IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. August 2014

    LG Mönchengladbach, Urteil vom 15.07.2013, Az. 8 O 18/13
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 5a UWG

    Das LG Mönchengladbach hat entschieden, dass eine Internetwerbung mit Sternchenhinweis unzulässig ist, wenn der Sternchenhinweis erst auf einer Unterseite, auf die auch nicht mittels Link oder auf andere Weise verwiesen wird, aufgelöst wird. Es sei im vorliegenden Fall vom Zufall abhängig, ob der Nutzer die Auflösung des Hinweises überhaupt finde. Bei missverständlichen oder unvollständigen Blickfängen müsse die irrtumsausschließende Aufklärung durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, der am Blickfang teil habe, so dass eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 164/12
    § 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die konkrete Benutzung einer „Tippfehler-Domain“ (hier: wetteronlin.de) unter dem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG verstoßen kann, wenn der Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen wird, dass er sich nicht auf der eigentlich gewünschten Website befindet. Die Verpflichtung zur Löschung kann der Inhaber der Tippfehler-Domain allerdings dadurch umgehen, dass er den unter der betreffenden Domain dargestellten Inhalt anpasst. Zur Pressemitteilung Nr. 10/2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 05.07.2013, Az. 6 U 5/13
    § 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Strom- und Gasanbieter die Vertragsbedingungen zu seiner TV-Werbung „1 Jahr Preisgarantie* sichern!“ nicht notwendigerweise bereits im Fernsehspot in leserlicher Form einblenden muss, sondern es ausreicht, wenn der Anbieter insoweit gut lesbar auf seine Internetseite verweist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 5 W 16/13
    § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass kein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung bezüglich eines Domainnamens vorliegt, wenn der Internetauftritt zwar noch besteht, jedoch lediglich einen Hinweis auf die erzwungene Umbenennung und einen Link auf eine neue Internetseite enthält. Die Reichweite des Unterlassungstitels sei durch Auslegung zu ermitteln. Vorliegend sei dem Unterlassungsschuldner lediglich eine Benutzung des Namens „für die Werbung für die Vermittlung von Hunden nach Deutschland und für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle“ untersagt worden. Die o.g. Benutzungsform falle damit nicht unter das Unterlassungsgebot. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Februar 2013

    OLG Koblenz , Beschluss vom 24.01.2013, Az. 4 W 645/12
    § 406 Abs. 1 S. 1 ZPO

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Internetauftritt eines Sachverständigen bei der Beurteilung eines Ablehnungsantrags wegen Befangenheit eine wesentliche Rolle spielen kann. Vorliegend sei die Gestaltung der Homepage des Sachverständigen aus Sicht einer vernünftigen Partei geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen. Der in Augenschein genommene Internet-Auftritt sei maßgeblich geprägt von der veröffentlichten Meinung des Sachverständigen (hier: es komme infolge einer zu missbilligenden, am Gewinnstreben orientierten schlechten Organisation der Patientenversorgung in Krankenhäusern und Arztpraxen zu Patientenschädigungen). Daher sei das Ablehnungsgesuch in einem Prozess gegen Klinikbetreiber gerechtfertigt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2013

    SG Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012, Az. S 17 AS 416/10 – nicht rechtskräftig
    § 93 Abs. 1 SGB III

