Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Osnabrück: Kritik an einer Zeitung auf einem Internetportal ist von der Meinungsfreiheit gedecktveröffentlicht am 6. November 2012
LG Osnabrück, Urteil vom 04.07.2011, Az. 2 O 952/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Osnabrück hat entschieden, dass die Kritik an der Berichterstattung einer Zeitung auf einem Basketball-Internetportal von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auf dem Portal wurde u.a. geäußert, dass die fragliche Zeitung aus wirtschaftlichem Eigeninteresse Informationen über Zahlungsrückstände einer Basketballmannschaft verschwiegen und insgesamt zu spät über finanzielle Schwierigkeiten informiert habe. Da dem Gericht die wirtschaftliche Verflechtung von Mannschaft und Zeitung glaubhaft gemacht werden konnte, sei die Kritik zulässig, da weder unwahre Tatsachen behauptet würden noch die Grenze zur Schmähkritik überschritten werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zum Titelschutz und zur Verwechslungsgefahr von Rubriken in Zeitungen und auf Internetportalenveröffentlicht am 18. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 102/10
§ 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass der Kolumnentitel einer Zeitschrift („Stimmt’s?“) mit einer gleichlautenden Rubrik auf einem Internetportal nicht verwechslungsfähig ist. Zwar bestehe Titelschutz für den Titel der Kolumne, die seit mehreren Jahren regelmäßig in einer Wochenzeitung erscheine, jedoch sei bei der Frage der Verwechslungsgefahr die unterschiedliche mediale Einbettung zu berücksichtigen. Der Leser werde eher von einer zufälligen Übereinstimmung ausgehen, da die Nutzer eines Internetportals nach der Lebenserfahrung in aller Regel wüssten, wessen Informationsangebot sie gerade in Anspruch nehmen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Ärzte dürfen auf Internetportalen bewertet werdenveröffentlicht am 23. April 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.03.2012, Az. 16 U 125/11
§ 28 BDSG, § 29 BDSG, § 35 BDSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass Ärztebewertungen im Internet zulässig und nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen zu löschen sind. Die Beklagte (das Internetportal) erhebe und speichere die Daten über die Ärzte, weil sie diese der interessierten Allgemeinheit zur Information und zum Meinungsaustausch zur Verfügung stellen wolle. Damit sei § 29 BDSG einschlägig. Nach Abwägung der Rechtsgüter überwiege die Meinungsäußerungsfreiheit. Da die Meinungsfreiheit auch das Recht des Äußernden umfasse, die Modalitäten einer Äußerung und damit das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen, müsse die Klägerin es grundsätzlich hinnehmen, wenn die Möglichkeit bestehe, sie in einem öffentlich zugänglichen Portal zu bewerten, und diese Möglichkeit genutzt werde. Die Datenerhebung sei auch nicht deshalb unzulässig, weil die Bewertungen anonym erfolgten und der Klägerin damit die Möglichkeit der Auseinandersetzung genommen werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur Kenntlichmachung von Werbung in Internetportalen / Abgrenzung zu redaktionellen Beiträgen im sog. Anleserveröffentlicht am 3. Oktober 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2011, Az. 12 O 329/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in Pressemitteilungen, die im Internet veröffentlicht werden, bereits in den so genannten Anlesern, die auf die eigentliche Mitteilung hinweisen, kenntlich gemacht werden muss, wenn der Link auf einen werbenden Beitrag führt. Dies müsse ausdrücklich durch die Worte „Anzeige“ oder „Werbung“ geschehen. Nur so könne sichergestellt werden, dass es sich für den Leser erkennbar nicht um eine Stellungnahme der Redaktion oder einer anderen wissenschaftlichen Stelle handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Köln: Keine Täuschung über Abschluss eines „Branchenbuch-Vertrags“, wenn dieser als Korrekturbogen aufgemacht istveröffentlicht am 31. August 2011
AG Köln, Urteil vom 06.06.2011, Az. 114 C 128/11
§§ 611 Abs. 1, 123 Abs. 1, 142, 305 c BGBDas AG Köln hat entschieden, dass ein Vertrag über die Veröffentlichung einer Adresse in einem Internetportal („Branchenbuch-Vertrag“) für 569,05 EUR/Jahr nicht anfechtbar ist. Zwar habe das Angebotsformular durchaus Ähnlichkeiten mit einem Korrekturbogen gehabt („Ergänzen oder korrigieren Sie bitte bei Annahme fehlende oder fehlerhafte Daten.“), jedoch sei durch die Formulierung „bei Annahme“ klar erkennbar gewesen, dass es sich um ein Angebot zum Vertragsschluss gehandelt habe. Auch die Kosten von 39,85 € zzgl. 19% Mehrwertsteuer im Monat seien verständlich angegeben und nicht als überraschende Klausel zu werten. Eine Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung oder eine Ungültigkeit der Zahlungsverpflichtung komme nicht in Betracht. Dieser Entscheidung des AG Köln stehen zahlreiche Entscheidungen gegenüber, die durchaus betrügerische Absichten hinter solchen Formularen erkennen und eine Anfechtung zulassen (vgl. u.a. LG Flensburg, LG Düsseldorf, LG Hamburg, ). Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Berlin: Verbreitung jugendgefährdender Schriften fällt nicht unter Kunstfreiheitveröffentlicht am 16. Februar 2011
VG Berlin, Beschluss vom 16.12.2010, Az. 27 L 355.10
§§ 5 Abs. 1, 20 Abs. 4 JMStVtr; Art. 5 Abs. 3 GGDas VG Berlin hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals für erotische Kunst in Form von Literatur, Videos und Fotografie sich nicht auf die Kunstfreiheit berufen kann, wenn Textpassagen enthalten sind, in denen sexuelle Vorgänge explizit, im Detail und drastisch beschrieben werden. Ohne ausreichende Maßnahmen zur Sicherstellung, dass Minderjährigen diese Inhalte nicht zugänglich gemacht werden, gehe der Jugendschutz vor. Die gesetzliche Folge, dass bei jugendgefährdenden Angeboten der Anbieter dafür zu sorgen habe, dass Kinder oder Jugendliche sie üblicherweise nicht wahrnehmen, was durch technische Mittel oder zeitliche Einschränkung des Angebots erfolgen könne, trage den kollidierenden Grundrechten hinreichend Rechnung und unterliege keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dem Anbieter war zuvor aufgegeben worden, dass er die Webseite nur zwischen 22.00 und 6.00 Uhr „einschalten“ dürfe, was das VG als gerechtfertigt ansah. Zum Volltext der Entscheidung:
- BVerfG: Ein an einem Preisvergleichsportal teilnehmender Zahnarzt verstößt nicht gegen Berufspflichten / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 10. Januar 2011
BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010, Az. 1 BvR 1287/08
Art, 12 Abs. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass einem niedergelassenen Zahnarzt nicht allein deshalb ein berufsgerichtlicher Verweis erteilt werden darf, weil er an einem Internetportal teilgenommen hat, auf welchem Patienten zur Kostenersparnis die Möglichkeit gegeben wurde, für eine beabsichtigte zahnärztliche Behandlung Angebote verschiedener Zahnärzte einzuholen. Dabei konnte der Patient anonym angeben, um welche Zahnbehandlung er in welcher Region nachsuchte. Während der Laufzeit der Suche konnten bei dem Portal registrierte Zahnärzte unverbindliche Kostenschätzungen für die Durchführung der Behandlung abgeben. Entschied sich der Patient für einen bestimmten Zahnarzt, erhielten beide Seiten wechselseitig die Kontaktdaten. Dem Nutzer stand es frei, ob er den ausgewählten Zahnarzt aufsuchte oder nicht. Kam es zur Untersuchung, so erstellte der Zahnarzt ein verbindliches Angebot in Form eines Heil- und Kostenplans oder eines Kostenvoranschlags für die begehrte Behandlung, das sich mit seiner Kostenschätzung decken oder davon abweichen konnte. (mehr …)
- AG Chemnitz: Abo-Falle? – Zahlungspflicht, wenn Kosten gut erkennbar sindveröffentlicht am 19. November 2010
AG Chemnitz, Urteil vom 12.08.2010, Az. 16 C 1107/10
