Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: „Sponsored by“ genügt nicht für die Kennzeichnung einer Anzeige in einer Zeitungveröffentlicht am 10. Februar 2014
BGH, Urteil vom 06.02.2014, Az. I ZR 2/11
§ 10 LPresseG BW, § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung „sponsored by“ und die Nennung eines Unternehmensnamens nicht zur Kenntlichmachung einer Werbeanzeige in einer Zeitung ausreichen. Die wie redaktionelle Beiträge aufgemachten Berichte müssten eindeutig mit dem Begriff „Anzeige“ versehen werden. Der Begriff „sponsored by“ sei unscharf und verstoße gegen das Gebot der präzisen Kenntlichmachung von Anzeigen. Zur Pressemitteilung Nr. 23/2014: