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Artikel-Schlagworte: „irreführend“

BGH: Eine als “Preisrätsel” bezeichnete Werbung ist unzulässig, wenn der Werbecharakter verschleiert wird

Donnerstag, 16. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 31.10.2012, Az. I ZR 205/11
§ 4 Nr. 3 UWG

Der BGH hat entschieden, dass ein Beitrag in einer Zeitung unter der Überschrift “Preisrätsel” gegen das Verschleierungsverbot verstößt, wenn er auch werbliche Elemente enthält, die sich dem Leser erst bei Lektüre des Beitrags offenbaren. Die Darstellung der ausgelobten Preise sei unzulässig, wenn die werbliche Herausstellung der ausgelobten Produkte deutlich im Vordergrund stehe und dem Verkehr der Eindruck vermittelt werde, die Redaktion der Zeitschrift habe in einem objektiven Auswahlverfahren ein wegen seiner Eigenschaften besonders empfehlenswertes Produkt ausgesucht. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Köln: Verschweigen von Ausschlussgründen bei der Werbung für eine Versicherung ist irreführend

Mittwoch, 15. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Urteil vom 14.08.2012, Az. 33 O 74/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Versicherungstarifs das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen kann. Auch bei plakativ überzeichneten Dastellungen einer Vorher-Nachher-Situation bei der Bewerbung einer Zahnzusatzversicherung gehe der Verbraucher von einem wahren Tatsachenkern aus und habe ohne weitere Informationen nicht den Gedanken, dass er von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Irreführende Werbung durch physikalisch nicht korrekte Interpretation eines Experiments

Montag, 13. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Köln, Urteil vom 19.04.2013, Az. 6 U 206/12
§ 5 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass das die Durchführung eines Experiments (hier: zur Fettlösekraft eines Spülmittels) zu Werbezwecken irreführend ist, wenn der gezeigte Effekt nicht korrekt erläutert wird. Vorliegend sollte die Fettlösekraft zweier Spülmittel verglichen werden. Die dargestellte Veranschaulichung sagte jedoch tatsächlich nichts über die Fettlösekraft aus, sondern nur über die Beeinflussung der Oberflächenspannung von Wasser. Daher würde durch die Aussage “G kämpft am besten gegen Fett” eine wettbewerbswidrige Täuschung beim Verbraucher hervorgerufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Oldenburg: Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen

Mittwoch, 8. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.06.2008, Az. 1 U 10/08
§ 3  UWG, § 5 UWG

Das OLG Oldenburg hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass eine Pkw-Werbung mit einem “Preisvorteil bis zu 4.450,00 EUR” unzulässig ist, wenn keine Bezugsgröße angegeben wird. Der Vorteil sei für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, da nicht klar sei, woraus sich der Vorteil ergebe (Konkurrenzpreise, frühere eigene Preise o.a.). Auch eine nicht differenzierte Mischung verschiedener Preisvorteile sei irreführend. Zur Pressemitteilung:

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OLG Hamm: Ein Schlüsseldienst darf nur im örtlichen Telefonbuch werben, wenn an diesem Ort auch eine Niederlassung vorhanden ist

Dienstag, 7. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 29.03.2007, Az. 4 U 11/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG

Das OLG Hamm hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Schlüsseldienst in einem örtlichen Telefonbuch wirbt, ohne an dem entsprechenden Ort eine Niederlassung zu haben. Der Kunde gehe bei einem Eintrag im örtlichen Telefonbuch von einer Anwesenheit am Ort aus, was in der Regel wegen der Anfahrtskosten auch ein erhebliches Entscheidungskriterium für die Auswahl des Schlüsseldienstes darstelle. Eine Aufklärung bei Auftragserteilung, dass der Monteuer aus X anreise, hebe die Irreführung nicht nachträglich auf. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Düsseldorf: Irreführende Werbung - Grüne Dose nicht “grün”?

