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Artikel-Schlagworte: „Irreführung“

OLG Bremen: Der Hinweis “Zulassung OLG, LG, AG (Ort)” stellt eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar

Mittwoch, 22. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 20.02.2013, Az. 2 U 5/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

Das OLG Bremen hat entschieden, dass der im Impressum des Internetauftritts einer Kanzlei zu findende Zusatz „Zulassung OLG, LG, AG Bremen” eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt und hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses dem Verfügungsbeklagten zur Rücknahme der Berufung geraten. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Ein gerichtliches Unterlassungsgebot darf sich nur auf die beantragte Verletzungsform beziehen

Dienstag, 21. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2013, Az. 6 W 85/12
§ 5 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein gerichtliches Verbot in einem Unterlassungsverfahren nur gemäß dem Unterlassungsantrag, der sich gegen ein konkrete Verletzungsform richtet, begründet werden kann. Liege eine Irreführung über andere Tatsachen vor, auf welche sich der Kläger jedoch nicht beruft, kann dies nicht zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung gemacht werden. Dies gelte auch, wenn die im Antrag nicht erwähnte Verletzungsform zu demselben Lebenssachverhalt gehöre und Teil des Streitgegenstands im prozessualen Sinne sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Kiel: “Immer in erstklassiger Optiker-Qualität” ist irreführende Brillenwerbung

Dienstag, 21. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Kiel, Urteil vom 30.10.2012, Az. 16 O 20/11
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

Das LG Kiel hat entschieden, dass die Online-Werbung eines Brillenvertriebs mit dem Slogan “Immer in erstklassiger Optiker-Qualität” irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte könne nicht immer in “erstklassiger” Qualität Korrektionsbrillen herstellen, da sie nicht stets über die dafür erforderlichen Daten verfüge. Sie stelle Brillen lediglich auf Grundlage der im Brillenpass niedergelegten Werte her, ein erstklassiger Optiker berücksichtige allerdings auch weitere relevante Daten. Daher sei die Qualität der Brillen der Beklagten gerade nicht damit vergleichbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Eine als “Preisrätsel” bezeichnete Werbung ist unzulässig, wenn der Werbecharakter verschleiert wird

Donnerstag, 16. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 31.10.2012, Az. I ZR 205/11
§ 4 Nr. 3 UWG

Der BGH hat entschieden, dass ein Beitrag in einer Zeitung unter der Überschrift “Preisrätsel” gegen das Verschleierungsverbot verstößt, wenn er auch werbliche Elemente enthält, die sich dem Leser erst bei Lektüre des Beitrags offenbaren. Die Darstellung der ausgelobten Preise sei unzulässig, wenn die werbliche Herausstellung der ausgelobten Produkte deutlich im Vordergrund stehe und dem Verkehr der Eindruck vermittelt werde, die Redaktion der Zeitschrift habe in einem objektiven Auswahlverfahren ein wegen seiner Eigenschaften besonders empfehlenswertes Produkt ausgesucht. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Bielefeld: Wer für “Senseo Edelstahl Kaffeemaschine” wirbt, darf nicht lediglich kompatibles Gerät eines Drittanbieters verkaufen

Donnerstag, 16. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Urteil vom 19.02.2013, Az. 12 O 172/12 - nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Bielefeld hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches in einem Newsletter (2,5 Mio. Empfänger) mit der Sonderaktion wirbt “„Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8.97 (statt 40.00 Euro) / Druckerpatronen 95% billiger … Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, Jacobs, Dallmayr etc. inkl. Kaffeepadhalter und Thermo Edelstahl-Tasse.” den Verbraucher in irreführender Weise täuscht, wenn er statt einer Senseo Edelstahl Kaffeemaschine die Kaffeepadmaschine eines Drittanbieters verkauft, für die Senseo-Kaffeepads verwendet werden konnten. Das werbende Unternehmen hatte argumentiert, dass Verbraucher durch den Hinweis “Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von …” ausreichend Klarheit über die tatsächlich angebote Maschine erhielten. Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt; geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

LG Köln: Verschweigen von Ausschlussgründen bei der Werbung für eine Versicherung ist irreführend