    Das SG Darmstadt hat entschieden, dass ein Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 93 Abs. 1 SGB III hat, wenn sich die Unternehmensgründung auf den Aufbau einer Erotik- und Pornoplattform im Internet richtet. Im vorliegenden Fall sollten über die Plattform u.a. „Erotik-Web-TV Reportagen“ über Erotikmessen, Escort-Services etc. aber auch sog. User-generated-content („erotische Videoclips“) vorgehalten werden. Gesetzlicher Hintergrund ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten können. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 21.12.2011, Az. I ZB 56/09
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Marke (hier: „Link economy“), die zwar inhaltlich beschreibend ist, deren Bedeutung sich aber nur in mehreren gedanklichen Schritten ermitteln lässt, unterscheidungskräftig ist. Der beschreibende Inhalt liege dann nicht mehr auf der Hand. Vorliegend handele es sich nicht um eine gebräuchliche Bezeichnung oder Werbeaussage der deutschen oder einer im Inland bekannten Fremdsprache. Eine Bedeutung wie „Wert einer Internetseite“ lasse sich nur mehrere gedankliche Schritte und Ableitungen konstruieren. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 25.11.2010, Az. 52 O 142/10
    §§ 3; 4 Nr. 11; 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG; § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA

    Das LG Berlin hatte ein ganze Reihe von Selbstanpreisungen einer Rechtsanwaltskanzlei auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Bei einer Werbung mit „Experten-Kanzlei“ muss jeder Rechtsanwalt der jeweiligen Kanzlei Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, die über der Qualifikation eines Fachanwalts liegen. Bezeichnet sich der Rechtsanwalt hingegen als „Experte“ findet dies keine Beanstandung, da lediglich der Eindruck erweckt wird, dass der Anwalt fachkundigen, einfach verständlichen Rat erteilen kann. Während die Verwendung des Begriffs „Spezialist“ in Hinblick auf die Fachanwaltschaften problematisch ist, soll die Werbung mit „Spezialkanzlei“ oder „spezialisiert auf“ unproblematisch sein, soweit die Kanzlei einen entsprechenden thematischen Schwerpunkt nachweisen kann. Eine Spezialkanzlei sei eben keine Kanzlei von Spezialisten (sic!) Was wir davon halten? Experten-Kanzlei besteht aus Experten, Spezialkanzlei aber nicht aus Spezialisten? Wenn das der Vebraucher wüsste. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 12.03.2010, Az. 308 O 640/08
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; 8 TMG; 88 TKG; Art. 10 GG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht dazu verpflichtet werden kann, den Zugang auf rechtsverletzende Webseiten zu unterbinden. Nicht zu verwechseln ist dieser Fall mit der Sachlage, dass ein Hosting-Dienst wie Rapidshare auch rechtswidrig handelnden Filesharern (ungewollt) die Möglichkeit bietet, Inhalte ins Netz zu stellen, die von Dritten heruntergeladen werden können (vgl. OLG Hamburg, OLG Düsseldorf). Die Beklagte vermittelte im vorliegenden Fall Ihren Kunden u.a. Zugang zu dem Internetdienst „d…am“, der nach Auffassung der Klägerin deren Rechts an Musikwerken verletze, indem dort eine Linksammlung auf zahllose rechtswidrige Kopien von Werken aus dem Repertoire der Klägerin angeboten werde. Die Beklagte solle nun für bestimmte Werke den Kunden des Internetdienstes den Zugriff auf die Links zu diesen Werken verwehren. Dies lehnte das Gericht ab. Das Begehren der Klägerin sei auf eine (teilweise) unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet. Die Kammer führte aus, dass unstreitig alle derzeit bekannten technischen Möglichkeiten einer Filterung oder einer Sperre so umgangen werden könnten, dass die Website „d…am“ mit den URLs zu den streitgegenständlichen Werken weiterhin über die von der Beklagten bereitgestellten Internetzugänge aufgerufen werden könne.

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  • veröffentlicht am 29. November 2009

    BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06
    § 4 Nr. 4 UWG

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass es bei Fernsehwerbung ausreicht, wenn die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Maßnahme, die der Verkaufsförderung dient (hier: Geld-zurück-Garantie) nicht in der Fernsehwerbung angegeben werden, sondern hierzu eine Internetseite anzuklicken ist. Voraussetzung sei allerdings, dass der Hinweis auf die Internetseite in der Werbung vom Verbraucher leicht erkennbar sei.
    Geklagt hatte der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
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