OLG Karlsruhe: “Enthüllungsroman” über intime Details verletzt - unabhängig vom Wahrheitsgehalt - das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen
Donnerstag, 7. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtOLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2011, Az. 14 U 56/11
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 u. Abs. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein so genannter Enthüllungsroman, der in identifizierender Weise intime Details aus dem Sexualleben des Betroffenen verbreitet, dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Auf die Frage, ob die Schilderungen wahr oder unwahr seien, komme es dabei nicht an, da sie wegen der Berührung des Kernbereichs der Persönlichkeit überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehörten. Die Rechte des Betroffenen überwögen dabei bei weitem die Kunstfreiheit, wobei der Senat in Zweifel zog, ob das streitgegenständliche “Werk” überhaupt der Kunstfreiheit unterfiele. Zum Volltext der Entscheidung:



