Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Auch ein digitaler Bilderrahmen unterfällt der Registrierungspflicht nach dem ElektroGveröffentlicht am 14. März 2010
LG Bochum, Urteil vom 02.02.2010, Az. I-17 O 159/09
§§ 2 Abs. 1, 7 S. 1 ElektroGDas LG Bochum hat entschieden, dass auch ein digitaler Bilderrahmen als Elektrogerät gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG gilt und gemäß § 7 S. 1 ElektroG zu kennzeichnen ist. Nach § 7 S. 1 Elektrogesetz seien Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren sei. Dem Zusammenhang mit § 7 S. 3 Elektrogesetz köne dabei entnommen werden, dass der Gesetzgeber von einer Kennzeichnung auf dem Gerät selbst ausgehe. Im Hinblick darauf, dass jedenfalls auf der Rückseite des von der Verfügungsbeklagten vertriebenen digitalen Bilderrahmens hinreichend Raum für die erforderliche Kennzeichnung vorhanden sei, bestünde daher keine Veranlassung, im vorliegenden Fall darauf zu verzichten. Die Verfügungsbeklagte könne sich folglich nicht darauf berufen, dass der Hersteller auch etwa der Rechnung zu entnehmen sei. (mehr …)
- OLG Dresden: Fehlende Pflichtangaben nach der EnergiekennzeichnungsVO können abgemahnt werdenveröffentlicht am 31. Dezember 2009
OLG Dresden, Urteil v. 24.11.2009, Az. 14 U 1393/09
§§ 3; 5 EnVKV; §§ 3; 4 Nr. 11 UWGDas OLG Dresden hat bestätigt, dass in dem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten nach § 3 EnVKV zugleich ein Wettbewerbsverstoß liegt. Darüber hinaus hat es darauf hingewiesen, dass die Hinterlegung auf Unterseiten und ohne konkreten Bezug zu dem jeweiligen beworbenen Gerät die Kennzeichnungspflicht nicht erfülle. Insoweit reiche es nicht aus, dass der Verbraucher, der sich für die Angaben interessiere, diese „irgendwie“ finde.
- OVG NRW: Zur Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln bei Lieferdiensten im Internetveröffentlicht am 17. November 2009
OVG NRW, Urteil vom 10.11.2008, Az. 13 A 2903/05
§§ 39 Abs. 2 Satz 1 LFGB; § 9 Abs. 1 Nr. 6 ZZulVDas OVG NRW hat darauf hingewiesen, dass Internet-Seiten, mittels derer eine Bestellung über Lebensmittel aufgegeben werden kann, als „Angebotsliste“ im Sinne von § 9 Abs. 6 Nr. 4 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) gelten, auf der Zusatzstoffe kenntlich gemacht werden müssen. Dabei reichen Fußzeilen am unteren Rand derjenigen Seiten, auf denen Produkte mit deklarationspflichtigen Zusatzstoffen verzeichnet sind, aus, wenn sich bei den jeweiligen Speisen ein Verweis auf die Fußzeile findet. Dabei sei die Notwendigkeit des Seiten-Scrollens unschädlich, wenn die Internetseite „sehr übersichtlich aufgebaut“ sei.
(mehr …) - OLG Hamburg: Verstoß gegen BattVO ist „eher kein“ abmahnfähiger Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 20. Januar 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2004, Az. 5 U 17/04
§§ 312 b, 312 c BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 BGB-InfoV, § 12 BattVDas OLG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Batterieverordnung nicht notwendigerweise einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, da die Hinweispflicht gemäß § 12 S. 2 BattV keine Vorschrift im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG sei, die dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Zu einer ausführlicheren Auseinandersetzung mit dieser Rechtsfrage sah sich das Oberlandesgericht indes nicht gehalten, da es bereits eine Anwendung von § 12 BattV ausschloss. Die Vorschrift finde ausschließlich auf Kataloge Anwendung. Hierbei handele es sich um die klassischen (gedruckten) Kataloge des Versandhandels, nicht aber Werbung in Radio, Fernsehen oder anderen Printmedien. Ob die elektronischen Informationen, wie sie in Onlineshops zu finden sind, in ihrer Gesamtheit die Anforderungen des „Kataloges“ i.S.v. § 12 BattV erfassen, war mangels Sachverhalt nicht zu beantworten.