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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Februar 2016

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2015, Az. 12 O 465/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 2 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 PAngV

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass beim Angebot von Kaffeekapseln oder Kaffeepads (ebenso bei Teekapseln und -pads) immer der Grundpreis mit anzugeben ist. Der Argumentation, dass es sich bei den Kapseln oder Pads nicht um Waren handele, die üblicherweise unter Angabe des Gewichts angeboten würden, da maßgebliche Konsumeinheit die Kapsel/das Pad sei, schloss sich das Gericht nicht an. Ein Vergleichsbedürfnis des Verbrauchers bestehe sowohl für die verschiedenen Kapselprodukte untereinander als auch zu Angeboten von Tee oder Kaffee in lose verpackter Form. Die genannten Produkte seien austauschbar, denn es liege nahe, dass ein nicht nur unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise beide Zubereitungsmöglichkeiten kenne und besitze. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 16. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Urteil vom 19.02.2013, Az. 12 O 172/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches in einem Newsletter (2,5 Mio. Empfänger) mit der Sonderaktion wirbt „„Senseo Edelstahl Kaffeemaschine nur 8.97 (statt 40.00 Euro) / Druckerpatronen 95% billiger … Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von Senseo, Tchibo, Melitta, Jacobs, Dallmayr etc. inkl. Kaffeepadhalter und Thermo Edelstahl-Tasse.“ den Verbraucher in irreführender Weise täuscht, wenn er statt einer Senseo Edelstahl Kaffeemaschine die Kaffeepadmaschine eines Drittanbieters verkauft, für die Senseo-Kaffeepads verwendet werden konnten. Das werbende Unternehmen hatte argumentiert, dass Verbraucher durch den Hinweis „Pad Edelstahl Kaffeemaschine, 550 Watt. Kompatibel zu allen Kaffeepads von …“ ausreichend Klarheit über die tatsächlich angebote Maschine erhielten. Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt; geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.

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