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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2012, Az. 6 U 92/11
    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die beinhaltet, ein bestimmtes Bild in Zukunft nicht mehr (über das Internet) öffentlich zugänglich zu machen, auch dann vorliegt, wenn das streitgegenständliche Bild weiterhin unter derselben Internet-Adresse zu finden ist und nur eine Verlinkung gelöscht wurde. Um eine Unterlassungserklärung wie die oben genannte zu erfüllen, müsse ein Bild demnach immer vollständig vom Server gelöscht werden. Ähnlich entschieden bereits das LG Leipzig (hier), das LG Hamburg (hier), das LG Halle (hier) und auch das OLG Karlsruhe selbst (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. November 2012

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2012, Az. 14 W 18/12
    § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 700 ZPO, § 339 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass auch in einem problembelasteten Stadtteil einer Großstadt ein normaler Briefkasten für die Gewährleistung von Zustellungen ausreicht. Auch wenn es in der Vergangenheit in der Gegend häufiger zu „Unfug“ in Form von Postentwendung gekommen sei, könne nicht verlangt werden, dass eine über das übliche Maß hinausgehende Sicherung eines Briefkastens oder Posteinwurfschlitzes erfolge. Aus diesem Grund sei in dem vorliegenden Verfahren kein Verschulden des Beklagten hinsichtlich des ihm nicht zur Kenntnis gelangten Vollstreckungsbescheides zu erkennen und die versäumte Einspruchsfrist sei wieder einzusetzen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. November 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2012, Az. 4 U 83/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 3 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bewerbung eines Insolvenzverkaufs von Orientteppichen mit der Fotografie eines Rechtsanwalts, der den „rechtlichen Ablauf des großen lnsolvenzverkaufs“ begleite, irreführend ist, wenn diese Werbung mit dem Anwalt nicht abgestimmt ist. Es werde der Eindruck erweckt, der Anwalt überwache den angekündigten Verkauf, so dass die angesprochenen Verkehrskreise von einem besonders seriösen Ablauf ausgingen. Tatsächlich habe der abgebildete Anwalt die Beklagte lediglich beim Abschluss des Verwertungsvertra­ges mit dem Insolvenzverwalter umfassend rechtlich beraten und stand zur Verfügung, um sie bei et­waigen Problemen in der Abwicklung von Kaufverträgen gegenüber den End­käufern zu vertreten. Die Werbeanzeige und deren Inhalt waren ihm nicht bekannt, so dass es sich um eine erhebliche, wettbewerbsrechtlich relevant Irreführung handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012, Az. 4 U 163/12
    § 5 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Werbung für Silikonpads durch einen Vertreiber esoterischer Gesundheitsprodukte irreführend ist, soweit sie darauf hinweist, dass die Pads, am Körper getragen, zur Abwehr von Elektrosmog und der Verbesserung von Speisen und Getränken dienen. Diese Werbeaussagen genügten nicht den strengen Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung. Die behaupteten Wirkungen müssten wissenschaftlich abgesichert oder jedenfalls im Verfügungsverfahren glaubhaft gemacht werden. Beides treffe hier nicht zu. Zur Pressemitteilung:

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  • veröffentlicht am 8. Oktober 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012, Az. 6 U 58/11
    § 276 Abs. 1 BGB, § 315 BGB; § 31 UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass bei der Beurteilung des Anfalls einer Vertragsstrafe die Unterlassungserklärung im Lichte der erfolgten Abmahnung auszulegen ist. Nehme die Erklärung oder deren Begleitschreiben auf die Abmahnung Bezug, sei dies so zu verstehen, dass sich die Unterlassung auf das in der Abmahnung beanstandete Verhalten beziehe. Vorliegend war das öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbildes ohne Erlaubnis des Rechteinhabers beanstandet worden. Für die Behauptung der Beklagten, dass sich die Unterlassungserklärung nur auf die Unterlassung einer bestimmten Nutzung des Bildes in einem Beitrag beziehen solle, bliebe nach Ausschöpfung aller Auslegungsmöglichkeiten kein Raum. Die Klägerin durfte davon ausgehen, dass das ursprünglich beanstandete Verhalten unterlassen werden solle und fordere die Vertragsstrafe zu Recht, da das in Rede stehende Bild immer noch unter einer URL im Internet erreichbar gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. September 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.07.2012, Az. 6 U 114/11
    § 142 Abs. 1 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Lizenzvertrag über die Verwertung eines Patents (hier: Proteinkonzentrat zur Nahrungsmittelergänzung) wirksam angefochten werden kann, wenn es tatsächlich nicht zu einer Anmeldung des Patents kommt. Typischer Inhalt eines Patentlizenzvertrags sei die Einigung über die Einräumung des Nutzungsrechts an einer bestimmten, unter Schutz gestellten oder zum Schutz angemeldeten Erfindung, wofür regelmäßig eine Vergütung versprochen werde. Dies sei vorliegend der Fall. Daher sei die Klägerin verpflichtet gewesen, die Beklagte über die erfolgte Rücknahme der Patentanmeldung aufzuklären. Dass sie das nicht getan habe, rechtfertige die von der Beklagten erklärte Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Rückvergütungsansprüche habe die Klägerin gegen die Beklagte nicht, da die Benutzung einer technischen Lehre, die weder durch ein Patent noch durch eine veröffentlichte Patentanmeldung geschützt sei, jedermann frei stehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Karlsruhe, Urteil vom 24.07.2012, Az. 8 C 220/12
    §§ 307 ff BGB

