IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14
    § 138 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine eBay-Auktion nicht ohne Weiteres vorzeitig abgebrochen werden kann, weil der Verkäufer außerhalb der Plattform einen anderen Käufer für das Produkt gefunden habe, der gewillt sei, mehr als die Preisobergrenze (555,55 EUR) zu zahlen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bieter, der mit 1,00 EUR auf die Auktion geboten hatte, bevor sie abgebrochen wurde, Schadensersatz in Höhe von 5.250,00 EUR für die notwendig gewordene, anderweitige Beschaffung eines Pkw gefordert und zugesprochen bekommen. Der Verkäufer hatte argumentiert, es liege auf Seiten des Käufers auf Grund des groben Missverhältnisses zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB vor. Der BGH lehnte dies ab. Zur Pressemitteilung Nr. 164/2014 vom 12.11.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juni 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas Bundeskartellamt sieht nach eigener Pressemitteilung vom 28.04.2014 die Beschränkungen des Online-Vertriebs von Laufschuhen durch die Firma ASICS als kartellrechtlich „kritisch“ an. Zur Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juni 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Schleswig, Urteil vom 05.06.2014, Az. 16 U (Kart) 154/13 – nicht rechtskräftig
    § 1 GWB, § 2 Abs. 1 GWB

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass das Unternehmen Casio Europe den Vertrieb von Kameras über Internethandelsplattformen aus kartellrechtlichen Gründen nicht ausschließen darf. Demgemäß verbot der Senat dem Unternehmen, in Händlerverträgen die Klausel zu verwenden „Der Verkauf über so genannte ‚Internet-Auktionsplattformen‘ (z. B. eBay), Internetmarktplätze (z. B. Amazon Marketplace) und unabhängige Dritte ist nicht gestattet.“ Das Oberlandesgericht wies die Argumentation des Kameraherstellers zurück, bei den Kameras handele es sich um so hochtechnische und damit erklärungsbedürftige Produkte, dass ein Verkauf über Internethandelsplattformen ausgeschlossen werden müsse. Auch betreibe die Firma Casio Europe kein sog. selektives Vertriebssystem, in welchem beschränkende Vereinbarungen unter bestimmten restriktiven Voraussetzungen zulässig seien. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

  • veröffentlicht am 18. Juni 2012

    LG Potsdam, Beschluss vom 24.01.2012, Az. 51 O 53/11
    § 1 UKlaG, § 2 UKlaG, § 13 Abs. 1 UKlaG

    Das LG Potsdam hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverein, dessen Berechtigung zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen feststeht, von dem Betreiber einer Onlinehandelsplattform Auskunft über ein dort unter Pseudonym handelndes Mitglied verlangen kann, wenn er diese Daten zur Verfolgung von verbraucherschutzwidrigem Verhalten benötigt. Ob tatsächlich ein unlauteres Handeln des Mitglieds vorliegt, werde im Rahmen der Auskunftsklage nicht geprüft. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 06.10.2011, Az. 16 O 417/10
    § 19 Abs. 2 MarkenG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Markeninhaber von den Betreibern einer gewerblich geführten Internethandelsplattform wie eBay Auskunft über die Identität (postalische Anschrift) eines der dort teilnehmenden Verkäufers verlangen kann, wenn der Verkäufer die Rechte des Markeninhabers verletzt und der Markenrechtsverstoß offensichtlich ist. Liege der Markenrechtsverstoß indes nicht auf der Hand, sei eine solche Auskunftspflicht zu verneinen. In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung besteht gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ein Auskunftsanspruch auch gegen denjenigen, der in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, wie hier etwa die Möglichkeit zum Abverkauf über die Internetplattform.

