Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl kann Tonbänder zur Aufzeichnung seiner Interviews gemäß § 667 BGB herausverlangenveröffentlicht am 5. November 2015
BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 206/14
§ 667 BGB, § 950 BGBDer BGH hat entschieden, dass allein durch das Bespielen eines Tonbandes keine neue Sache gemäß § 950 BGB im Wege der „Verarbeitung“ hergestellt wird; allerdings könne unabhängig von der Frage, wem das Eigentum an dem Tonband zustehe, die Herausgabe gemäß § 667 BGB verlangt werden, wenn die Tonbänder zur Aufzeichnung von Interviews oder vergleichbaren Gesprächen mit dem Auftraggeber erstellt wurden. Zum Volltext der Entscheidung hier.