Das AG Chemnitz hat entschieden, dass die Anmeldung bei einem kostenpflichtigen Online-Portal Zahlungspflichten beim Anmelder auslöst, wenn die Zahlungspflicht bei Anmeldung gut erkennbar war. Dafür legte das Gericht verhältnismäßig strenge Maßstäbe an. Im entschiedenen Fall war in den Geschäftsbedingungen der Klägerin, durch Fettdruck hervorgehoben, festgelegt, dass das Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung 10,00 EUR pro Monat und die Mindestlaufzeit 24 Monate betrage. Das Gericht argumentierte, dass bei aufmerksamem Lesen, welches bei einem Vertragsabschluss durch jeden Internetnutzer zu fordern sei, eindeutig erkennbar gewesen sei, dass der Abschluss des Dienstleistungsvertrages nicht kostenfrei erfolgen solle. Es komme nicht darauf an, ob der Beklagte die entsprechenden Klauseln zur Kenntnis genommen habe, sondern nur, ob er sich ohne Weiteres hätte zur Kenntnis nehmen können und müssen. Im Übrigen habe er auch bestätigt, die Nutzerbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben. Durch eine Werbung der Klägerin, dass die Anmeldegebühr entfalle, habe der Beklagte auch nicht annehmen dürfen, dass sämtliche Nutzungskosten entfallen. Unterschied zu den im Internet bekannten so genannten Abo-Fallen war hier, dass das Internet-Portal sich ausschließlich an Unternehmer wandte und jeder Nutzer bei der Anmeldung bestätigen musste, Unternehmer gemäß § 14 BGB zu sein. In Fällen, in denen Verbraucher betroffen sind, lassen die Gericht häufig – aber nicht immer – größere Milde auf Seiten des Betroffenen walten (s. z.B. AG Gummersbach, AG München, anders jedoch wieder AG Mettmann). - BPatG: Marke „Pornotube“ muss nicht gelöscht werden / „Tube“ kein Synonym für Internetvideoportalveröffentlicht am 12. November 2010
BPatG, Beschluss vom 19.10.2010, Az. 27 W (pat) 216/09
§ 54, § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Marke „Pornotube“ u.a. für die Dienstleistung „Unterhaltung“ eintragungsfähig ist bzw. nicht gelöscht werden muss. Die Antragstellerin für die Löschung hatte behauptet, dass der angegriffenen Marke die Unterscheidungskraft fehle, da es sich um eine rein beschreibende Angabe handele. Der englische Begriff „tube“ bedeute im Deutschen „Fernsehen“ oder „Kanal“ und werde im Deutschen auch so verstanden. Die angegriffene Marke stehe für einen Kanal, über den sexuelle Unterhaltung wiedergegeben werde. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Dass „tube“ ins Deutsche übersetzt „Fernsehen“ oder „Kanal“ bedeute, lasse sich lexikalisch nicht belegen. Auch ein Verständnis im Sinn eines Internetvideoportals lasse sich lexikalisch nicht nachweisen. Zum Zeitpunkt der Markeneintragung habe sich die Videoplattform „Youtube“ noch nicht so stark durchgesetzt, dass von einer gegenüber dem lexikalischen Verständnis geänderten Bedeutung des Wortes „tube“ als Internetvideoportal auszugehen wäre. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Für die Betreiber von Foto-Portalen gelten strenge Prüfungspflichtenveröffentlicht am 18. August 2009
KG Berlin, Beschluss vom 10.07.2009, Az. 9 W 119/08
§§ 1004, 823 BGB; 22, 23 KUG; Art. 1, 2 GGDas KG Berlin deutlich gemacht, dass der Betreiber eines (gewerblichen) Online-Fotoportals dazu verpflichtet ist, vor der Freigabe von Bildern zum Download zu prüfen, ob eine darauf abgebildete Person ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben hat. Dies sei nach Auffassung des Gerichts erforderlich und zumutbar, da anderenfalls grobe Verletzungen von Persönlichkeitsrechten der porträtierten Personen drohen. Seiner Prüfungspflicht genüge der Betreiber, wenn er vor Freigabe des Bildes vom Urheber eine Erklärung einhole, dass eine darauf abgebildete Person der Fotografie zugestimmt habe. Als Mindestanforderung sei in jedem Falle ein deutlicher, auch für Laien verständlicher Hinweis an die Nutzer erforderlich, dass Porträtaufnahmen nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden dürften.
(mehr …)