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 42/10
    § 5 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass keine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung von Verbrauchern vorliegt, wenn ein Autohändler einen Gebrauchtwagen auf einer Internethandelsplattform in einer falschen Rubrik (hier: Kilometerlaufleistung) einstellt. Vorliegend war ein Wagen mit über 100.000 km in der Rubrik „bis 5.000 km“ inseriert worden. Da die korrekte Laufleistung jedoch bereits in der Angebotsüberschrift erkennbar gewesen sei, könne eine Täuschung von Verbrauchern ausgeschlossen werden. Zur Pressemitteilung Nr. 158/2011des BGH vom 07.10.2011:

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  • veröffentlicht am 25. Februar 2010

    Eine in Fachkreisen hinlänglich bekannte, aber Verbrauchern und Onlinehändlern häufig noch nicht geläufige Form der Benachteiligung rechtmäßig handelnder Verbraucher findet sich auf der Internet- handelsplattform eBay wieder. eBay selbst ist an den Vorgängen selbstverständlich nicht beteiligt, scheint aber auch die Umgebungsbedingungen, die für diese windige „Betrugs“form notwendig sind, nicht abzustellen. Konkret handelt es sich um den Misstand der Gebotsabschirmung, bei dem der Bietpreis einer bestimmten Auktion von einer aus mindestens zwei Tätern bestehenden Bande zunächst durch den ersten Täter über den aktuell gebotenen Preis angehoben wird und sodann von dem zweiten Betrüger sofort darauf extrem in die Höhe getrieben wird. In der Regel folgt diesem Angebot kein weiterer Interessent, da diesem der Preis zu hoch ist. Die eBay-Auktion ist damit gegen Mitbieter abgeschirmt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Aachen, Urteil vom 08.05.2009, Az. 6 S 226/08
    §§ 323 Abs. 1, 346, 433 BGB, § 25 HGB

    Das LG Aachen hat entschieden, dass derjenige, der eine Internetplattform von einem Dritten erwirbt und fortführt, nicht nach den Grundsätzen der Firmenfortführung (§ 25 HGB) für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet. Die Firma der Plattform sei ohne weiteres nicht identisch mit der Bezeichnung des Unternehmensträgers, insbesondere wenn dieser eine andere Rechtsform als der Vorgänger habe. Im vorliegenden Fall war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Betreibergesellschaft mangels Masse abgelehnt worden. Die Gesellschaft war aufgelöst worden und in der Folge erloschen. Ein Kunde der alten Betreibergesellschaft verlangte nunmehr von ihrer Nachfolgerin die Erstattung seines Kaufpreises und scheiterte mit diesem Ansinnen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWiederholt wurden wir von unseren Mandanten gefragt, ob wir auf Grund unserer vielfältigen Beziehungen eine Möglichkeit sähen, nicht ohne weiteres verkäufliche Privatgüter Dritten zu vermitteln. Selbstverständlich haben wir auch auf diese Bedürfnisse eine passende Antwort, die wir unseren geneigten Lesern nicht vorenthalten wollen: Die einer dann doch eher exklusiven Klientel vorbehaltene Internethandelsplattform BillionaireXchange bietet die Möglichkeit, einen 1990er Challenger 601-3AER Privatjet ab preiswerten 11,5 Mio. US $ (Auction ID: 102543), eine celebrity-lastige Palm Island Immobilie ab 20 Mio. US $ (Auction ID: 102270) oder als günstigere Alternative, etwa als Giveaway für langjährige Kunden, eine Uhr der Marke Audemars Piguet ab 272.900 US$ (Auction ID: 102321) zu versteigern/erwerben (Link: BXC).

  • veröffentlicht am 10. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08
    §§ 1004 BGB; 263 StGB; Art. 1, 2, 5 GG

    Das LG Hannover hat in dieser Entscheidung einen Bewertungskommentar bei eBay mit dem Wortlaut „Handy als „Neu“ angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!“ als rechtmäßig erachtet. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Meinungsäußerung, die grundgesetzlich geschützt sei. Es handele sich auch bei dem Merkmal „gebraucht“ nicht um eine Tatsachenbehauptung. Eine solche müsste der Überprüfung mittels Beweis zugänglich sein. Die Bezeichnung des Handys und Zubehörs als gebraucht sei aber gerade keine Tatsache, da „mit der Äußerung bei dem Empfänger keine konkrete Vorstellung bestimmter Vorgänge hervorgerufen“ werde. Was wir davon halten? Die Frage, ob eine Ware „gebraucht“ ist, ist in der Tat einer Interpretation zugänglich, wie ein Urteil des AG Rotenburg beweist (Link: AG Rotenburg).

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