Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Findet sich eine Buchstabenfolge in einem Abkürzungswörterbuch wieder, ist sie noch nicht automatisch kennzeichnungsschwachveröffentlicht am 6. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 02.04.2015, Az. I ZB 2/14
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Frage, ob eine Buchstabenfolge kennzeichnungsschwach ist und einen entsprechend eingeschränkten Schutzbereich aufweist, nicht bereits dann zu bejahen ist, wenn die betreffende Buchtstabenfolge in ein Abkürzungswörterbuch aufgenommen worden ist. Eine solche Eintragung sei noch keine ausreichende Grundlage für die Feststellung, dass eine Abkürzung dem gängigen Sprachgebrauch entspreche und deshalb vom angesprochenen Verkehr als beschreibend aufgefasst werde. Zum Volltext der Entscheidung hier.