IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. März 2014

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2013, Az. 15 Verg 5/13
    § 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgV

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Erweiterung eines – ursprünglich nach Abschluss eines Vergabeverfahrens – beschafften softwarebasierten Einsatzleitsystems durch die öffentliche Hand um die softwareseitige Funktion „Notrufannahme- und Sprachdokumentation“ ohne erneutes Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 c) der VSVgV) vorgenommen werden kann, wenn an der zu erweiternden Software urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrechte bestehen, die von einem Wettbewerber nicht umgangen werden dürfen oder können. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Nürnberg, Urteil vom 28.05.2013, Az. 3 U 2161/12 – rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG, § 8 UWG

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Bewerbung der E-Zigarette „Clever Smoke“ mit der Aussage, die E-Zigarette sei die „gesündere Art zu rauchen“ und eine „geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss“, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte beanstandet, dass das Produkt Alkohol enthalte, so dass der Hersteller die E-Zigarette nicht schwangeren Frauen, entwöhnten Alkoholikern oder bestimmten Personen mit Atemwegserkrankungen empfahl. Der Senat vertrat die Rechtsansicht, dass aus Sicht des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers die Werbung weder in Einzelheiten noch in der Gesamtschau den Eindruck vermittle, dass das „Rauchen“ einer E-Zigarette gesundheitlich völlig unbedenklich sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. März 2012

    LG Berlin, Urteil vom 28.03.2012, Az. 22 O 376/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass Jörg Kachelmanns Bezeichnung der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“, die in den Kondensstreifen von Flugzeugen giftige Gase („Chemtrails“) zu erkennen glaubt, als Verrückte und Neonazis, nicht geltendes Recht verletzt. In seinem Antwortschreiben auf eine E-Mail der Initiative habe dieser sich nur ganz allgemein über die Bewegung geäußert und seinen Standpunkt recht drastisch, aber eben nicht rechtswidrig dargelegt. Die Bezeichnung „verrückt“ sei im umgangssprachlichen Sinne gemeint gewesen und habe nicht bedeutet, dass alle Mitglieder der Bürgerinitiative im pathologischen Sinne krank seien. Im Übrigen habe Kachelmann mit seiner Erklärung nicht alle Anhänger der Theorie als Neonazis bezeichnet. Kachelmanns Anwalt habe auch glaubhaft gemacht, dass dass es Anhänger der Chemtrail-Theorie auch im rechten Lager gebe. Im Übrigen sei fraglich, ob in der Bezeichnung als Nazi heute noch überhaupt eine Prangerwirkung liege, da dieser Begriff heute inflationär verwendet werde. Bürgeranwalt Dominik Storr will Berufung einlegen. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2012

    BPatG, Beschluss vom 02.02.2011, Az. 26 W (pat) 47/10
    § 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG, § 71 Abs. 4 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass in einem Widerspruchsverfahren dem Widersprechenden aus Billigkeitsgründen ausnahmsweise die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, wenn dieser seinen Widerspruch nicht begründet. Dies widerspreche der prozessualen Sorgfalt. Von einer solchen Sorgfaltspflichtverletzung sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts auszugehen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse an dem Erhalt oder dem Erlöschen des Markenschutzes durchzusetzen versuche. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 01.06.2011, Az. 6 U 220/10 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 Abs. 1 PAngV, § 9 Abs. 4 Nr. 4 PAngV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Speisenlieferdienst beim Angebot fertig verpackter Lebensmittel, die mit individuell zubereiteten Lebensmitteln vertrieben werden, den Grundpreis anzugeben hat. Den Einwand der Beklagten, dass es sich bei den streitbefangenen Getränken und Desserts um ein bloßes Randsortiment handele, dem auch wegen seines geringen Umsatzanteils neben der gastronomieähnlichen Hauptdienstleistung keine eigenständige Bedeutung zukomme, verwarf das Oberlandesgericht. Im vorliegenden Fall ging es um die Produkte „5 l Fass Bitburger Premium Pils solo“, „Chianti, Lambrusco, Soave 0,75 l“ und „Cookie Caramel Brownie Cup 500 ml“. Zugleich hat der Senat aber die Revision zugelassen, weil der Auslegung der hier verfahrensrelevanten §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 4 Nr. 4 PAngV und ihrer Anwendbarkeit auf Angebote von Speisenlieferdiensten eine über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung nicht abzusprechen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBPatG, Beschluss vom 26.04.2011, Az. 26 W (pat) 193/09
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke „Die grüne Post“ nebeneinander bestehen dürfen, da die Widerspruchsmarke (der Wortmarke „Die grüne Post“) an einer erheblichen Kennzeichnungsschwäche leide, so dass eine Verwechslungsgefahr der (von verschiedenen Parteien gehaltenen) Marken auch im Bereich der identischen und ähnlichen Dienstleistungen beider Marken nicht zu erkennen sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. August 2010

