Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Heimlicher Zuhörer eines Telefonats darf nicht als Zeuge vernommen werdenveröffentlicht am 2. September 2014
AG München, Urteil vom 10.07.2014, Az. 222 C 1187/14 – rechtskräftig
§ 373 ZPODas AG München hat entschieden, dass heimliche Mithörer eines Telefonats nicht als Zeugen vernommen werden dürfen. In einem anderen Fall hatte das AG Düsseldorf den heimlichen Zuhörer als Zeugen zugelassen, wobei es sich insoweit allerdings um einen Sonderfall gehandelt haben dürfte – den auch das AG München zuließ. Zur Pressemitteilung des AG München: (mehr …)