Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BMJ: Im Onlinehandel gilt ab 2010 ein neues Widerrufsrechtveröffentlicht am 16. Juli 2009
Der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung am 05.11.2008 eingebrachten Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht am 02.07.2009 beschlossen. Am 10.07.2009 passierte das Gesetz den Bundesrat. Die Vorschriften zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie treten am 31.10.2009 in Kraft, im Übrigen – also insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen zum Widerrufsrecht – tritt das Gesetz zum 11.06.2010 in Kraft. (JavaScript-Link: BMJ). (mehr …)
- BMJ: Bundestag beschließt Gesetzesentwurf für neues Patentgesetzveröffentlicht am 31. Mai 2009
Nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums hat der Deutsche Bundestag am 28.05.2009 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen (Entwurf). Das Gesetz soll Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof in Patent- und Markensachen vereinfachen. Im Arbeitnehmererfindungsrecht werden dem Vernehmen nach Verfahrensregelungen modernisiert und überflüssige oder unzweckmäßige Regelungen aufgehoben. Zukünftig soll eine „Inanspruchnahmefiktion“ gelten: Arbeitnehmererfindungen gehen dann vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt.“In der Sache bleibt es aber bei dem bewährten Interessenausgleich: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch“, erklärte Zypries. Als weiterer Kern des neuen Gesetzes gilt die Verbesserung beim sog. Nichtigkeitsverfahren. In erster Instanz (BPatG) müsse das Gericht die Parteien auf die entscheidungserheblichen Apsekte hinweisen, soweit die Parteien diese noch nicht ausreichend bearbeitet hätten (Pressemitteilung BMJ).
- Das Ende der Abofalleveröffentlicht am 8. April 2009
Mehr oder weniger unbemerkt schleicht sich mit dem Gesetzesentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (Link: Entwurf) das mögliche Ende der Abofallen ein. Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 wird nach dem Entwurf wie folgt geändert:
Art. 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
…
2. § 312d wird wie folgt geändert:
…
„( 3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.“Was bedeutet dies? (mehr …)
- BMJ 2009: Von Privatkopien und gebrauchter Software bis zu neuem Patentrechtveröffentlicht am 12. Januar 2009
Das Bundesministerium der Justiz hat unter dem Motto „Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation“ seine Pläne für das Jahr 2009 konkretisiert (BMJ 2009). Unter anderem ist für den 07./08.05.2009 vom Bundesministerium der Justiz eine internationale Urheberrechtskonferenz in Berlin vorgesehen. Dort sollen wichtige Fragen auf dem Gebiet des Urheberrechts (national, europäisch, international) diskutiert werden, ua. der Handel mit gebrauchter Software. Auch der Dialog zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Internet soll fortgeführt werden. Die Rechtslage bezüglich der Privatkopie soll mit europäischen rechtlichen Standards harmonisiert werden. In patentrechtlicher Hinsicht soll das Patentrechtsmodernisierungsgesetz das Gerichtsverfahren beschleunigen und die Anmeldung von Patenten vereinfachen (PatentRMoG). Gefochten werden soll auch für das Gemeinschaftspatent (eine Anmeldung, europaweite Geltung) und ein europäisches Patentgericht.
- BMJ: In Zukunft kein „fliegender Gerichtsstand“ mehr?veröffentlicht am 24. November 2008
Wie Heise berichtete, plant das Bundesministerium der Justiz (BMJ) für die Zukunft eine Änderung der Gerichtsstandsregelungen. Gemäß § 32 ZPO und inhaltsgleicher Sonderregelungen in speziellen Gesetzen können gerichtliche Entscheidungen dort beantragt werden, wo eine „unerlaubte Handlung“ begangen worden ist. Dies ist bei Wettbewerbsverstößen im Internet bekanntlich jeder Ort, an dem der fragliche Verstoß am Bildschirm abgerufen werden kann, also überall. Nunmehr gehe aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums hervor, so heise.de, „dass bei Internet-Delikten nur noch jenes Gericht angerufen werden kann, in dem der Rechteinhaber oder der potenzielle Verletzer seinen Wohnsitz hat“. In der Folge kann dann etwa nicht mehr der Münchener Abmahner den Berliner Onlinehändler vor einem Hamburger Gericht verklagen. Es stellt sich die Frage, ob ein solcher Gesetzeserlass dazu führt, dass Onlinehändler den Wahl ihres Niederlassungsorts davon abhängig machen, wie abmahnfeindlich das jeweils zuständige Landgericht eingestellt ist bzw. die bekannten Serienabmahner ihre „Geschäftstätigkeit“ an die abmahnungsfreundlichsten Gerichtsorte verlegen. Dies könnte möglicherweise Wirtschaftsentwicklungen in längst vergessenen ländlichen Regionen der Bundesrepublik beflügeln, aber auch umgekehrt bekannte Landgerichte zu einem Umdenken in ihrer abmahnfreundlichen Entscheidungspolitik bewegen.
