IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. September 2015

    BGH, Urteil vom 05.03.2015, Az. I ZR 161/13
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass zwei Wortmarken, die aus denselben Buchstaben in unterschiedlicher Reihenfolge gebildet sind (hier: IPS und ISP), mit hoher Wahrscheinlichkeit einen klanglich ähnlichen und daher verwechslungsfähigen Gesamteindruck bilden. Dies sei vor allem der Fall, wenn bei Aussprache der einzelnen Buchstaben dieselbe Vokalfolge auftritt („i-pe-ess“ und „i-ess-pe“). Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I