IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Dem Vernehmen nach wurde der Betreiber der Internetseite nimimit.de (Betreiber: IT 24 Webservices Ltd., Director: Alexander Schmidt, zuvor: Polyphem Media Ltd.) auf Rückzahlung von überzahlten Abo-Gebühren verklagt. Das Landgericht München I gab der Klage demnach antragsgemäß statt und legte der Polyphem Media Ltd. die Kosten des Rechtsstreits auf. Pikant: Da die bekannte Rechtsanwältin der Polyphem Media Ltd. Forderungen für selbige einzog und dementsprechend ein nicht unerhebliches Guthaben für diese verwaltete, pfändete der Rechtsanwalt des klagenden Verbrauchers nach eigenen Vorgaben das Guthaben in Höhe der Verfahrenskosten (ca. 900,00 EUR) und ließ den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss per Gerichtsvollzieher am Kanzleisitz der Rechtsanwältin zustellen. Gezahlt worden sein soll diese Summe letzten Endes von der Polyphem Media Ltd. höchstselbst.

  • veröffentlicht am 17. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNeben Rechtsanwältin Katja Günther, die sich als Rechtsanwältin im Münchener Raum für mindestens eine Abo-Falle stark machte, gibt es den in eigener Kanzlei auftretenden Kollegen Olaf Tank, der in der Vergangenheit für die Gebrüder Schmidtlein GbR tätig wurde und wie Frau Günther zum Gegenstand dutzender kritischer Foreneinträge wurde. Beiden gemeinsam ist ein aus unserer Sicht besonderes rechtsanwaltliches Verhalten bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Verbrauchern, was „diverse“ Verbraucher dazu bewogen hat, Anzeige wegen Betruges gegen die beiden zu erstatten. Gekümmert hat es keinen. Mehrere Staatsanwaltschaften sehen es näher liegend, die Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erklärt in einem Einstellungsbeschluss vom 24.08.2007 zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Schmidtlein Brüder und den Kollegen Tank: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katja Günther machte sich in der Vergangenheit dadurch einen fragwürdigen Namen, dass sie die Firma Online Content Ltd. vertrat und nicht wirksam entstandene Forderungen aus Abo-Fallen gegen Verbraucher durchsetzte. Laut Aussage des Oberstaatsanwalt Anton Winkler von der Staatsanwaltschaft München I werde gegen Anwältin Katja Günther „wegen Nötigung und Betrugs“ ermittelt, wie das Portal tz-online, ein Unternehmen des Münchener Merkurs berichtete. Es zitiert Winkler mit den Worten : „Es liegen über 1000 Strafanzeigen gegen sie vor.“ (JavaScript-Link: tz-online). Zuvor hatte die Stadtsparkasse sich erfolgreich gerichtlich geweigert, ihr Treiben durch Führung eines Kontos zur Verwaltung der Einnahmen zu unterstützen (Link: LG München I).

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