Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: eBay-Auktion darf bei Erstgebot nicht ohne Weiteres abgebrochen werden / Schadensersatzpflichtveröffentlicht am 13. November 2014
BGH, Urteil vom 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14
§ 138 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine eBay-Auktion nicht ohne Weiteres vorzeitig abgebrochen werden kann, weil der Verkäufer außerhalb der Plattform einen anderen Käufer für das Produkt gefunden habe, der gewillt sei, mehr als die Preisobergrenze (555,55 EUR) zu zahlen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bieter, der mit 1,00 EUR auf die Auktion geboten hatte, bevor sie abgebrochen wurde, Schadensersatz in Höhe von 5.250,00 EUR für die notwendig gewordene, anderweitige Beschaffung eines Pkw gefordert und zugesprochen bekommen. Der Verkäufer hatte argumentiert, es liege auf Seiten des Käufers auf Grund des groben Missverhältnisses zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB vor. Der BGH lehnte dies ab. Zur Pressemitteilung Nr. 164/2014 vom 12.11.2014: (mehr …)
- BKartA: Verkaufsverbot für ASICS-und ADIDAS-Laufschuhe über Internethandelsplattformen ist kartellrechtlich kritischveröffentlicht am 18. Juni 2014
Das Bundeskartellamt sieht nach eigener Pressemitteilung vom 28.04.2014 die Beschränkungen des Online-Vertriebs von Laufschuhen durch die Firma ASICS als kartellrechtlich „kritisch“ an. Zur Pressemitteilung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Vertriebsverbot von Casio Europe für den Verkauf über Internethandelsplattformen ist rechtswidrigveröffentlicht am 18. Juni 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 05.06.2014, Az. 16 U (Kart) 154/13 – nicht rechtskräftig
§ 1 GWB, § 2 Abs. 1 GWBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass das Unternehmen Casio Europe den Vertrieb von Kameras über Internethandelsplattformen aus kartellrechtlichen Gründen nicht ausschließen darf. Demgemäß verbot der Senat dem Unternehmen, in Händlerverträgen die Klausel zu verwenden „Der Verkauf über so genannte ‚Internet-Auktionsplattformen‘ (z. B. eBay), Internetmarktplätze (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“ Das Oberlandesgericht wies die Argumentation des Kameraherstellers zurück, bei den Kameras handele es sich um so hochtechnische und damit erklärungsbedürftige Produkte, dass ein Verkauf über Internethandelsplattformen ausgeschlossen werden müsse. Auch betreibe die Firma Casio Europe kein sog. selektives Vertriebssystem, in welchem beschränkende Vereinbarungen unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen zulässig seien. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
- LG Potsdam: Wettbewerbsverband kann von Internet-Handelsplattform Auskunft verlangenveröffentlicht am 18. Juni 2012
LG Potsdam, Beschluss vom 24.01.2012, Az. 51 O 53/11
§ 1 UKlaG, § 2 UKlaG, § 13 Abs. 1 UKlaGDas LG Potsdam hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverein, dessen Berechtigung zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen feststeht, von dem Betreiber einer Onlinehandelsplattform Auskunft über ein dort unter Pseudonym handelndes Mitglied verlangen kann, wenn er diese Daten zur Verfolgung von verbraucherschutzwidrigem Verhalten benötigt. Ob tatsächlich ein unlauteres Handeln des Mitglieds vorliegt, werde im Rahmen der Auskunftsklage nicht geprüft. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Zum Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internethandelsplattform, wenn offensichtlicher Markenverstoß vorliegt und Betrieb der Plattform gewerblich erfolgtveröffentlicht am 20. Dezember 2011
LG Berlin, Urteil vom 06.10.2011, Az. 16 O 417/10
§ 19 Abs. 2 MarkenGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Markeninhaber von den Betreibern einer gewerblich geführten Internethandelsplattform wie eBay Auskunft über die Identität (postalische Anschrift) eines der dort teilnehmenden Verkäufers verlangen kann, wenn der Verkäufer die Rechte des Markeninhabers verletzt und der Markenrechtsverstoß offensichtlich ist. Liege der Markenrechtsverstoß indes nicht auf der Hand, sei eine solche Auskunftspflicht zu verneinen. In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung besteht gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ein Auskunftsanspruch auch gegen denjenigen, der in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, wie hier etwa die Möglichkeit zum Abverkauf über die Internetplattform.