    LG Bochum, Urteil vom 07.12.2008, Az. I-14 O 189/08
    §§ 3, 5 UWG

    Die 17. Zivilkammer des LG Bochum hat entschieden, dass in der Angabe eines „Stattpreises“ ohne ausdrückliche Angabe, auf welchen Preis sich dieser bezieht, keine irreführende Werbung im Sinne von § 5 UWG zu sehen ist. Brisant: Zuvor hatte noch die 14. Zivilkammer des gleichen Gerichts eine entgegenlautende einstweilige Verfügung erlassen, die sodann im Widerspruchsverfahren von der weiteren Kammer aufgehoben wurde. Die 17. Zivilkammer des LG Bochum befindet sich in bester Gesellschaft des OLG Düsseldorf, während das KG Berlin noch mit dem BGH (zumindest was Markenartikel angeht) anderer Ansicht ist. Dem LG Bochum und OLG Düsseldorf pflichtet übrigens grundsätzlich der Vorsitzende Richter des für Wettbewerbssachen zuständigen BGH-Senats, Prof. Dr. Joachim Bornkamm, bei (Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. [2010], § 5, Rn. 7.132).

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  • veröffentlicht am 2. August 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10
    § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Preiswerbung „Statt 49,95 EUR Nur 19,95 EUR“ ohne Klarstellung, welcher Art der durchgestrichene „Statt“-Preis sei, keine Irreführung des Verbrauchers darstellt und sich danach dem Grunde nach gegen die Rechtspechung des BGH (BGH GRUR 2005, 692) gestellt. Zitat des OLG Düsseldorf: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. November 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2009, Az. 2a O 150/08
    §§ 257; 670; 677; 683 BGB; Art. 9 Abs. 1 b, 22 GMVO

    Das LG Düsseldorf hat eine Klage auf Zahlung von Abmahngebühren wegen Vertriebs von gefälschten Markentextilien abgewiesen, nachdem es den Testkäufer, den die Klägerin als Zeugen aufbot, für nicht glaubhaft hielt. Hintergrund des Streits war die Behauptung der Klägerin, sie habe am 10.11.2007 im Geschäft der Beklagten ein weißes Damen-Tanktop erwerben lassen, das weder von Ihr als Markenlizenznehmerin noch von der Markeninhaberin in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt worden sei. Es handele sich vielmehr um eine Fälschung. In dem Etikett, welches in das T-Shirt eingenäht sei, sei die Buchstabenfolge „TU“ eingestickt, welches bei den originalen Etiketten von Waren der fraglichen Marke nicht der Fall sei. Weiter sei die Klägerin ermächtigt , Markenrechtsverletzungen im Geltungsbereich ihrer Lizenz selbstständig zu verfolgen und alle sich hieraus ergebende Ansprüche im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juli 2009

    BPatG, Beschluss vom 13.05.2009, Az. 26 W (pat) 58/08
    §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat in dieser Markensache entschieden, dass bei einer hohen Übereinstimmung der Waren und einer lediglich durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der jeweils betroffenen Wörter (hier: „Müller“) an den Ausschluss einer Verwechselungsgefahr besonders hohe Anforderungen zu stellen sind. Diese seien bei den beiden Marken „Müller“ und „Müller Apfelspritzer“ auf Grund der hinreichend unterschiedlichen Zeichenelemente erfüllt, wobei das BPatG darauf hinwies, dass einzelne Elemente nicht aus dem Gesamtzusammenhang gerissen werden dürften. (mehr …)

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