Donnerstag, 2. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2013, Az. 37 O 90/12
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbeaufschrift “Die Dose ist grün” irreführend und daher unlauter ist. Verbraucher würden den Begriff “grün” als eine umweltbezogene Aussage verstehen, nämlich, dass die so beschriftete Dose ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften aufweise. Dies sei tatsächlich nicht der Fall. Aus der Mitteilung des LG geht leider nicht hervor, welche Farbe die streitgegenständliche Dose hatte und ob das Urteil auch auf Dosen anzuwenden ist, die tatsächlich von grüner Färbung sind. Zur Pressemitteilung Nr. 13/2013 des LG Düsseldorf:

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OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung - Werbeaussagen müssen den Ergebnissen einer durchgeführten technischen Prüfung entsprechen

Dienstag, 30. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.04.2008, Az. 6 U 34/07
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbeaussage für eine Taucheruhr “30 m wasserdicht” irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn die besagten Uhren lediglich durch 30 m tief Eintauchen in einem See getestet wurden. Eine solche Prüfung treffe keine Aussage über die tatsächlichen Belastungen, denen die Uhr beim Tauchen durch die Bewegungen des Schwimmers ausgesetzt wäre. Beim Tauchen entstehe ein weitaus höherer Druck als beim bloßen Eintauchen ins Wasser ohne zusätzliche Belastung. Die Werbeaussage sei für den Verbraucher aber so zu verstehen, dass die Uhr hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt sei, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden, so dass eine Irreführung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hamburg: Irreführende Werbung über den Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungspflichten an verschiedene Verwertungsgesellschaften

Freitag, 26. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2013, Az. 315 O 540/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung, die besagt, dass ein Internetradio zu einem günstigen Tarif bei der Antragstellerin betrieben werden kann, ohne dass weitere Vergütungspflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften entstehen, irreführend ist. Werde ein Internetradio z.B. auch in Deutschland ausgestrahlt, würden selbstverständlich auch Abgaben an die Verwertungsgesellschaften anfallen, deren Künstler Teil der Ausstrahlung seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Frankfurt a.M.: Zur irreführenden Verwendung einer fremden Marke durch einen Händler

Donnerstag, 18. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 6 U 170/12
§ 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 24 MarkenG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Abbildung einer fremden Marke in der Ladenbeschilderung eines Händlers irreführend ist, wenn dadurch der unrichtige Eindruck erweckt wird, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestehen. Dadurch werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies hätte der Händler durch einen ausreichend deutlichen Hinweis verhindern können. Gehe der Markeninhaber über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Verletzung vor, könne ein Schadensersatzanspruch jedoch durch Zeitablauf verwirkt sein, nicht aber der Anspruch auf Unterlassung. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Restposten-Verkäufer muss Streichpreise / “statt”-Preise erläutern

Dienstag, 16. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2013, Az. 4 U 186/12
§ 5 UWG, § 8 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein sog. Restpostenverkäufer, der Ware mit durchgestrichenen sog. “statt”-Preisen bewirbt, darauf hinzuweisen hat, worauf sich der Vergleichspreis bezieht (Herstellerpreis / üblicher Marktpreis). Anderenfalls verhalte er sich irreführend und wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Dortmund: Die Werbung für eine Lotion mit “straffender” Wirkung ist irreführend, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis nicht existiert

Donnerstag, 11. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Urteil vom 24.08.2012, Az. 25 O 178/12
§ 2 Abs.1 UKlaG; § 5 Abs. 3 UWG

Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Werbung für eine Lotion mit u.a. folgenden Slogans “Wohlgeformten Busen in 28 Tagen”, oder „Tests beweisen: N wirkt wie ein unsichtbarer BH, indem es die Haut an Brust und Dekolletee strafft, glättet und stärkt”, irreführend ist, soweit ein wissenschaftlicher Nachweis nicht existiert. Die Verfügungsbeklagte konnte eine erforderliche Placebo-Studie für die behaupteten Wirkungen nicht vorlegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hamburg: Rückrufbitte zu einem bestehenden Vertrag ist unzulässig, wenn im Telefonat neue Angebote beworben werden sollen

Donnerstag, 4. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 09.09.2011, Az. 406 HK O 196/10
§ 7 UWG

Das LG Hamburg hat auf die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (hier) entschieden, dass es unzulässig ist, Abonnenten anzuschreiben und um Rückruf unter einer Servicenummer zu bitten, um bei diesem Rückruf dann ein neues Abonnement zu bewerben. Dies sei irreführend und belästigend, da der Verbraucher auf Grund des Anschreibens nur mit einem Telefonat über den bereits bestehenden Vertrag rechne.

