundfunkgebühr / GEZveröffentlicht am 9. Oktober 2012
BVerfG, Beschluss vom 22.08.2012, Az. 1 BvR 199/11
Art. 5 Abs. 1 S. GGDas BVerfG hat bestätigt, dass auch internetfähige PCs von Rundfunkgebühren erfasst sind. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit dem PC keine Rundfunksendungen empfing und auch nicht über herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte verfügte. Aus der Pressemitteilung Nr. 70/2012 des BVerfG vom 02.10.2012: (mehr …)