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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Januar 2015

    LG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.2014, Az. 37 O 34/14 KfH
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Unternehmen in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht mittels zugekaufter „Fans/Likes“ oder „Gefällt-mir-Angaben“ werben darf. Das mit der einstweiligen Verfügung überzogene Unternehmen hatte binnen weniger Monate über 14.500 „Gefällt-mir“-Zusprüche erhalten, wobei sich bei der Überprüfung dieser „Likes“ herausstellte, dass diese aus Indonesien, Indien und Brasilien stammten, ohne dass das Unternehmen dort tätig war. Gegen den Beschluss ist Widerspruch eingelegt worden.

  • veröffentlicht am 22. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.04.2013, Az. 16 W 21/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Behauptung, Facebook-Fans seien „gekauft“ worden, per einstweiliger Verfügung untersagt werden kann. Für eine Zulässigkeit dieser Äußerung hätte der Antragsgegner deren Wahrheit nachweisen müssen. Dies sei im vorliegenden Verfahren nicht geschehen. Das Gericht stellte klar, dass sich der Antragsgegner nicht auf das Feld der Ironie im Hinblick auf die hier vorliegende Zuspitzung der Äußerung auf einen klaren Tatsachenkern zurückziehen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. April 2013

    LG Detmold, Urteil vom 07.03.2012, Az. 10 S 152/11
    §§ 305 ff BGB, § 433 BGB

    Das LG Detmold hat entschieden, dass die Bestellung in einem Onlineshop nicht gleichbedeutend mit dem Zustandekommen eines Kaufvertrags ist. Insbesondere, wenn versehentlich eine Ware mit einem falschen (zu niedrigen) Preis ausgezeichnet wurde, kann der Shopbetreiber dies – die richtigen AGB vorausgesetzt – noch korrigieren. Vorliegend hatte ein Kunde ein hochwertiges Elektrofahrrad für einen Preis von 280,00 EUR (normal: 2.500,00 EUR) bestellt. Laut vereinbarter AGB war festgelegt, dass ein Kunde nach Bestellung „automatisch eine elektronische Empfangsbestätigung erhalte, die lediglich den Eingang der Bestellung dokumentiere, jedoch keine Annahme des Antrages darstelle“. Nach Versand dieser Empfangsmail teilte der Händler dem Kunden mit, dass ein Vertrag nicht zustande komme, da das Rad zu dem Preis versehentlich eingestellt wurde. Die Klage des Kunden auf Übereignung des Rades oder hilfsweise Schadensersatz scheiterte in zwei Instanzen, weil auch das jeweilige Gericht in der Empfangsbestätigung keinen Vertrag erkennen konnte.

  • veröffentlicht am 12. März 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013, Az. I-28 U 94/12
    § 346 Abs. 1 BGB, § 433 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr. 2 BGB, § 440 BGB, § 323 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Käufer eines Pkws zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ist, wenn das erworbene Kfz erheblich mehr Kraftstoff verbraucht als im Werbeprospekt angegeben war. Zwar folge aus den Prospektangaben keine Sollbeschaffenheit in dem Sinne, dass diese Verbrauchswerte im Alltagsgebrauch des konkret erworbenen Fahrzeugs erreicht werden müssten, aber jedenfalls sollten die Wert unter Testbedingungen reproduzierbar sein. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen. Der Kraftstoffverbrauch lag auch unter optimierten Bedingungen mehr als 10 % über den Angaben, was als erhebliche Überschreitung zu werten sei. Der Kläger habe demnach vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen. Für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs (> als 15.000 km) seien ca. 15 % des Kaufpreises als Wertersatz vom Verkäufer einzubehalten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Juni 2012

    LG Berlin, Urteil vom 21.05.2012, Az. 52 S 140/11
    § 280 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 119 BGB, § 121 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 433 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass die Anfechtung eines Kaufvertrags bei eBay durch den Verkäufer unmissverständlich formuliert sein muss. Vorliegend hatte der Beklagte vom Kläger 9 Telefone zum Sofort-Kaufen-Preis von 99,00 EUR erworben. Eine E-Mail des Verkäufers mit dem Text “ …sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99€ für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren – hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? … sah das Gericht nicht als ausreichende Anfechtungserklärung an. Eine solche Erklärung müsse eindeutig erkennen lassen, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden solle. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, da der E-Mail-Text und auch der weitere E-Mail-Verkehr erkennen lasse, dass der Verkäufer grundsätzlich am Vertrag festhalten wolle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 21.12.2011, Az. VIII ZR 70/08
    § 439 Abs. 1, Abs. 3 BGB