Mittwoch, 15. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Urteil vom 14.08.2012, Az. 33 O 74/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Versicherungstarifs das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen kann. Auch bei plakativ überzeichneten Dastellungen einer Vorher-Nachher-Situation bei der Bewerbung einer Zahnzusatzversicherung gehe der Verbraucher von einem wahren Tatsachenkern aus und habe ohne weitere Informationen nicht den Gedanken, dass er von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Irreführende Werbung durch physikalisch nicht korrekte Interpretation eines Experiments

Montag, 13. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Köln, Urteil vom 19.04.2013, Az. 6 U 206/12
§ 5 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass das die Durchführung eines Experiments (hier: zur Fettlösekraft eines Spülmittels) zu Werbezwecken irreführend ist, wenn der gezeigte Effekt nicht korrekt erläutert wird. Vorliegend sollte die Fettlösekraft zweier Spülmittel verglichen werden. Die dargestellte Veranschaulichung sagte jedoch tatsächlich nichts über die Fettlösekraft aus, sondern nur über die Beeinflussung der Oberflächenspannung von Wasser. Daher würde durch die Aussage “G kämpft am besten gegen Fett” eine wettbewerbswidrige Täuschung beim Verbraucher hervorgerufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Düsseldorf: Gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH wird Ordnungsgeld von 50.000 EUR verhängt

Mittwoch, 8. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2013, Az. 38 O 148/10 - nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 890 ZPO

Das LG Düsseldorf hat nach Informationen der Wettbewerbszentrale gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR verhängt. Vorausgegangen war eine Klage gegen die Zulässigkeit der von der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH versandten Formulare über die Aufnahme in ein Branchenregister (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 15.4.2011, Az. 38 O 148/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/1 sowie BGH, Beschluss vom 06.02.2013, Az. I ZR 70/12). Das LG Düsseldorf befand, dass das Formular eine Täuschung über den gewerblichen Charakter des Angebots enthalte. Die Ansicht der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, dass das Formular, welches Gegenstand des bisherigen Verfahrens gewesen sei, inzwischen geändert worden sei, teilte die Kammer nicht.

OLG Oldenburg: Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen

Mittwoch, 8. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.06.2008, Az. 1 U 10/08
§ 3  UWG, § 5 UWG

Das OLG Oldenburg hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass eine Pkw-Werbung mit einem “Preisvorteil bis zu 4.450,00 EUR” unzulässig ist, wenn keine Bezugsgröße angegeben wird. Der Vorteil sei für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, da nicht klar sei, woraus sich der Vorteil ergebe (Konkurrenzpreise, frühere eigene Preise o.a.). Auch eine nicht differenzierte Mischung verschiedener Preisvorteile sei irreführend. Zur Pressemitteilung:

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OLG Hamm: Ein Schlüsseldienst darf nur im örtlichen Telefonbuch werben, wenn an diesem Ort auch eine Niederlassung vorhanden ist

Dienstag, 7. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 29.03.2007, Az. 4 U 11/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG

Das OLG Hamm hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Schlüsseldienst in einem örtlichen Telefonbuch wirbt, ohne an dem entsprechenden Ort eine Niederlassung zu haben. Der Kunde gehe bei einem Eintrag im örtlichen Telefonbuch von einer Anwesenheit am Ort aus, was in der Regel wegen der Anfahrtskosten auch ein erhebliches Entscheidungskriterium für die Auswahl des Schlüsseldienstes darstelle. Eine Aufklärung bei Auftragserteilung, dass der Monteuer aus X anreise, hebe die Irreführung nicht nachträglich auf. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Düsseldorf: Irreführende Werbung - Grüne Dose nicht “grün”?

Donnerstag, 2. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2013, Az. 37 O 90/12
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbeaufschrift “Die Dose ist grün” irreführend und daher unlauter ist. Verbraucher würden den Begriff “grün” als eine umweltbezogene Aussage verstehen, nämlich, dass die so beschriftete Dose ökologisch besonders vorteilhafte Eigenschaften aufweise. Dies sei tatsächlich nicht der Fall. Aus der Mitteilung des LG geht leider nicht hervor, welche Farbe die streitgegenständliche Dose hatte und ob das Urteil auch auf Dosen anzuwenden ist, die tatsächlich von grüner Färbung sind. Zur Pressemitteilung Nr. 13/2013 des LG Düsseldorf:

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OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Werbung - Werbeaussagen müssen den Ergebnissen einer durchgeführten technischen Prüfung entsprechen

