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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Januar 2016

    OLG Koblenz, Urteil vom 02.12.2015, Az. 9 U 296/15
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 5 a UWG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Hinweis in einer Produktwerbung „nur in limitierter Stückzahl“ nicht ausreichend ist, um hinreichend über eine unzureichende Bevorratung aufzuklären. Damit liege eine Irreführung des Verbrauchers vor. Vorliegend war der Verkauf eines Staubsaugers am Montag, den 24.02., ab 18.00 Uhr online beworben worden. Um 18.04 Uhr sei es jedoch nicht mehr möglich gewesen, dieses Produkt im Onlineshop zu bestellen, was nach Auffassung des Gerichts unproblematisch auf eine unzureichende Bevorratung schließen lasse. Durch den o.g. Hinweis erfahre der Verbraucher lediglich, dass der Staubsauger nicht in unbegrenzter Stückzahl vorhanden sei und erkenne, dass sich seine Chancen durch einen raschen Verkaufsentschluss erhöhen. Es sei aber nicht erkennbar, dass auch in einer kurzen Reaktionszeit keine realistische Chance auf den Erwerb der Ware gegeben sei. Darauf hätte der Verkäufer aber hinweisen müssen oder aber darlegen, dass er hinreichende Gründe gehabt habe, davon auszugehen, er werde in der Lage sein, diese oder gleichartige Waren für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zu dem genannten Preis bereitzustellen. Beides sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 13. Januar 2016

    EuGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. C-157/14
    Art. 1 Verordnung Nr. 1924/2006, Art. 13 Verordnung Nr. 1924/2006; Art. 7 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2009/54

    Der EuGH hat entschieden, dass bei der Bezeichnung eines natürlichen Mineralwassers als „für eine natriumarme Ernährung geeignet“ oder als „natriumarm/kochsalzarm“ nicht nur der Gehalt an Natriumchlorid (Kochsalz) berücksichtigt werden darf, sondern alle Natriumverbindungen. Der Gehalt von Natrium in all seinen vorhandenen chemischen Formen müsse geringer sein als 20 mg/l, sonst liege eine irreführende Angabe vor. Die Bezeichnung „sehr natriumarm/kochsalzarm“ dürfe gemäß der Health Claims Verordnung für Mineralwässer gar nicht verwendet werden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2015

    LG Mainz, Urteil vom 27.10.2015, Az. 10 HK O 12/15
    § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 UWG

    Das LG Mainz hat entschieden, dass ein Warenhaus, das mit dem Slogan “20% auf ALLE Schuhe in unserer Schuhabteilung, auch auf reduzierte Modelle. Der Rabatt wird an der Kasse abgezogen“ geworben hatte, Kunden in die Irre führt, wenn das Schild im Kaufhaus zwischen Sport- und reiner Schuhabteilung steht und der Rabatt für Sportschuhe nicht gilt. Das unlautere Verhalten blieb trotz des Umstandes, dass der Kunde den Rabatt auf Nachhaken beim Abteilungsleiter (ausdrücklich „aus Kulanz“) erhalten hatte, unlauter, da jedenfalls andere Verbraucher, die weniger hartnäckig veranlagt seien, den beworbenen Rabatt nicht erhalten würden.

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2015

    KG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 5 U 39/10
    § 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 4 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Verleihung eines „deutschen Hygienezertifikats“ gegen Entgelt durch ein privates Unternehmen wettbewerbswidrig ist, weil der Eindruck erweckt werde, dass es sich um ein von einer neutralen Stelle verliehenes Gütesiegel handele. Die Verwendung eines dem Aeskulap-Stab ähnlichen Zeichens verstärke noch den Eindruck eines offiziellen medizinischen Hygienestandards. Zudem stellte das Gericht fest, dass ein Verband, dem gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG klagebefugte Industrie- und Handelskammern angehören, seinerseits klagebefugt hinsichtlich Wettbewerbsverstößen aus den Bereichen Industrie und Handel sei. Die finanzielle Ausstattung dieses Verbandes müsse solide sein, jedoch nicht dem Erfordernis entsprechen, dass der gleichzeitige Verlust aller geführten Prozessverfahren vollständig abgedeckt sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2015

