IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Februar 2016

    OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2015, Az. 7 U 73/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung in der Überschrift eines Presseartikels nicht zwangsläufig zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen führt. Schlagzeilen dürften nicht isoliert verstanden werden, sondern müssten jedenfalls im Zusammenhang mit den Unterüberschriften inhaltlich ausgelegt werden. Sofern Artikelüberschriften nicht eine in sich abgeschlossene und aus sich heraus interpretierbare Tatsachenbehauptung enthielten, sondern lediglich das Leserinteresse auf die im folgenden Text zu lesende Detaildarstellung lenken sollen, seien sie nicht als selbständige Sachaussagen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Juni 2013

    BGH, Urteil vom 13.03.2013, Az. VIII ZR 186/12
    § 434 Abs. 1 S.1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein zwischen Verbrauchern vereinbarter Ausschluss der „Garantie“ bei verständiger Würdigung als Gewährleistungsausschluss zu verstehen ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch werde von juristischen Laien der Begriff „Garantie“ nicht im Rechtssinne, sondern regelmäßig als Synonym für die gesetzliche Gewährleistung gebraucht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012, Az. I-20 W 20/12
    § 5 TMG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die dem Antragsgegner untersagt, „als Dienstanbieter eine Internetpräsenz zu betreiben, ohne die nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Angaben zum Impressum zu machen“, nicht auch bereits die hinreichende Erreichbarkeit des Impressums erfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Beschluss vom 28.02.2011, Az. 9 O 3738/11
    Art. 10 BayPrG

    Das LG München I hat entschieden, dass kein Anspruch auf eine Gegendarstellung besteht, wenn er sich gegen eine Meinungsäußerung wendet. Dies müsse aus dem streitgegenständlichen Text ersichtlich sein. Erwecke der Autor hingegen den Eindruck, er habe Insider-Informationen oder berichte Fakten, welche seine Thesen als zwingenden Rückschluss erscheinen lassen, dann seien solche Berichte Tatsachenbehauptungen. Vorliegend sei jedoch eindeutig eine Interpretation des Autors erfolgt. Auf das Urteil hingewiesen hat die Kanzlei Prof. Schweizer. Zum Volltext der Entscheidung:

  • veröffentlicht am 15. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2009, Az. 4 U 64/08
    §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass unter bestimmten Umständen auch eine unklare und damit auslegungsbedürftige Unterlassungserklärung die Gefahr einer Wiederholung (z.B. eines Wettbewerbsverstoßes) ausräumen kann. Die Klägerin, ein Verband in der Form eines rechtsfähigen Vereins, der Verbraucherinteressen vertritt, hatte die Beklagte, einen Verlag, der in Deutschland eine größere Zahl bekannter Zeitschriften herausgibt, abgemahnt, da dieser bei Verbrauchern unerwünschte Werbeanrufe hatte durchführen lassen. Im weiteren Verlauf gab die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab („… zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbes Verbraucher wie …, auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, wenn dies geschieht, um Zeitschriftenabonnements zu werben …„), welche die Klägerin jedoch als nicht ausreichend erachtete. Im Übrigen sprächen auch die weiteren Umstände der Unterlassungserklärung dafür, dass die Wiederholungsgefahr fortbestünde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az. I-20 U 220/08
    §§ 133; 312b; 312d; § 312e BGB; § 1 BGB-InfoV

    Das OLG Düsseldorf hatte sich mit einer praktisch allgemein relevanten Rechtsproblematik auseinanderzusetzen. Auf eine Abmahnung hin hatte sich der Unterlassungsschuldner im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, es „zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform Ebay a) den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs-/Rückgaberechtes zu informieren; …“ Nach Abgabe der Unterlassungserklärung verwendete die Unterlassungschuldnerin eine Widerrufsbelehrung, die – nach Auffassung der Unterlassungsgläubigerin – hinsichtlich des Fristbeginns und des  Nutzungsersatzes fehlerhaft war. Die Unterlassungsgläubigerin sah für sich sogleich gleißendes Licht am Horizont und forderte die Vertragsstrafe für zwei Verstöße in Höhe von insgesamt 10.000,00 EUR ein. Das LG Kleve schloss sich der Unterlassungsgläubigerin an; beide wurden jedoch vom Oberlandesgericht eines Besseren belehrt: (mehr …)

I