Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Kassel: Kaufmännisch geschultem Adressaten ist Unterscheidung zwischen Rechnung und Werbeschreiben zuzumuten / Branchenbuch-Betrugveröffentlicht am 3. März 2010
LG Kassel, Urteil vom 06.08.2009, Az. 11 S 4/09
§§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1 BGB; § 4 UWG
Das LG Kassel hat entschieden, dass bei Eintragungsangeboten in Internetdatenbanken, die (auf den ersten Blick) wie eine Rechnung wirken, nicht notwendigerweise eine zur Anfechtung berechtigende Täuschung vorliegt. Im entschiedenen Fall sei durch die Bezeichnung des Schreibens als „Offerte“ und den Passus „bei Annahme“ erkennbar gewesen, dass es sich um eine Angebot und nicht um eine bereits laufende Geschäftsbeziehung handele. Zumal es sich bei der Klägerin, die durch das Angebot angesprochen wurde, um einen Gewerbebetrieb handele, könne davon ausgegangen werden, dass eine kaufmännisch geschulte Person den Unterschied zwischen einem Angebot und einer Rechnung erkennen werde. In der Vergangenheit sind Fälle, die ähnlich diesem gelagert waren, häufig anders entschieden worden (LG Wiesbaden, LG Köln, LG Frankfurt a.M.). Im Einzelfall kommt es auf die genaue Aufmachung des „Angebots“-Schreibens an sowie auf dessen Bewertung durch das zuständige Gericht. - OLG Karlsruhe: Händler hat auch dann mangelhafte Ware sofort zu rügen, wenn sie auf dessen Geheiß an Dritten geliefert wirdveröffentlicht am 19. Dezember 2008
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2008, Az. 7 U 15/08
§ 377 HGBDas OLG Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass bei einem Handelskauf den bestellenden Händler die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB auch dann trifft, wenn er den Lieferanten anweist, die Ware gleich an einen bestimmten Dritten zu liefern. Es sei vielmehr Sache des bestellenden Händlers, dafür zu sorgen, dass der Dritte seinerseits die Ware sofort für den Händler untersuche und dem Händler die etwaige Mangelhaftigkeit der Ware sofort mitteile. (mehr …)