    Das AG Karlsruhe hat entschieden, dass bei einem grundsätzlich kostenlosen Online-Spiel (Registrierung, Download und Teilnahme ohne Kosten) eine per AGB festgelegte jederzeit mögliche sofortige Kündigung rechtmäßig ist. Der Kläger, dessen seit 2 Jahren bespielter Account aufgrund von Unregelmäßigkeiten beim Erwerb der Spielwährung permanent gesperrt wurde, habe keinen Anspruch auf Reaktivierung des Accounts. Der unentgeltliche Spielenutzungsvertrag könne, da eine bestimmte Laufzeit nicht festgelegt worden sei, jederzeit von beiden Seiten, auch ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden. Der Kläger habe auch keinen Anspruch auf Abschluss eines neuen Spielenutzungsvertrages. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Juli 2012

    VG Karlsruhe, Urteil vom 21.10.2008, Az. 8 K 2636/06
    § 33 Abs. 3 StVO

    Das VG Karlsruhe hat entschieden, dass die Betreiberin eines Autohofs, der u.a. auch an einen Erotik-Shop mit angeschlossenem Kino vermietet ist, keine Zusatzschilder bezüglich letzterem auf Hinweisschildern an einer Bundesautobahn anbringen darf. Eine Ausnahmeregelung gemäß § 33 Abs. 3 StVO für Hinweise auf Dienstleistungen, die unmittelbar den Belangen der Verkehrsteilnehmer auf den Bundesautobahnen dienen und deshalb von dem Werbeverbot ausgenommen seien, komme nicht in Betracht. Das Argument der Klägerin, dass sich insbesondere Lkw-Fahrer im „Erotic Store“ mit angegliedertem Kino entspannen und dort ihren Reisebedarf decken würden, vermochte das Gericht nicht umzustimmen. „Belange der Verkehrsteilnehmer“ sei eng auszulegen und der Besuch eines „Erotic Stores“ oder eines Erotikkinos diene nicht der Erholung im Sinne eines Ausruhens von der Beanspruchung durch die Teilnahme am Straßenverkehr. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011, Az. 9 U 52/11
    § 312 Abs. 1 BGB, § 355 BGB a.F.

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine „alte“ Widerrufsbelehrung, die nach dem bis zum 31.03.2008 geltenden amtlichen Muster aus der BGB-InfoV gestaltet war, dann für in diesem Zeitraum geschlossene Verträge gültig war und die Widerrufsfrist in Lauf gesetzt hat, wenn exakt der Text der Musterbelehrung verwendet wurde. Der Verwender könne sich auf ein schutzwürdiges Vertrauen berufen, jedenfalls wenn sich die der Musterbelehrung innewohnenden Fehler nicht im konkreten Fall ausgewirkt hätten. Der BGH habe diese Frage bislang offen gelassen, die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung ist unterschiedlich (s. Nachweise im Entscheidungstext). Nach Auffassung des Karlsruher Senats ist zweifelhaft, ob die fehlerhafte Musterbelehrung tatsächlich dazu führe, dass § 14 Abs. 1 BGB-InfoV wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unwirksam sei. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 17. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, Az. 6 U 187/10
    § 52 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die sich auf die Nichtverwendung einer zwischenzeitlich gelöschten Marke bezieht, nicht mehr als Grundlage für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe dienen kann. Gegen letztere könne der Einwand der Rechtsmissbrauchs erhoben werden. Dies begründe sich in der rückwirkenden Nichtigkeit einer gelöschten Marke. Zudem sei im vorliegenden Fall die Formulierung „wie es sich bei diesen Begriffen für Frau … um markenrechtliche Begriffe handelt“ als auflösende Bedingung zu verstehen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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