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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. März 2012

    KG Berlin, Urteil vom 27.01.2012, Az. 5 U 191/10
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Expertenkanzlei Scheidung“ nicht zwangsläufig irreführend ist, auch wenn die werbende Rechtsanwältin keine Fachanwältin für Familienrecht ist. Es sei ausreichend, dass die Werbende die notwendige berufliche Erfahrung vorweisen könne, um der mit der Werbung geweckten Erwartungshaltung zu entsprechen. Vorliegend sei die Anwältin seit Jahren fast ausschließlich mit familienrechtlichen Mandaten befasst, davon 300 Fälle allein im Scheidungsrecht. Im Gegensatz zur Vorinstanz stellte das KG auch klar, dass die Bezeichnung „Experte“ erst recht nicht dazu führe, dass vom Verbraucher eine Qualifikation erwartet werde, die noch über die eines Fachanwalts hinausginge. Auf die Entscheidung hingewiesen hat der Kollege Dr. Thorsten Graf (hier).

  • veröffentlicht am 13. März 2012

    KG Berlin, Urteil vom 20.06.2011, Az. 10 U 170/10
    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung eines privat beauftragten Gutachtens zum (Nicht)Vorliegen von Blutdoping als „bezahltes Gutachten“ zulässig ist. Im Kontext werde durch diese A?ußerung zum Ausdruck gebracht, dass die Kla?gerin den Gutachter beauftragt habe und das Gutachten zu dem gewu?nschten Ergebnis gekommen sei. Auch werde zum Ausdruck gebracht, dass andere Gutachter zu anderen Ergebnissen kommen ko?nnten, dem Gutachten also nur ein beschra?nkter Aussagewert zukomme. Diese Auffassung sei von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin, weil dem Leser des streitgegenständlichen Artikels nahegelegt werde, dass die Kla?gerin durch die Bezahlung versucht habe, das Ergebnis zu beeinflussen, sah das Gericht nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. März 2012

    KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2005, Az. 1 W 307/05
    § 242 BGB, § 421 BGB, § 422 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Gesellschafter einer GbR neben oder statt der GbR persönlich in Anspruch genommen werden können (BGH NJW 2001, 1056/1060). Sie seien aber nur dann Gesamtschuldner, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mehrere Unterlassungsschuldner seien keine Gesamtschuldner im Sinne der §§ 421, 422 BGB, da die Erfüllung der Unterlassungspflicht des einen Schuldners nicht den anderen von seiner gleichartigen Verpflichtung zur Unterlassung befreie (OLG Koblenz, JurBüro 1985, 257). Für die Haftung der Gesellschafter einer GbR auf Unterlassung gelte nichts anderes. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 22.09.2011, Az. 10 U 131/10
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass heimlich in den Arbeitsstätten einer Großbäckerei aufgenommenes Filmmaterial nicht ohne vorherige Einwilligung des betreffenden Unternehmens öffentlich ausgestrahlt werden darf. Vorliegend wurde vom Senat vor allem bemängelt, dass das Filmmaterial nicht geeignet war, die behaupteten Hygienemängel innerhalb der Bäckerei zu belegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Februar 2012

    KG Berlin, Urteil vom 30.01.2012, Az. 10 U 85/11
    § 56 Abs. 1 Satz 5 RStV

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine presserechtliche Gegendarstellung nicht mit einer Erwiderung verknüpft werden darf. Das in § 56 Abs. 1 Satz 5 Hs. 2 RStV aufgestellte Verbot, eine Erwiderung auf die Gegendarstellung unmittelbar mit dieser zu verknüpfen, stelle vielmehr einen weiteren, selbständigen und gewichtigen Eingriff in das durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Grundrecht der Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten dar. Ihnen sei es wegen dieses Verbotes verwehrt, bei der Erwiderung auf eine Gegendarstellung wie sonst selbst zu bestimmen, auf welche gestalterische Weise und mit welchem Inhalt dies geschehen solle. Verfassungsrechtliche Bedenken hatte der Senat ausdrücklich nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 26.01.2012, Az. 23 W 2/12
    § 1 Abs. 6 S. 1 PAngV; § 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 8 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass bei der Angabe von Preisen für einen Mobilfunkvertrag – soweit ein einheitlicher Endpreis wegen variabler Bestandteile nicht gebildet werden kann – jedenfalls für die einzelnen Bestandteile ein Betrag ausgewiesen werden muss. Ein wettbewerbswidriger Verstoß liege vor, wenn der Preis für ein Mobiltelefon, welches in Kombination mit einem Vertrag angeboten werde, in eine Anzahlung und monatliche Raten aufgesplittet werde, ohne den Gesamtpreis für das Telefon anzugeben. Dass der Verbraucher diesen selbst ausrechnen könne, sei unerheblich. Solche Berechnungen sollten dem Verbraucher gerade nicht zugemutet werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Februar 2012

