Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Vergütungsregeln der „GVR Tageszeitungen“ sind nicht auf den Zeitraum vor dem Inkrafttreten anwendbarveröffentlicht am 9. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. I ZR 62/14
§ 32 Abs. 2 UrhG, § 36 UrhG; § 287 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 29. Januar 2010 („GVR Tageszeitungen“) nicht für einen Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten anwendbar sind. Vorliegend hatte ein Journalist ein höheres Zeilenhonorar für Zeitungsbeiträge aus den Jahren 2008/2009 gefordert, da die erhaltene Vergütung seiner Ansicht nach nicht angemessen gewesen sei. Das Berufungsgericht sprach ihm im Ergebnis richtig auch eine höhere Vergütung zu, dürfe dies aber nicht auf die GVR Tageszeitungen stützen, da diesen für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten auch keine unwiderlegbare Vermutungswirkung zukomme. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Fahrtkosten eines Journalisten fallen nicht unter die angemessene Vergütung gemäß § 32 UrhGveröffentlicht am 30. November 2015
BGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. I ZR 39/14
§ 32 UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein Journalist, der Beiträge für eine Tageszeitung schreibt und aus diesem Grund zu Recherchezwecken unterwegs ist, keine Erstattung seiner Fahrtkosten gemäß § 32 UrhG als „angemessene Vergütung“ verlangen kann. § 32 UrhG beziehe sich lediglich auf die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung, so dass Fahrtkosten nicht erfasst seien. Für eine – grundsätzlich mögliche – Kostenerstattung wegen erteilten Aufträgen sei der Vortrag zu den einzelnen Fahrten nicht konkret genug gewesen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Brandenburg: Vergütungsregeln des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), DJV und ver.di gelten nicht für Ostdeutschlandveröffentlicht am 5. Februar 2015
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2014, Az. 6 U 30/13 – nicht rechtskräftig
§ 36 UrhGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln, die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) als Vertreter westdeutscher Landesverbände mit dem deutschen Journalistenverband (DJV) und ver.di nach § 36 UrhG für die Berechnung von Zeilenhonoraren herausgegeben haben, nicht auch für Ostdeutschland Geltung beanspruchen. Am Rande stellte der Senat fest, dass die Vergütungsregeln auch für Westdeutschland nicht wirksam aufgestellt worden seien, da es an einer entsprechenden Ermächtigung zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln in den Satzungen der Landesverbände fehle und auch kein entsprechender Beschluss der Mitglieder der Landesverbände gefasst worden sei. Dennoch könnten die Vergütungsregeln für Westdeutschland Gültigkeit haben, wenn sie, als Grundlage für die Bezahlung ihrer freien Redakteure, faktisch akzeptiert worden seien. Es wurde die Revision zum BGH zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OVG NRW: Zur Erteilung von Auskünften durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Wege der einstweiligen Anordnungveröffentlicht am 30. September 2014
OVG NRW, Beschluss vom 19.09.2014, Az. 5 B 226/14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 4 Abs. 1 PresseG NRW, § 123 VwGODas OVG NRW hat entschieden, dass die Erteilung von Auskünften durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber einem Vertreter der Presse per einstweiliger Anordnung nicht in Betracht kommt, wenn hierdurch die Hauptsache vorweg genommen würde, es aber nicht sicher ist, ob der geltend gemachte Auskunftsanspruch – jedenfalls mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit – überhaupt besteht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Mannheim: Zur angemessenen Vergütung freier Journalistenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Mannheim, Urteil vom 02.08.2013, Az. 7 O 308/12
§ 32 UrhGDas LG Mannheim hat entschieden, dass ein freier Journalist gemäß § 32 UrhG sofort auf (Nach-)Zahlung einer angemessenen Vergütung klagen kann, ohne dass vorher eine Klage auf Einwilligung zur Vertragsänderung notwendig ist. Eine vereinbarte Vergütung sei unangemessen, wenn sie mit auffallend großem Abstand hinter den 2010 von Journalistenverbänden und Zeitungsverlagen getroffenen Gemeinsamen Vergütungsregeln zurückbleibe, deren Angemessenheit wiederum vermutet werde. Zahle ein Verlag, wie vorliegend, nur etwa die Hälfte der nach diesen Regeln angemessenen Vergütung, habe eine Nachzahlung zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur angemessenen urheberrechtlichen Nachvergütung eines unterbezahlten Journalistenveröffentlicht am 24. September 2013
LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 1129/11
§ 32 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass einem Journalisten einer Tageszeitung eine Nachvergütung gemäß § 32 UrhG zusteht, nachdem dieser für die von ihm verfassten Textbeiträge ein Zeilenhonorar von in der Regel 0,21 EUR erhielt und für die Lichtbilder ein Honorar von EUR 20,45. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Freier Journalist hat Anspruch auf angemessene Vergütung nach den Gemeinsamen Vergütungsregelnveröffentlicht am 29. Juli 2013
LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 695/11
§ 32 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein freier Journalist, der Zeitungsbeiträge mit regionalem Bezug an einer Tageszeitung veröffentlicht, Anspruch auf angemessene Vergütung nach den „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen“ vom 01.02.2010 hat. Dies gelte auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten dieser Vergütungsregeln. Danach sei vorliegend ein Zeilenhonorar von 0,56 EUR angemessen statt der gezahlten 0,25 EUR. Der Kläger habe Anspruch auf Nachentrichtung der Differenz. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Berlin: Das Berliner Presserecht gewährt Journalisten Informationszugang zu den Mitarbeitern am Buch eines Bezirksbürgermeisters / „Neukölln ist überall“veröffentlicht am 15. Februar 2013
VG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013, Az. VG 27 L 264.12 – nicht rechtskräftig
§ 4 Abs. 1 BlnPrG
Das VG Berlin hat entschieden, dass einem Journalisten nach dem Berliner Pressegesetz Auskünfte über Personen zu erteilen sind, die an dem Buch des Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky mit dem Titel „Neukölln ist überall“ mitgewirkt haben. Zur Pressemitteilung Nr. 1/2013 vom 17.01.2013: (mehr …) - BGH: Ein presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht ist bei bereits bekannten Informationen nicht gegebenveröffentlicht am 14. Februar 2013
BGH, Beschluss vom 04.12.2012, Az. VI ZB 2/12
§ 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO
Der BGH hat entschieden, dass sich ein Journalist in einem Gerichtsverfahren nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (Pressevertreter) berufen kann, wenn er bereits in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung der Vorinstanz umfassend zur Person eines Informanten und mit diesem geführten Gesprächen ausgesagt hat. Damit sei das Vertrauensverhältnis zu dem Informanten bereits offengelegt und der Zweck der Vorschrift, nämlich das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Rundfunk und ihren Informanten zu schützen, sei nicht mehr zu erreichen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Brandenburg: Einstellung von journalistischen Artikeln in ein Online-Archiv stellt eigene Nutzungsart gegenüber tagesaktueller Veröffentlichung in einer Zeitung darveröffentlicht am 25. September 2012
OLG Brandenburg, Urteil vom 28.08.2012, Az. 6 U 78/11
§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Einstellung von für die tagesaktuelle Berichterstattung verfassten Artikeln in ein Online-Archiv eine gesonderte Nutzungsart darstellt, die vom Vertragszweck einer „normalen“ journalistischen Zusammenarbeit mit einer Tageszeitung nicht gedeckt ist. Denn Journalisten hätten in der Tageszeitung – ob in Papierform oder im Internet – über tagesaktuelle Ereignisse zu berichten. Die Veröffentlichung erfolge dabei typischerweise in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ereignissen, über die berichtet werde. Ein Archiv habe dagegen eine andere Funktion. Dabei handele es sich um eine Datenbank, die, wenn sie mit einer Suchfunktion ausgestattet sei, als Nachschlagewerk dienen könne. Das sei etwas grundsätzlich anderes als die Veröffentlichung von aktuellen Berichten, die typischerweise selten über ein oder mehrere Tage hinaus aktuell von Nutzern einer Zeitung in Papierform oder im Internet nachgefragt würden. Die Entscheidung verweist insoweit auf BGH, Urteil vom 05.07.2001, Az. I ZR 311/98, SPIEGEL CD-Rom. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)