Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Karlsruhe: Irreführende Herkunftsangabe für „türkischen“ Käse, der in den Niederlanden hergestellt wirdveröffentlicht am 21. Februar 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013, Az. 6 U 38/12
§ 126 ff. MarkenG
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Käses als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Ka?ari“ irreführend ist, wenn der Käse in Deutschland oder den Niederlanden hergestellt wird. Bei dem Begriff „Erzincan“ handele es sich um eine Stadt im Nordosten der Türkei. Durch die Bezeichnung werde bei den angesprochenen Verkehrskreisen (hier: hauptsächlich türkisch-stämmige Kundschaft von Lebensmittelgeschäften) der Eindruck erweckt, der Käse oder jedenfalls die Zutaten stammten aus der bezeichneten türkischen Region. Ein Hinweis „nach türkischer Art“ sei gerade nicht ausreichend, um den Irrtum auszuräumen bzw. könne diesen sogar noch verstärken. - LG Mannheim: Käse aus Niederlanden darf nicht als „Erzincan Peyniri“ bezeichnet werden, da Erzincan von den angesprochenen Verkehrskreisen als Herkunftshinweis auf eine türkische Stadt verstanden wird / Zur Verkehrsbefragung von „Personen mit türkischem Mitgrationshintergrund“veröffentlicht am 11. Mai 2012
LG Mannheim, Urteil vom 22.03.2012, Az. 23 O 18/09 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Mannheim hat entschieden, dass Käse, der in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellt wird, nicht unter der Bezeichnung „Erzincan Peyniri“ in den Verkehr gebracht werden darf, da Erzincan eine Stadt am oberen Euphratufer im Nordosten der Türkei sei und insoweit eine Herkunftstäuschung vorliege. Interessant war die Ermittlung der Herkunftstäuschung im Wege einer Verkehrsbefragung: Diese hatte sich nämlich an „Personen mit türkischem Migrationshintergrund“ gerichtet, also keine Personen anderer Nationalitäten. Nach Vorlage der Etiketten hatten 24 % der befragte Verbraucher erklärt, von einem Käse aus Erzincan auszugehen, seien also einer Herkunftstäuschung unterlegen.