    KG Berlin, Urteil vom 04.01.2012, Az. 24 U 90/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, 8 Abs. 1 UWG; Art. 23 LuftverkehrsdiensteVO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Angabe von Flugpreisen bei Onlinebuchungen in einer tabellarischen Darstellung ohne obligatorisch zu entrichtende Zuschläge für Steuern, Gebühren und Kerosin unzulässig ist. Jedenfalls ein deutlicher Hinweis, dass es sich nicht um Endpreise handele, müsse erfolgen, was vorliegend nicht geschehen sei. Die hier einschlägige Luftverkehrsdienste-Verordnung lege fest, dass der zu zahlende Endpreis stets auszuweisen sei und den anwendbaren Flugpreis sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar seien, einschließen müsse. Kurz zuvor hatte das KG bereits in diesem Urteil zur Transparenz von Bearbeitungsgebühren bei Flugbuchungen entschieden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 09.12.2011, Az. 5 U 147/10
    Art. 23 Abs. 1 Satz 2, 3 Buchst. d Verordnung (EG) Nr. 1008/2008; § 3 UWG, § 5a Abs. 2, 4 UWG, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Onlinebuchung eines Flugunternehmens wettbewerbswidrig ist, wenn eine anfallende Bearbeitungsgebühr erst im dritten Buchungsschritt ausgewiesen wird, und dem Verbraucher die als Bearbeitungsgebühr zu zahlenden Beträge auch nur bei Betätigen eines Textfeldes dargestellt werden. Es mangele bei dieser Darstellung an Transparenz des letztendlich zu entrichtenden Preises. Die Gebühr sei darüber hinaus auch nicht als fakultative Gebühr zu verstehen, wenn sie lediglich bei Einsatz eines bestimmten Zahlungsmittels entfalle (hier: Visa-electron-Karte), über welches nur eine Minderheit der Kunden verfüge. Für die Mehrheit der Kunden sei die Gebühr eben nicht fakultativ, weil der Kunde ohne deren Entrichtung den Flug nicht buchen könne. Ein Hinweis müsse entsprechend erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. Januar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 21.10.2011, Az. 5 U 93/11
    § 312c Abs. 1 BGB, § 312c Abs. 2 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG , 5a Abs. 4 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Übersendung eines Vertrages durch ein Telekommunikationsunternehmen auf dem Postweg wettbewerbswidrig ist, wenn der Kunde im Wege des PostIdent-Verfahrens mit seiner Unterschrift nicht nur den Empfang der Sendung bestätigt, sondern zugleich einen Vertrag abschließt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Kunde darüber im Vorhinein nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Anderenfalls liege eine Irreführung des Verbrauchers über die Folgen seiner Unterschriftsleistung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 25.11.2011, Az. 5 W 175/11
    § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 263 StGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, wenn zwei Wettbewerbsverstöße, die auf demselben Sachverhalt beruhen, in zwei Eilverfahren gleichzeitig vor getrennten Gerichten (Berlin und Köln) geltend gemacht werden. Hier ergebe sich das missbräuchliche Verhalten daraus, dass bei der gewählten Vorgehensweise die Kostenlast erheblich erhöht werde, obwohl eine Inanspruchnahme des Abgemahnten in einem Verfahren für den Antragsteller mit keinerlei Nachteilen verbunden gewesen wäre. Ein Versehen des Antragstellers sei hier nach Aktenlage auszuschließen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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