    Der BGH hat – nach Vorlagebeschluss an den EuGH (hier) – nunmehr entschieden, dass in einem Gewährleistungsfall, in dem der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache hat, darin auch der Ausbau und Abtransport der mangelhaften Sache enthalten ist. Sei die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (hier: Bodenfliesen) die einzige Form der Abhilfe – etwa weil eine Reparatur nicht möglich ist – könne der Verkäufer diese auch nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten für Ausbau und Abtransport ablehnen. Jedoch könne der Verkäufer hinsichtlich der Kostenerstattung den Käufer auf einen angemessenen Betrag verweisen, der den Wert der Kaufsache und die Bedeutung des Mangels berücksichtige sowie die Rechte des Käufers nicht aushöhle. Auszug aus dem Urteil:

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  • veröffentlicht am 16. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 22.06.2004, Az. 4 U 13/04
    § 13 Abs. 5 UWG a.F.

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, wenn nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sich der Abmahner eine drohende Klage abkaufen lässt. Vorliegend wurde vereinbart, dass die Beklagte zu 1) an die Klägerin mindestens 500.000 Euro zahlen sollte und dass damit die Sache erledigt sein, sich also kein gerichtliches Verfahren mehr anschließen sollte. Das Ziel, sich oder einem Dritten erhebliche Gelder zu verschaffen, stelle eine sachfremde Erwägung dar, wozu die Klagebefugnis nicht eingeräumt wurde. Diese diene bei der Durchsetzung von Wettbewerbsansprüchen selbst hinsichtlich des unmittelbar Verletzten nicht nur der Durchsetzung von Individualansprüchen, sondern auch der Reinhaltung des Wettbewerbs im Interesse der Mitbewerber. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 7. Oktober 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10
    § 434 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung eines Gebrauchtwagens durch einen Autohändler als „reparierter Unfallwagen“ immer dann eine fachgerechte Reparatur impliziert, wenn die weitere Beschreibung als „sehr gepflegt“ oder ähnlich erfolgt. Dann dürfe ein Käufer die Angabe als positive Beschaffenheit auffassen. Ob eine fachgerechte Reparatur tatsächlich vorliege, müsse der Händler jedenfalls im Rahmen einer Sichtprüfung untersuchen. Scheine eine nicht fachgerechte Reparatur vorzuliegen, müsse er den (potentiellen) Käufer auch ohne Nachfrage aufklären. Geschehe all dies nicht, könne dem Käufer ein Rücktritt vom Vertrag nicht verwehrt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 25.08.2011, Az. 16 O 418/11 – nicht rechtskräftig –
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Berlin hat den Betreibern des Hotelbuchungsportals www.booking.com verboten, in der Bundesrepublik Deutschland Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ auf dem Buchungsportal in auf- bzw. absteigender Abfolge zu platzieren, soweit die bewerteten Hotels ihr jeweiliges Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal beeinflussen können. Das Anbieten dieser Manipulationsmöglichkeit allein wurde für wettbewerbswidrig erachtet.

  • veröffentlicht am 9. Februar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Rostock, Urteil vom 30.08.2010, Az. 47 C 142/10
    §§ 346, 355, 312 b, 312 d BGB

    Das AG Rostock hat entschieden, dass Vertragspartner eines über die Handelsplattform eBay geschlossenen Rechtsgeschäfts der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angemeldete Nutzer ist, d.h. derjenige auf den der genutzte eBay-Account zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingetragen ist. Welche Informationen die andere Partei nach Vertragsschluss möglicherweise erhalte bzw. welche Schlüsse sie daraus ziehe, sei unerheblich. Dies gelte auch für die Mitteilung eines anderen Adressaten für die Lieferung und die Rechnung. Zum Volltext der Entscheidung:
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