OLG Hamm: Unterrichts-Werbung mit “garantiertem Lernerfolg” ist irreführend

Donnerstag, 28. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 29.01.2013, Az. 4 U 171/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung einer Tanzschule mit der Wendung “garantieren wir Ihnen … den gewünschten Lernerfolg” irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Diese Werbung enthalte eine unwahre Angabe über die Ergebnisse, die von der vom Beklagten zu erbringenden Dienstleistung (Tanzunterricht) zu erwarten seien bzw. - wie es das Gericht sehr schön formuliert: “Es gibt immer wieder Menschen, die auch nach einem Tanzkurs nicht in der Lage sind, das formal Gelernte so anzuwenden, dass daraus eine auch nur einigermaßen ästhetisch anmutende Bewegung ersichtlich ist.” Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Ulm: Für Werbung mit einer Leserumfrage gelten die gleichen Anforderungen wie für Werbung mit Testergebnissen

Dienstag, 26. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Ulm, Urteil vom 30.09.2011, Az. 10 O 102/11
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Ulm hat entschieden, dass die Werbung eines Autopflegemittelherstellers in einer Fachzeitschrift mit einer für ihn günstigen Leserumfrage wettbewerbswidrig ist, wenn für die Umfrage keine genaue Quelle angegeben wird. Insoweit würden die gleichen Anforderungen wie bei einer Werbung mit Testergebnissen gelten, wo der Verbraucher ebenfalls darauf hingewiesen werden müsse, wo er nähere, nachprüfbare Angaben zum Test erhalten könne. Die Angabe, dass die Umfrage aus der Zeitschrift “Auto Motor Sport” stamme, sei vorliegend nicht ausreichend.

OLG Bamberg: Werbung mit Preisangabe ohne Hinweis auf erhebliche Mehrkosten ist irreführend

Dienstag, 26. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Bamberg, Urteil vom 21.09.2011, Az. 3 U 129/11
§ 5 Abs. 1 UWG

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Werbung mit einem blickfangmäßig herausgestellten Preis irreführend ist, wenn auf erhebliche Mehrkosten für Zubehör nicht hingewiesen wird. Vorliegend war die Werbung eines Möbelhauses streitig, die Schlafzimmereinrichtungen bewarb, ohne darauf hinzuweisen, dass die ebenfalls abgebildeten Matratzen und Lattenroste nicht im angegebenen Preis inbegriffen waren. Eine eindeutige und unmissverständliche Erläuterung müsse am Blickfang teilhaben, da anderenfalls der Verbraucher über den Umfang der beworbenen Ausstattung getäuscht werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Düsseldorf: Himbeertee mit “natürlichen Aromen” muss keine (!) Himbeere enthalten

Donnerstag, 21. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013, Az. I-20 U 59/12
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verpackung eines Tees “Himbeer-Vanille-Abenteuer” mit der Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten und dem Zusatz “nur natürliche Zutaten” den Verbraucher nicht darüber in die Irre führt, dass tatsächlich Himbeeren und Vanille enthalten seien. Es genüge, dass die Zutatenliste ausweise, dass die natürlichen Aromen Himbeer- bzw. Vanillegeschmack hätten, was zum Ausdruck bringe, dass sie nur über den entsprechenden Geschmack verfügten, hieraus aber nicht gewonnen würden. Die Vorinstanz (LG Düsseldorf, hier) hatte die Frage noch abweichend beurteilt. Zum Volltext der Entscheidung:

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VG Lüneburg: Der Hinweis “ohne Kristallzucker” auf Limonade ist irreführend, wenn anderer Zucker enthalten ist

Dienstag, 19. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

VG Lüneburg, Urteil vom 28.02.2013, Az. 6 A 62/11

Das VG Lüneburg hat entschieden, dass der Hinweis “ohne Kristallzucker” auf einem Getränk nicht verwendet werden darf, wenn anderer Zucker (z.B. Fruchtzucker, Traubenzucker) enthalten ist. Der Verbraucher gehe bei der Werbung “ohne Kristallzucker” davon aus, dass gar kein Zucker enthalten sei und werde daher in die Irre geführt. Zum Text der Pressemitteilung:

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