OLG Celle: Zur engen Auslegung der einstweiligen Verfügung, wenn Verfügungsantrag enger gefasst ist als die Abmahnung / Der “Jojo-Antrag”
Dienstag, 16. August 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtOLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011, Az. 13 W 56/11
§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO
Das OLG Celle hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Verwirkung eines Ordnungsgeldes eng auszulegen ist, wenn der Antragsteller in seiner außergerichtlichen Abmahnung weitestmögliche Unterlassung hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes fordert, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dann aber auf den Vertrieb ganz konkreter Produkte begrenzt und später bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung hinsichtlich des Ordnungsgeldes erneute auf eine weitestmögliche Unterlassung pocht (in unserem Kanzleijargon ein sog. “Jojo”-Antrag). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)


