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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. April 2012

    LG Itzehoe, Urteil vom 20.03.2012, Az. 5 O 80/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Itzehoe hat der comdirect-Bank eine irreführende Werbung für eine VISA-Kreditkarte verboten. Im vorliegenden Fall wurde die Ausstellung der VISA-Karte entgegen der Werbung von einem monatlichen Geldeingang auf dem Girokonto abhängig gemacht. Konkret hatte die Bank im Internet und Zeitungsanzeigen für die Eröffnung eines „kostenlosen Girokontos“ mit dem Hinweis geworben: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Januar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Itzehoe, Beschluss vom 12.10.2011, Az. 1 S 179/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 678 BGB, § 683 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB; § 9 UWG

    Das LG Itzehoe hat in diesem Hinweisbeschluss konstatiert, dass ein zu Unrecht Abgemahnter keinen Ersatz seiner Rechtsanwaltskosten vom Abmahnenden verlangen kann, wenn die Abmahnung nicht offentsichtlich unberechtigt war. Vorliegend hatte der Beklagte im Internet Bekleidung mit dem Hinweis „Original-Ware“ verkauft und war dafür von einem Mitbewerber abgemahnt worden. Auf Grund vergangener Rechtsprechung des LG Bochum und des BGH sei es durchaus vertretbar seitens des Klägers gewesen, eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten anzunehmen und deshalb abzumahnen. Auch wenn im konkreten Einzelfall ein Wettbewerbsverstoß durch das AG Meldorf verneint worden sei, führe dies nicht zur Kostenerstattungspflicht des Klägers. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Itzehoe, Urteil vom 15.03.2011, Az. 7 O 318/10
    § 249 BGB

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass die anwaltlichen Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei einer Rechtsschutzversicherung keinen erstattungsfähigen Schadensersatz darstellen. Zitat:

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  • veröffentlicht am 4. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010, Az. 7 O 16/10
    §
    812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, §§ 261 Abs. 2, Abs. 5; 263a StGB

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass derjenige Kontoinhaber, der die nach einer sog. Phishing-Attacke erbeuteten Gelder an einen Dritten auf dessen Weisung weiterleitet, auf Schadensersatz haftet. Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht den Kontoinhaber in Schutz nimmt. Zitat: „Dem Vortrag der Klägerin, dass dies Anlass für Zweifel bei dem Beklagten hätte dahingehend begründen müssen, dass das Angebot nicht seriös sein kann, da jeder, der mit einem Computer umgehe und zweifelhafte Angebote per E-Mail bekomme, mit unlauteren Machenschaften rechnen müsse, insbesondere wenn sich der Geschäftspartner hinter einer ausländischen E-Mail verberge und der Arbeitsvertrag nicht von diesem Geschäftspartner, sondern einer New Yorker Gesellschaft, welche entsprechend ihres von einem interessierten Bewerber zu berücksichtigenden Internetauftrittes mit Kunst handle, kann indessen nicht gefolgt werden.“ und weiter: „... da der Beklagte weder vorsätzlich noch leichtfertig handelte.“ Anderswo spricht man im Zusammenhang mit derartigen Schadensersatzzahlungen wohl richtiger von einer „Deppen-Steuer.“ Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Mai 2011

    LG Itzehoe, Urteil vom 15.03.2011, Az. 5 O 66/10
    § 5 UWG

    Das LG Itzehoe teilte per Pressemitteilung mit, dass eine Werbung für Kapitalanlageprodukte (sog. Genussrechte) wegen Irreführung wettbewerbswidrig ist, wenn sie Aussagen wie „Sicherheit zum Anfassen!“, „Maximale Flexibilität“ oder „Dadurch bieten wir Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit“ u.a. enthält, jedoch nicht auf vorhandene Risiken wie das Risiko eines Totalverlustes, die fehlende Einlagensicherung und die nicht gesicherten Zinszahlungen hinweist. Auch sei die Äußerung „Maximale Flexibilität“ irreführend, wenn eine Rückgabemöglichkeit frühestens nach 3 Jahren bestehe. Die Kammer führte aus, dass mögliche Vorteile eines Finanzinstrumentes nur hervorgehoben werden dürften, wenn gleichzeitig eindeutig auf etwaige damit einhergehende Risiken verwiesen werde, wichtige Aussagen dürften nicht unverständlich oder abgeschwächt dargestellt werden, ein Vergleich von Finanzinstrumenten müsse aussagekräftig und die Darstellung ausgewogen sein.

  • veröffentlicht am 7. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Itzehoe, Urteil vom 31.03.2009, Az. 5 O 130/08
    § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass die Zusendung von Waren, nachdem der Kunde einen Widerruf eingelegt hat, wettbewerbswidrig ist. Im entschiedenen Fall hatte der Kunde am 31.10.2008 eine Bestellung aufgegeben, die er am 01.11. und 10.11. jedoch widerrief. Trotzdem wurde ihm am 11.11. durch ein Büroversehen Ware zugestellt. Diese Ware galt jedoch durch den Widerruf als unbestellt und unter Verstoß gegen § 7 UWG als unzumutbare Belästigung. Das Gericht führte aus, dass entscheidend sei, dass die „Werbung“ erkennbar unerwünscht sei, was vorliegend durch den Widerruf unstreitig sei. Die von der Beklagten vorgebrachten Gründe dafür, weshalb es dennoch zur Übersendung gekommen sei, seien unerheblich. Anders als denkbare Schadensersatzansprüche bestünden wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche unabhängig von einem etwaigen Verschulden des werbenden Marktteilnehmers. Es komme also nicht darauf an, ob dem ersten Widerruf des Zeugen  versehentlich nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt worden sei.

  • veröffentlicht am 5. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Itzehoe, Urteil vom 06.04.2010, Az. 5 O 81/09
    §§ 3; 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass Zeitschriften, die sich nicht schon auf ihrem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als Werbeschriften ausweisen (Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., UWG, § 4 UWG, Rdnr. 3.20, m.w.N.), Werbung und redaktionellen Text äußerlich erkennbar von einander zu trennen haben. Ein Verstoß gegen dieses Trennungsgebot liege vor,  wenn ein in seiner äußeren Gestalt wie ein redaktioneller Artikel aufgemachter Beitrag unter der Überschrift „Diät/Reportage“ und dem in großen roten Buchstaben abgedruckten Zitat „Toll! 28 Kilo weg – in nur einem halben Jahr!“ wiederholt auf den Vertreiber des sog. BCM-Diät- und Ernährungsprogramms verweise. (mehr …)

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