Dienstag, 30. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.04.2008, Az. 6 U 34/07
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbeaussage für eine Taucheruhr “30 m wasserdicht” irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn die besagten Uhren lediglich durch 30 m tief Eintauchen in einem See getestet wurden. Eine solche Prüfung treffe keine Aussage über die tatsächlichen Belastungen, denen die Uhr beim Tauchen durch die Bewegungen des Schwimmers ausgesetzt wäre. Beim Tauchen entstehe ein weitaus höherer Druck als beim bloßen Eintauchen ins Wasser ohne zusätzliche Belastung. Die Werbeaussage sei für den Verbraucher aber so zu verstehen, dass die Uhr hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt sei, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden, so dass eine Irreführung vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Hamburg: Irreführende Werbung über den Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungspflichten an verschiedene Verwertungsgesellschaften

Freitag, 26. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 10.01.2013, Az. 315 O 540/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung, die besagt, dass ein Internetradio zu einem günstigen Tarif bei der Antragstellerin betrieben werden kann, ohne dass weitere Vergütungspflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften entstehen, irreführend ist. Werde ein Internetradio z.B. auch in Deutschland ausgestrahlt, würden selbstverständlich auch Abgaben an die Verwertungsgesellschaften anfallen, deren Künstler Teil der Ausstrahlung seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Karlsruhe: Werbung mit dem Hinweis “Spezialist für Familienrecht” ist irreführend

Donnerstag, 25. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013, Az. 4 U 120/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 43b BRAO, § 7 Abs. 2 BORA

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem Hinweis “Spezialist für Familienrecht” irreführend ist, da im vorliegenden Fall die Mindestanforderungen, also die Qualifikation eines Fachanwalts, nicht vorlagen. Zwischen den Begriffen “Spezialist” und “Fachanwalt” bestehe im Übrigen eine Verwechslungsgefahr. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Zur irreführenden Verwendung einer fremden Marke durch einen Händler

Donnerstag, 18. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 6 U 170/12
§ 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 24 MarkenG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Abbildung einer fremden Marke in der Ladenbeschilderung eines Händlers irreführend ist, wenn dadurch der unrichtige Eindruck erweckt wird, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestehen. Dadurch werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies hätte der Händler durch einen ausreichend deutlichen Hinweis verhindern können. Gehe der Markeninhaber über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Verletzung vor, könne ein Schadensersatzanspruch jedoch durch Zeitablauf verwirkt sein, nicht aber der Anspruch auf Unterlassung. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Frankfurt a.M.: Wer unter einem Button eine “Hotelbuchung” anbietet, darf unter diesem nicht auf ein allgemeines Hotelbuchungsportal verlinken

Mittwoch, 17. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.02.2013, Az. 3-08 O 197/12 - nicht rechtskräftig
§ 3 UWG; § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Verlinkung auf ein Hotelbuchungsportal mittels Buttons mit der Bezeichnung “Online buchen” oder “Hotelbuchung” irreführend ist. Der Verbraucher erwarte eine direkte Möglichkeit zur Buchung bei einem Hotelbetreiber. Auf den beanstandeten Internetseiten konnte der Nutzer über Eingabefelder unter anderem nach Hotels recherchieren und sich diese anzeigen lassen. Dort wurden dann neben dem Namen eines Hotels dessen Adresse, die Telefonnummer sowie die Internetadresse angegeben. Zusätzlich befindet sich dort ein Button mit der Bezeichnung „Hotelbuchung” bzw. „online buchen”. Klickte der Nutzer aber auf den Button, so gelangte er auf das Buchungsportal des Anbieters HRS, nicht zur Website des jeweiligen Hotels.

LG Dortmund: Die Werbung für eine Lotion mit “straffender” Wirkung ist irreführend, wenn ein wissenschaftlicher Nachweis nicht existiert

Donnerstag, 11. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dortmund, Urteil vom 24.08.2012, Az. 25 O 178/12
§ 2 Abs.1 UKlaG; § 5 Abs. 3 UWG

Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Werbung für eine Lotion mit u.a. folgenden Slogans “Wohlgeformten Busen in 28 Tagen”, oder „Tests beweisen: N wirkt wie ein unsichtbarer BH, indem es die Haut an Brust und Dekolletee strafft, glättet und stärkt”, irreführend ist, soweit ein wissenschaftlicher Nachweis nicht existiert. Die Verfügungsbeklagte konnte eine erforderliche Placebo-Studie für die behaupteten Wirkungen nicht vorlegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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