    KG Berlin, Urteil vom 27.11.2015, Az. 5 U 20/14
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG; § 3 S. 2 Nr 1 HWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung eines Medizinprodukts mit einem „dauerhaften Therapieerfolg“ und einer vorbeugenden Wirkung (hier: bei der Behandlung von Cellulite) irreführend ist, weil dies bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Erwartung begründen kann, dass die Wirkung der Therapie zeitlich nicht absehbar, jedenfalls über ein Jahr hinaus, anhalte. Dies sei jedoch tatsächlich nicht der Fall und zudem sei ein solcher Erfolg auch nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Bezüglich des Gerichtsstandes gegen das beklagte Schweizer Unternehmen führte das KG aus, dass der Erfolgsort bei der Werbung im Internet auf einer .de-Domain in Deutschland liege und deutsches Wettbewerbsrecht anwendbar sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.10.2015, Az. 6 U 167/14
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn auf die jahrzentelange Unternehmensgeschichte hingewiesen wird, ohne zu erwähnen oder erkennbar zu machen, dass im Laufe dieser Geschichte eine Aufspaltung zwischen dem werbenden Unternehmen und einem gleichnamigen anderen Unternehmen stattgefunden hat. Vereinnahme der Werbende Leistungen aus der Zeit vor der Aufspaltung als seine allein eigenen, werde der Adressat der Werbung getäuscht. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2015

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.11.2015, Az. 6 W 99/15
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine unzutreffende Angabe im Blickfang einer Werbung (hier: Tarife eines Telekommunikationsanbieters) nicht unbedingt eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellen muss. Bewirke der Blickfang, dass sich ein Verbraucher zwar eingehender mit der Werbung befasse, aber vor Fällung einer Kaufentscheidung dann durch die Befassung den zutreffenden Sachverhalt ermittelt habe, ist von einer Wettbewerbswidrigkeit nicht auszugehen. Die weitere Befassung mit einer Anzeige sei – nicht wie z.B. das Betreten eines Ladengeschäfts – noch keine geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2015

    KG Berlin, Urteil vom 19.06.2015, Az. 5 U 7/14
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Postwerbung, welche als solche zunächst nicht erkennbar ist, wettbewerbswidrig sein kann. Vorliegend hatte die Antragsgegnerin ihre Werbeschreiben in Briefumschlägen mit den Vermerken „Zustellungs-Hinweis … Zustell-Nr. 0 … Vertraulicher Inhalt   Schnelle Antwort erbeten    Bitte sofort prüfen“ oder „Express-Sendung   Nur vom Empfänger persönlich zu öffnen!“ versandt. Nicht nur sei die Werbung dadurch nicht bereits am Umschlag erkennbar – was für sich gesehen nicht unzumutbar wäre – sondern es werde dem Empfänger eine besondere Wichtigkeit und ein Termindruck vorgespiegelt. Zudem sei die Werbung auch nach dem Öffnen nicht sofort erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2015

    OLG Celle, Urteil vom 22.10.2015, Az. 13 U 47/15
    Art. 1 Abs. 2 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006, Art. 12b Buchst. b EGV 1924/2006, Art. 13 EGV 1924/2006; § 21a Abs. 7 DiätV; § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung für ein Diätprodukt mit Erfahrungsberichten von Nutzern wegen Verstoßes gegen die Health-Claims-Verordnung unzulässig ist, wenn dort Angaben zu Ausmaß und Dauer einer Gewichtsabnahme getätigt werden, welche einen Abnehmerfolg suggerieren. Auch Angaben, welche eine positive gesundheitsbezogene Aussage treffen, seien nur dann zulässig, wenn sie durch die Health-Claims-Verordnung ausdrücklich erlaubt seien. Das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 231/13
    § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Forderung überhöhter Abschläge eines Stromversorgers sowie die Verrechnung von Kundenguthaben mit Abschlagszahlungen statt Auszahlung – entgegen der Regelungen der eigenen AGB – die Kunden irreführe und übervorteile und daher ein wettbewerbswidriges Handeln darstelle. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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