- BGH: Keine Irreführung, wenn beim Gebrauchtwagenverkauf im Internet eine falsche Rubrik gewählt wirdveröffentlicht am 10. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 42/10
§ 5 UWGDer BGH hat entschieden, dass keine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung von Verbrauchern vorliegt, wenn ein Autohändler einen Gebrauchtwagen auf einer Internethandelsplattform in einer falschen Rubrik (hier: Kilometerlaufleistung) einstellt. Vorliegend war ein Wagen mit über 100.000 km in der Rubrik „bis 5.000 km“ inseriert worden. Da die korrekte Laufleistung jedoch bereits in der Angebotsüberschrift erkennbar gewesen sei, könne eine Täuschung von Verbrauchern ausgeschlossen werden. Zur Pressemitteilung Nr. 158/2011des BGH vom 07.10.2011:
(mehr …) - EBAY: Duldet eBay organisierte Gebotsabschirmung?veröffentlicht am 25. Februar 2010
Eine in Fachkreisen hinlänglich bekannte, aber Verbrauchern und Onlinehändlern häufig noch nicht geläufige Form der Benachteiligung rechtmäßig handelnder Verbraucher findet sich auf der Internet- handelsplattform eBay wieder. eBay selbst ist an den Vorgängen selbstverständlich nicht beteiligt, scheint aber auch die Umgebungsbedingungen, die für diese windige „Betrugs“form notwendig sind, nicht abzustellen. Konkret handelt es sich um den Misstand der Gebotsabschirmung, bei dem der Bietpreis einer bestimmten Auktion von einer aus mindestens zwei Tätern bestehenden Bande zunächst durch den ersten Täter über den aktuell gebotenen Preis angehoben wird und sodann von dem zweiten Betrüger sofort darauf extrem in die Höhe getrieben wird. In der Regel folgt diesem Angebot kein weiterer Interessent, da diesem der Preis zu hoch ist. Die eBay-Auktion ist damit gegen Mitbieter abgeschirmt. (mehr …)
- LG Aachen: Haftung für Vorgänger wegen Übernahme einer Internetplattform?veröffentlicht am 6. November 2009
LG Aachen, Urteil vom 08.05.2009, Az. 6 S 226/08
§§ 323 Abs. 1, 346, 433 BGB, § 25 HGBDas LG Aachen hat entschieden, dass derjenige, der eine Internetplattform von einem Dritten erwirbt und fortführt, nicht nach den Grundsätzen der Firmenfortführung (§ 25 HGB) für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet. Die Firma der Plattform sei ohne weiteres nicht identisch mit der Bezeichnung des Unternehmensträgers, insbesondere wenn dieser eine andere Rechtsform als der Vorgänger habe. Im vorliegenden Fall war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Betreibergesellschaft mangels Masse abgelehnt worden. Die Gesellschaft war aufgelöst worden und in der Folge erloschen. Ein Kunde der alten Betreibergesellschaft verlangte nunmehr von ihrer Nachfolgerin die Erstattung seines Kaufpreises und scheiterte mit diesem Ansinnen. (mehr …)
- BillionaireXchangeveröffentlicht am 6. September 2009
Wiederholt wurden wir von unseren Mandanten gefragt, ob wir auf Grund unserer vielfältigen Beziehungen eine Möglichkeit sähen, nicht ohne weiteres verkäufliche Privatgüter Dritten zu vermitteln. Selbstverständlich haben wir auch auf diese Bedürfnisse eine passende Antwort, die wir unseren geneigten Lesern nicht vorenthalten wollen: Die einer dann doch eher exklusiven Klientel vorbehaltene Internethandelsplattform BillionaireXchange bietet die Möglichkeit, einen 1990er Challenger 601-3AER Privatjet ab preiswerten 11,5 Mio. US $ (Auction ID: 102543), eine celebrity-lastige Palm Island Immobilie ab 20 Mio. US $ (Auction ID: 102270) oder als günstigere Alternative, etwa als Giveaway für langjährige Kunden, eine Uhr der Marke Audemars Piguet ab 272.900 US$ (Auction ID: 102321) zu versteigern/erwerben (Link: BXC).
- LG Hannover: Negativbewertung des Verkäufers als „Betrüger“ rechtmäßig? / Die Wertung „gebraucht“ als Meinungsäußerungveröffentlicht am 10. August 2009
LG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08
§§ 1004 BGB; 263 StGB; Art. 1, 2, 5 GGDas LG Hannover hat in dieser Entscheidung einen Bewertungskommentar bei eBay mit dem Wortlaut „Handy als „Neu“ angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!“ als rechtmäßig erachtet. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Meinungsäußerung, die grundgesetzlich geschützt sei. Es handele sich auch bei dem Merkmal „gebraucht“ nicht um eine Tatsachenbehauptung. Eine solche müsste der Überprüfung mittels Beweis zugänglich sein. Die Bezeichnung des Handys und Zubehörs als gebraucht sei aber gerade keine Tatsache, da „mit der Äußerung bei dem Empfänger keine konkrete Vorstellung bestimmter Vorgänge hervorgerufen“ werde. Was wir davon halten? Die Frage, ob eine Ware „gebraucht“ ist, ist in der Tat einer Interpretation zugänglich, wie ein Urteil des AG Rotenburg beweist (Link: AG Rotenburg).