- BMJ: Das Widerrufsbelehrungsmuster erhält ab dem 31.10.2009 Gesetzesrangveröffentlicht am 6. November 2008
Nach einem ersten Referentenentwurf, über den DR. DAMM & PARTNER am 30.06.2008 bereits berichteten (Referentenentwurf) wurde nun am 05.11.2008 der angekündigte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie und des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie in nationales Recht sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Er soll am 31.10.2009 in Kraft treten.
Das Gesetz (Gesetzesentwurf) wird zahlreiche Neuerung für den Onlinehandel mit sich bringen, u.a.: (1) Verbraucher, die Kreditverträge abschließen, sollen besser geschützt werden, (2) für Anbieter und Nutzer von bargeldlosen Zahlungsdienstleistungen sollen in Zukunft einheitliche Regelungen für Zahlungsverfahren wie Überweisung, ec-Karte und Lastschrift gelten, (3) Widerrufsfristen und -folgen, die derzeit bei Internethandelsplattformen wie eBay und Amazon einerseits, und Onlineshops andererseits unterschiedlich ausfallen, sollen angeglichen werden und (4) das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen soll nicht nur vereinfacht, sondern die entsprechenden Musterbelehrungen aus der BGB-InfoV auch endlich in das BGB übernommen werden. Letzteres hat zur Folge, dass bei unveränderter Übernahme des gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmusters durch den Onlinehändler die in der Vergangenheit häufigen Abmahnungen wegen fehlerhafter Abfassung der Widerrufsbelehrung Makulatur sein werden. Unter anderem hatte das LG Halle mit Urteil vom 13.05.2005, Az. 1 S 28/05 (LG Halle) entschieden, dass die vom Bundesjustizministerium zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsbelehrung (§ 14 Abs. 1 BGB- InfoV einschließlich seiner Anlage 2) rechtswidrig und mangels hinreichender Verordnungsermächtigung nichtig sei.
- Neues Widerrufs- und Rückgaberecht ab 2009 (Teil C)veröffentlicht am 1. Juli 2008
Das Bundesjustizministerium plant, das Fernabsatzrecht zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfassend zu reformieren. Mit einem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ soll mehr Rechtssicherheit für Onlinehändler geschaffen werden. Mit einem ersten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 17.06.2008 wurde auch ein neues Muster für die Rückgabebelehrung vorgestellt, welches dann zukünftig Gesetzesrang haben soll. Es soll wie folgt aussehen:
- Neues Widerrufs- und Rückgaberecht ab 2009 (Teil B)veröffentlicht am 1. Juli 2008
Das Bundesjustizministerium plant, das Fernabsatzrecht zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfassend zu reformieren. Mit einem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ soll mehr Rechtssicherheit für Onlinehändler geschaffen werden. Mit einem ersten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 17.06.2008 wurde auch ein neues Muster für die Widerrufsbelehrung vorgestellt, welches dann zukünftig Gesetzesrang haben soll. Es soll wie folgt aussehen:
- Neues Widerrufs- und Rückgaberecht ab 2009 (Teil A)veröffentlicht am 30. Juni 2008
Das Bundesjustizministerium plant, das Fernabsatzrecht zum Widerrufs- und Rückgaberecht umfassend zu reformieren. Mit einem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht” soll mehr Rechtssicherheit für Onlinehändler geschaffen werden, nachdem bereits am 01.04.2008 ein neues gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung in Kraft getreten war. Das Gesetz soll am 31.10.2009 in Kraft treten. Zukünftig wird das (überarbeitete) gesetzliche Muster zur Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung Gesetzesrang haben; die Musterverwendung bietet dann die lang geforderte Rechtssicherheit für Onlinehändler. Die Widerrufsfrist / Rückgabefrist für eBay und Onlineshops wird einheitlich 14 Tage betragen, wenn unverzüglich nach Vertragsschluss über die jeweiligen Rechte informiert wird. Auf der Internetplattform eBay können zukünftig wieder ein Rückgaberecht angeboten und Wertersatz für bestimmungsgemäßen Gebrauch gefordert werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den ersten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom 17.06.2008.