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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Dezember 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015, Az. I-20 U 234/13
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine abmahnfähige Verwechslungsgefahr bei der Nutzung einer fremden Marke nur dann vorliegt, wenn die Marke für gleiche oder ähnliche Waren wie die des Markeninhabers benutzt wird. Im Falle einer Bildmarke (Tigerkopf), welche auf einer Uhr abgebildet war, verneinte das Gericht die Warenähnlichkeit zu den vom Rechtsinhaber angemeldeten Klassen Bekleidungsstücke (Klasse 25), Sonnenbrillen (Klasse 9) und Lederwaren (Klasse 18). Uhren würden in keine dieser Kategorien fallen, so dass Warenähnlichkeit und damit auch eine Verwechslungsgefahr nicht gegeben seien. Die Abmahnung des Rechtsinhabers sei daher unberechtigt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2015

    LG Berlin, Urteil vom 01.12.2015, Az. 16 S 431/15
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 12 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, der erst mehr als 2 Monate nach Einholung eines Gutachtens gestellt wird, nicht mehr eilbedürftig ist. Das Ergebnis des Gutachtens – ungeachtet der Anforderung weiterer Gutachten – sei ausreichend gewesen, um den Eilantrag zu stellen. Vorliegend ging es um die Energiekennzeichnung eines Staubsaugers mit „AAAA“, welche auf Grund eines höheren Energieverbrauchs bei vollem Beutel nicht gerechtfertigt sein solle. Die Pressemitteilung Nr. 56/2015 des LG Berlin finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. I-2 U 3/15
     § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 S. 1 ElektroG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler, der z.B. Kopfhörer vertreibt, nicht für eine fehlende herstellerseitige Kennzeichnung nach dem ElektroG einstehen muss. Eine Haftung des Händlers lasse sich für Kennzeichnungspflichten nicht aus dem ElektroG ableiten – im Gegensatz zu einer fehlenden Registrierung. Daher liege kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß durch den Vertrieb nicht gekennzeichneter Kopfhörer vor. Teilweise anders sah dies noch das OLG Köln. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. September 2015

    BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZR 224/13
    § 4 Nr. 11 UWG; § 7 S. 1 ElektroG; Art. 12 Abs. 3 Unterabs. 2 S. 1 Richtlinie 2012/19/EU, Art. 15 Abs. 2 Richtlinie 2012/19/EU

    Der BGH hat nunmehr auch darüber entschieden, dass bei einer nicht ausreichenden Kennzeichnung gemäß § 7 S. 1 ElektroG ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Bei der Vorschrift handele es sich um eine Marktverhaltensregelung, da sie auch den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezwecke. Für eine ausreichende Kennzeichnung müsse diese dauerhaft sein, d.h. sie müsse ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweisen und dürfe nicht leicht zu entfernen sein. Auf Klebefähnchen an den Kabeln von Kopfhörern träfen diese Voraussetzungen nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 30.06.2006, Az. 5 U 127/05
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Link in einem Internetportal, der auf eine Werbeanzeige führt und nicht entsprechend gekennzeichnet ist, eine unlautere Schleichwerbung darstellt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. August 2015

    BGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. I ZR 107/13
    § 4 Nr. 9 Buchst. a und b UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein vormals patentrechtlich geschütztes Produkt, dessen Schutzzeitraum abgelaufen ist, wettbewerbliche Eigenart besitzen und dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unterfallen kann. Ob dies tatsächlich der Fall sei, sei allerdings nicht lediglich aus Sicht der Endabnehmer, sondern auch der Abnehmer auf anderen Vertriebsstufen zu beurteilen. Der wettbewerbliche Leistungsschutz beziehe sich des weiteren lediglich auf Gestaltungen, die nicht technisch zwingend vorgegeben sind. Merkmale, die dem freien Stand der Technik angehörten, dürften auch bei Gefahr einer Herkunftstäuschung übernommen werden, sofern der Nachahmer alles unternimmt, um z.B. durch Kennzeichnungen eine solche Täuschung zu vermeiden. Gebe es allerdings zu der Notwendigkeit einer identischen Nachahmung eines Produkts andere, technisch gleichwertige Lösungen, sei der Wettbewerber gehalten, auf diese auszuweichen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 18. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2014, Az. I-15 U 69/14
    § 7 S. 1 ElektroG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Vorschrift des § 7 S. 1 ElektroG eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG ist, soweit sie – neben dem vorrangigen Ziel einer effektiven ökologischen Abfallbewirtschaftung (vgl. § 1 Abs. 1 S. 2 ElektroG) – auch dem Schutz von Mitbewerbern vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nichtgekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer dient (dies wurde bejaht, bejahend auch OLG Celle, WRP 2014, 228 m. w. N.). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Ravensburg, Urteil vom 20.03.2015, Az. 8 O 2/15
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Ravensburg hat entschieden, dass ein Beitrag in der kostenlosen Zeitschrift von Sanitätsfachgeschäften eine unzulässige Schleichwerbung darstellt, wenn in diesem in einseitig lobender Form über Produkte eines Anbieters berichtet wird, ohne diesen Beitrag als „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. Der Verbraucher müsse vor dem Lesen eines Artikels darüber informiert sein, dass es sich um Werbung und nicht um einen redaktionellen Beitrag handele. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.06.2015, Az. 6 W 61/15
    § 5 UWG; § 26 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein eingetragenes Zeichen auch dann mit dem ®-Symbol für Markenschutz dargestellt werden kann, wenn die Darstellung von der eingetragenen Marke abweicht. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der kennzeichnende Charakter der Marke nicht verändert werde. Eine leichte Veränderung der grafischen Anordnung und ein kleingedruckter beschreibender Zusatz seien unschädlich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Juni 2015

    OLG Köln, Urteil vom 20.02.2014, Az. 6 U 118/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 7 ElektroG; § 6 ProdSG; § 8 ElektroStoffV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine fehlende Kennzeichnung von Kopfhörern nach dem ElektroG teilweise wettbewerbswidrig ist. Fehle die Herstellerbezeichnung, sei ein Verstoß gegeben. Werde jedoch lediglich das Symbol der „durchgestrichenen Tonne“ gemäß § 7 S. 2 ElektroG weggelassen, verstoße dies zwar gegen das ElektroG, jedoch nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Diesbezüglich handele es sich nicht um eine Marktverhaltensregel. Zum Volltext der Entscheidung:

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